Strompreisbremse beantragen BHKW Eigenstromvermarktung

  • Hallo Leute, ich kann dazu nirgends Infos finden.


    Ich betreibe ein BHKW in einen MFH mit 30 Parteien und verkaufe den Strom an die Mieter im Contractingverfahren weiter.

    Mein Strompreis für das Jahr 2023 beträgt 43,00 ct/kWh brutto.

    Da die Strompreisbremse ja bei 40 cent greift liege ich 3 cent über der Bremse - wie erstelle ich da am besten eine Abrechnung und wo oder wer entschädigt die 3 ct dann?


    Vielen Dank im Voraus.


    Grüße

  • Moin,


    nachdem sich hier niemand meldet, der vielleicht mehr Ahnung hat als ich: Meiner Meinung nach gilt in Deinem Fall für den BHKW-Strom keine Strompreisbremse.


    In § 3 Abs. 3 StromPBG (Teil 2, Entlastung der Letztverbraucher) steht:

    Zitat

    (3) Die Regelungen dieses Teils sind nicht anzuwenden auf Strom, der ohne Netzentnahme verbraucht wird.

    Lt. § 2 Nr. 16 Strom PBG ist

    Zitat

    „Netzentnahme“ die Entnahme von elektrischer Energie aus einem Netz mit Ausnahme der Entnahme der jeweils nachgelagerten Netzebene

    und

    Zitat
    1. „Netz“ jedes Elektrizitätsversorgungsnetz im Sinn des § 3 Nummer 16 des Energiewirtschaftsgesetzes

    So wie ich das verstehe, umfasst der Begriff "Netz" im Sinne des Gesetzes nur öffentliche Versorgungsnetze. Wenn Deine Mieter direkt aus dem BHKW übers Hausnetz versorgt werden (was z.B. auch bedeutet, dass keine Netznutzungsentgelte anfallen), bedeutet dies aus meiner Sicht, dass das StromPBG auf diesen Stromverbrauch nicht anwendbar ist. Sprich: Deine Mieter haben für den BHKW-Strom keinen Anspruch auf eine Entlastung nach § 4 des Gesetzes.


    Wenn Du zusätzlich Bezugsstrom zentral einkaufst und an Deine Mieter lieferst, müsstest Du die darauf entfallende Entlastung (die Du dann ja im Rahmen der Abrechnung bereits vereinnahmt hättest) nach § 12a Strom PBG an die Mieter weitergeben.

    Dateien

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Anhang

  • Mein Strompreis für das Jahr 2023 beträgt 43,00 ct/kWh brutto.

    Wie kommt denn der Strompreis zustande?

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Knapp über der Bremse halt, wie bei vielen anderen Versorgern auch.

    Ein bißchen was abgreifen :-)_:-)

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

  • Ein bißchen was abgreifen :-)_:-)

    Wenn's so wäre, würde es hier nichts nützen – siehe oben.

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  • In diesem Fall natürlich ja.


    Aber warum wohl haben so viele Versorger den Preis zwischen 40-50 Cent angepasst ?

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  • Gute Frage, zumal die Strompreise an der Börse seit Jahresanfang 2023 im Durchschnitt wieder sehr stabil um 9-11 ct/kWh liegen. Mit 9,5 ct/kWh Netzgebühren und 5,1 ct/kWh für Stromsteuer und Abgaben müsste damit der Netto-Arbeitspreis aktuell um 25 ct/kWh liegen. Mit 19% USt wären das 30 ct/kWh. Alles was deutlich darüber liegt ist Abzocke.


    Aber natürlich sind oft auch die Leute selbst schuld dran, die sich nicht um günstige Tarife kümmern, weil "über 40 ct/kWh eh alles der Staat zahlt". "Alles" stimmt zwar nicht, weil es die Entlastung nur für 80% des Verbrauchs von 2021 gibt. Vielleicht war diese Prozentzahl zu hoch. Wenn jeder konsequent auf den Preis achten würde, könnte es m.E. Preise über 40 ct/kWh jedenfalls für Neuabschlüsse ab Q1/2023 gar nicht mehr geben.

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Alles was deutlich darüber liegt ist Abzocke.

    Ich würde das nicht so einfach darstellen, sondern auch Angstzuschlag, Verlustausgleich aus der Vergangenheit usw. nennen.


    Aber natürlich sind oft auch die Leute selbst schuld dran, die sich nicht um günstige Tarife kümmern, weil "über 40 ct/kWh eh alles der Staat zahlt".

    Auch diese Aussage sehe ich nicht so, denn auch die Leute hatten Angst und haben Angst, schließlich kenne ich Leute die um die 50 ct / kWh bezahlt haben.

    Ich denke das ist komplexer als hier kurz umrissen dargestellt.

  • die Leute hatten Angst und haben Angst

    Stimmt, und Angst ist in wirtschaftlichen Fragen praktisch immer ein schlechter Ratgeber – nicht zuletzt weil andere die Angst gerne ausnutzen um für sich selbst die Gewinnmargen zu erhöhen.

    das ist komplexer als hier kurz umrissen dargestellt

    Das stimmt schon, aber nur bis zu einem gewissen Grade. Zugegeben: Wer als Stromanbieter im September 2022 an der EEX Strom zur Lieferung im Q3/23 kaufen wollte, musste mit Preisen um 400 EUR/MWh rechnen. Aus dieser Ecke konnten Endverbraucher-Preise für einen einjährigen Festvertrag bis 60 ct/kWh durchaus gerechtfertigt sein. Wer als Verbraucher zu dem Zeitpunkt einen Neuvertrag abschließen musste, hatte möglicherweise keine Alternative. Es gab damals am Markt auch weitaus günstigere Verträge – das waren dann Anbieter, die rechtzeitig günstig eingekauft hatten und auf Panik-bedingte Übergewinne verzichtet haben. Die musste man suchen und konnte sie oft auch finden (ich habe im August 2022 so einen Vertrag abgeschlossen, für 33 ct/kWh brutto fest bis 30.09.23). Aber wahrscheinlich waren solche Konditionen nicht überall erhältlich, und von Abzocke würde ich zu dem Zeitpunkt jedenfalls selbst bei den genannten 60 ct/kWh nicht sprechen – auch nicht, wenn jemand beispielsweise bis Herbst 2023 noch so einen Vertrag erfüllen muss und hier m.E. zu Recht die Vergünstigung aus der Strompreisbremse bekommt.


    Aber schon Mitte Januar 2023 waren die Preise am Terminmarkt – weitgehend unabhängig von der Frist – auf 200 EUR/MWh gerutscht, und die Strompreisbremse war da. Mit 15 ct/kWh Aufschlag für Netzentgelte etc. hätte man spätestens ab Februar 2023 also problemlos neue Jahresverträge mit 35-40 ct/kWh netto (42-47 ct/kWh brutto) anbieten können, und ohne Preisgarantie noch mal um 5-10 ct/kWh niedriger – jedenfalls schon unter der Strompreisbremse. Betrachtet man außerdem die zu jedem Zeitpunkt günstigeren Zwei- und Dreijahreskontrakte, so müssten die Arbeitspreise für mehrjährige Festverträge niedriger liegen als für einjährige. Stattdessen verlangten aber viele Anbieter Anfang 2023 (und tun das teilweise auch jetzt noch!) für Zweijahresverträge sogar Aufschläge von 5 ct/kWh und mehr. Hier werden meiner Meinung nach die Angsthasen abgezockt. Und was die Verbraucher betrifft: Die Bereitschaft, für eine größere Sicherheit einen höheren Preis zu zahlen, nimmt natürlich zu wenn man weiß, dass man 100% dieser Sicherheit selbst hat aber 80% des Preises dafür die Anderen zahlen.

    |__|:-)

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Nimm es mir nicht übel, aber Grosshandelspreise sind die eine Seite, die andere Seite sind die Preisangebote die uns Endkunden gemacht werden. Da wir für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen, Wohnungen usw. einen gewissen Strombedarf haben der eingekauft werden muss machen wir den Einkauf so gut wir es können ärgern uns hinter auch wenn die Preise runtergehen.

    Aber wir sind nun einmal Menschen mit allen Fehlern und Ängsten. Klar haben wir Angst wenn wir uns den kalten Winter vorstellen und Gas und Strom benötigen und wollen uns die entsprechenden Mengen sichern.


    Wir hatten einen 2 Jahres Stromvertrag für etwas über 33 ct / kWh abgeschlossen für uns muss niemand zahlen, aber wie gesagt man ärgert sich schon, wenn wie jetzt die Preise zurück gehen.

  • Ich beziehe natürlich aus dem Örtlichem Netz noch einen Bezugstrom - dieser liegt aktuell vertraglich geregelt bei brutto 39,34 ct/kWh.


    Mein Strompreis von 43,00 brutto ct/kWh habe ich beschlossen da meine Arbeit die dahintersteckt auch Vergütet werden muss.



    sailor773 was verändert das jetzt dass ich auch Strom aus dem Netz beziehe?

  • sailor773 was verändert das jetzt dass ich auch Strom aus dem Netz beziehe?

    In dem Fall nichts, weil Dein Bezugsstrompreis (brutto 39,34 ct/kWh) unter der Strompreisbremse (40 ct/kWh) liegt.


    Läge Dein Bezugsstrompreis oberhalb der Strompreisbremse, so würde Dein Versorger Dir in seiner Abrechnung Zuschüsse aus der Strompreisbremse gutschreiben. Die müsstest Du in Deiner Abrechnung an Deine Mieter weitergeben.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • sailor773 Vielen Dank für die Info.


    Ich betreibe noch bei andren Objekten PV-Anlagen im Mieterstrommodell - den Bezugsstrom kaue ich auch für 39ct ein.

    Dort gilt das gleiche wie beim BHKW?


    Grüße

  • Für PV-Strom gilt bei der Strompreisbremse das Gleiche wie für BHKW-Strom: Die Bremse gilt nur für Strom, der aus dem (öffentlichen) Netz bezogen wird. Da Letzterer bei Dir 39 ct/kWh kostet, ist insoweit keine Bremse anwendbar – d.h. Du bekommst aus dem Gesetz keinen Zuschuss und musst ihn daher auch nicht weitergeben. Der PV-bzw. BHKW-Strom läuft nicht übers Netz und ist daher nicht zuschussfähig. Was die drei Cent Gesamt-Differenz zum "Bremsenpreis" betrifft, so haben Deine Mieter deshalb einfach Pech. (Kann natürlich sei, dass sie irgendwann rebellisch werden und eine Reduzierung auf Bremsen- bzw. Marktniveau verlangen. Was dann daraus wird, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab, aber das ist eine andere Geschichte.)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()