Beiträge von Denkmaler

    Der Speicher muss parallel zum Verbrauchsstromkreis angeschlossen werden. Der Anschluss zwischen Abgrenzungs- und 2-Ri-Zähler würde Energie über den Abrenzungszähler ziehen und danach bei einer Entladung zurückschieben. Dadurch wird der Messwert des Abgrenzungszählers verfälscht. Zudem fehlt dem Zählerschaltbild der Erzeugungszähler der PV-Anlage, die Zählerkaskade ist somit unvollständig.

    Ist zwar schon ewig her, aber von der Clearingstelle gibt es auch ein Votum vom 1.12.2021 für ein Messkonzept mit netznaher PV zusammen mit DC-Speicher und netzfernem BHKW. Allerdings ist dann für die PV mit Batterie ein weiterer 2RZ erforderlich.

    Messkonzept PV+Batt netznah & KWK netzfern .pdf


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    Die Stadtwerke Bochum sind ja dann schon weiter als viele andere VNB, wenn sie IMessSys realisieren können. Da ist dann der 'passende' Zähler auch für den Dachs nur konsequent. Es gibt ein Dokument vom ZVEH dazu:

    https://www.clearingstelle-eeg…C2%A714a%20ZVEH_V01_2.pdf

    Zu Deiner Anfangsfrage: Seit Inkrafttreten des MsbG zum 1.1.2017 hat der gMSB (grundzuständige Messstellenbetreiber) das Recht den Messstellenbetrieb vom Anlagenbetreiber zu übernehmen. Mitunter werden aber noch vehandene private Zähler 'geduldet'.


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    Es geht wohl eher um den §14a EnWG, der für neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2kW seit dem 1.1.2024 verpflichend gilt. Für Bestandsanlagen mit IBN vor dem 1.1.2024 und steuVE (Steuerungs-Vereinbarung) gemäß §14a EnWG ist die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig. Voraussetzung ist ein iMessSys und Zählerschrank gemäß VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0603. Die Messung der steuerbaren Verbraucher ist nicht verpflichtend aber je nach Modul für die verringerten Netzentgelte erforderlich.

    siehe https://hager.com/de/wissen/ge…-energiewirtschaftsgesetz

    Hast Du eine Wärmepumpe, Wallbox o.ä. erst seit diesem Jahr?


    Inwieweit eine Erzeuger-Messung erforderlich sein soll, habe ich nicht gefunden. Für EZA gilt aktuell die Grenze ab 25kW mit 3(2)-Stufen Abregelung und ab 100kW mit Fernwirkanlage incl. Messung (je nach VNB).


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    Hallo Hartmut,


    der Vorschlag von alikante mit der temporären 'Messdienstleistung' von der EWE wäre wohl der schnellste Weg. Aber kannst Du nicht bei Deinen Mietern mal nach den Jahresrechnungen bzw. den Jahresverbräuchen fragen? - Wenn die jahreszeitlich nicht zu stark schwanken, könnte man schon mal eine ungefähre Aussage treffen. Das größere Problem wird aber die Nutzung der 44 kW Wärme sein. Welche Leistung und Jahresverbrauch hat denn Deine jetzige Heizung?
    Wenn Du den Strom an Deine Mieter verticken willst, brauchst Du sowieso einen Summenzähler, aber ein Lastgangzähler verursacht relativ hohe laufende Messkosten. Das würde ich vermeiden. Mit wie viel Ampere ist Dein Hausanschluss abgesichert? - Bis 100A kommt man meist ohne Wandlermessung hin. Dann würde eine (umfangreiche) "Umverdrahtung" Deiner Zählerschränke reichen oder ein zusätzlicher Summenzählerschrank. Der neue Summenzählerschrank wird Deinem Elektriker bestimmt besser gefallen.
    Für's Logging gibt es abhängig vom Zähler diverse Lösungen. Schau mal bei http://www.volkszaehler.org/ rein. Verschiedene recht günstige Lösungen werden auch von sms-guard.org angeboten. Die laufen über eine Internet-Datenbank.
    Ähnlich aber inkl. optischer Abtastung auch von Drehscheiben- (Ferraris-) Zählern funktioniert das System Youless LS-110 für ca. 85€.


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    Hallo Praktikant,


    mit ein bischen googlen habe ich eine Antwort auf die Frage bezüglich der Einheit der 'Profilwerte' bekommen, es sind höchstwahrscheinlich die Viertelstundenverbräuche. In Deiner Tabelle sollte auch die Maßeinheit 'kWh' angegeben sein.
    Lass Dir vom Stromversorger noch ein komplettes Jahreslastprofil schicken, denn nicht jeder Monat ist gleich.
    Genauso wichtig ist aber auch das Dampf-Lastprofil sowie der zeitliche Verlauf sonstiger Wärmeverbraucher. (Wird da im Winter nicht geheizt?) Gunnar ist mit seiner Abschätzung der Dampfkesselleistung 'etwas' zu hoch rangegangen, der Dampfkessel dürfte für 500 kg Dampf pro Stunde eine Aufnahmeleistung von etwa 350 kW haben. Das wären bei Vollast etwa 1800 Betriebsstunden, das ist für ein BHKW wohl auch hier viel zu wenig.


    Grundsätzlich möchte ich aber anmerken, dass die Aufgabenstellung für einen BWL'er aufgrund der technologischen Probleme eigentlich ungeeignet ist. Eine Lösung mit BHKW hängt von zu vielen zu lösenden Problemen ab.


    Welche Temperatur und welchen Druck hat der Prozessdampf genau? Wie lang sind die Dampfleitungen? Ist das ein geschlossener Kreislauf? Wie ist die Kondensatwassertemperatur im Rücklauf des Dampfkreises?


    Als Lösungsvariante könntest Du mit einem Hersteller von Dampf-BHKW Kontakt aufnehmen und für das Vorhaben eine Werksplanung erbeten. Die können Dir dann auch am Besten sagen, ob das wirtschaftlich darstellbar ist. Welche Vorgaben hast Du für den ROI?


    Die kleinste Ausführung mit einem 105 kWel BHKW liefert nur 0,1 t/h Dampf bei einem Listenpreis von ca. 183 TEUR. Aufgrund des relativ geringen Stromverbrauchs im Objekt ist das nicht wirtschaftlich darstellbar. Denkbar wäre aber auch einen Großteil des BHKW-Stroms zur elektrischen Dampferzeugung zu nutzen. Dann wäre die BHKW-Leistungsklasse 200 kWel mit bis zu 250 kg/h Dampf für 250 TEUR eine Variante.


    Die Alternative mit heißgekühlten BHKW wurde ja bereits angerissen. Entscheidend ist dabei aber auch die Rücklauftemperatur des Wachsschmelzprozesses.


    Wie hoch ist der Strompreis für das Unternehmen?



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