Beiträge von Kempen

    Ich betreibe seit 2 Jahren einen Dachs 5.5. Jetzt habe ich erstmalig die Abrechnung von den Stadwerken über Einspeisung und Rücklieferung erhalten.

    In 2022 habe ich BHWK Strom für 7.030,25€ brutto an die Stadtwerke verkauft und Kosten für Rücklieferung in Höhe von 5.193,27€ brutto gehabt. Das Brutto Ergebnis lag damit bei 1.737,91€.

    Lt. Berechnung meines Steuerberaters muß ich jetzt die USt in Höhe von 1.122.48€ auf den erzeugten Strom von brutto 7.030,25€ zahlen. Dies kann ich nachvollziehen. Die in der Rücklieferung (5.193,27€) enthaltene VST in Höhe von -1.008,40€ kann aber lt. meinem Steuerberater nicht gegengerechnet werden.

    Damit würde ich fast den kompletten Ertrag des BHKW für die UST Zahlung aufbringen. ? M.E. fehlt die Gegenrechnung der VST auf die Rücklieferung.

    • Abzuführende UST au19% f Bruttoerlöse von 7.030,25 = 1.122,48
    • Es fehlt aber die VST auf die Rücklieferung: 19% aus 5193,27 = ./. 1008,40

    Damit stellt sich die Frage: Kann die VST auf die Rücklieferung der Stadtwerke in der UST Erklärung verrechnet werden?

    Hallo Sailor, Danke für Deine Antworten!!

    Bin gespannt wie sich die Auseinandersetzung mit dem FA darstellen wird. Kann mir kaum vorstellen, daß dort Spezialisten sind, die sich mit Ihren eigenen m.E. verwirrenden und vor allen Dingen laufend sich ändernden Vorschriften auskennen.

    Gruß

    Kempen

    Hallo Zusammen, ich bin heute Eurem Forum beigetreten und habe schon ein wenig in den Kommentaren gestöbert und viele gute Infos bekommen.

    Ich betreibe seit Okt´21 einen Dachs 5.5 mit Erdgas. Aktuell wird der Strom zu 99% eigengenutzt. Eine PV Anlage mit Speicher wird in Kürze hinzukommen ist aber noch nicht installiert. Danach könnte sich die Eigennutzung reduzieren.

    Nach Aussage meines STB, der aber möglicherweise keine Erfahrung mit BHKW hat, ist der DACHS als Gebäudebestandteil zu sehen und muß damit über 50 Jahre abgeschrieben werden. Da dies bei weitem die vermutliche Lebensdauer überschreitet, bin ich bisher von 10 Jahren ausgegangen. Der DACHS ist nachträglich im Rahmen einer energetischen Optimierung in ein ca. 10 Jahre altes EFH eingebaut worden. Der bereits installierte Heizungskessel ist noch in Betrieb, läuft aber nur in Spitzenzeiten mit.

    => Mit welcher AFA Dauer ist ein DACHS abzuschreiben?


    Lt. meinem Steuerberater muß ich nur den Eigenverbrauch auf Strom (und damit nicht die Eigen-Wärmenutzung) im Rahmen der Gewinnermittlung ansetzen. Als Wertansatz sind angeblich die Herstellkosten anteilig zur Eigennutzung (also aktuell 99%) anzusetzen.

    Wenn ich im Forum nachlese entsteht bei mir der Eindruck als ob auch die Eigen Wärmenutzung zu versteuern ist. Möglicherweise ist dies aber in meinem Fall abweichend zu beurteilen, da ich noch eine Heizung in Betrieb habe aber naheliegenderweise kaum noch nutze.

    => Muß ich nur den Eigenverbrauch Strom oder auch den geldwerten Vorteil aus Wärme im Rahmen der Gewinnermittlung anführen?

    => Wie ermittelt man den Wert für den Eigenverbrauch?


    Das gleiche gilt dann für die UST Meldungen.

    Muß ich UST auf Eigenverbrauch Strom oder auch Eigenverbrauch Wärme melden?

    Ich habe gelesen, daß ich den Wert dann auf Basis des Vorjahrespreises Fernwärme ermitteln kann ? Aktuell ca. 7,24Cent netto. Falls dies stimmt, gilt dieser Wert dann nur für die Wärme oder auch für Strom? Strom wird nach meinem Verständniss über EEX Vorjahr +KWK + vNNE ermittelt. Da EEX aber jünst extrem explodier ist, könnte dies wenig attraktiv sein...