Hallo liebe Foristen,
ich habe jüngst meinen Einkommenssteuerbescheid bekommen und das Finanzamt hat mein BHKW auf eine Abschreibungsdauer auf 50 Jahre festgesetzt, ich hatte es mit 10 Jahren angegeben. Begründung: "Nach dem Beschluss (Anmerkung: des Ministeriums der Finanzen Brandenburg) sind BHKWs nicht mehr wie ein selbstständig bewegliches Wirtschaftsgut, sondern als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes zu behandeln. Die Abschreibung eines BHKWs über einen Zeitraum von 10 Jahren scheidet damit aus. Die Abschreibungsdauer orientiert sich vielmehr künftig an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Gebäudes von in der Regel 50 Jahren."
Ich meine was für ein weltfremder Wahnsinn ist das denn? Die Heizung wird nie und nimmer 50 Jahre durchhalten, mal abgesehen dass man das selbst ja gar nicht mehr erlebt, wenn man beim Einbau nicht gerade <30 Jahre alt ist. Nach dieser Lesart ist also ein BHKW ein Mehrgenenerationenprojekt. Ich frage mich wie man solche aberwitzigen Beschlüsse in den Finanzverwaltungen der Ministerien erlassen kann! Hat jemand auch solche Bescheide bekommen und ggf. Widerspruch eingelegt?
Danke, es grüßt Euch Matt