Ich betreibe seit 2 Jahren einen Dachs 5.5. Jetzt habe ich erstmalig die Abrechnung von den Stadwerken über Einspeisung und Rücklieferung erhalten.
In 2022 habe ich BHWK Strom für 7.030,25€ brutto an die Stadtwerke verkauft und Kosten für Rücklieferung in Höhe von 5.193,27€ brutto gehabt. Das Brutto Ergebnis lag damit bei 1.737,91€.
Lt. Berechnung meines Steuerberaters muß ich jetzt die USt in Höhe von 1.122.48€ auf den erzeugten Strom von brutto 7.030,25€ zahlen. Dies kann ich nachvollziehen. Die in der Rücklieferung (5.193,27€) enthaltene VST in Höhe von -1.008,40€ kann aber lt. meinem Steuerberater nicht gegengerechnet werden.
Damit würde ich fast den kompletten Ertrag des BHKW für die UST Zahlung aufbringen. ? M.E. fehlt die Gegenrechnung der VST auf die Rücklieferung.
- Abzuführende UST au19% f Bruttoerlöse von 7.030,25 = 1.122,48
- Es fehlt aber die VST auf die Rücklieferung: 19% aus 5193,27 = ./. 1008,40
Damit stellt sich die Frage: Kann die VST auf die Rücklieferung der Stadtwerke in der UST Erklärung verrechnet werden?