Beiträge von maxnicks

    ...danke für die "Blumen", Axel. Ich habe mich in dieser Angelegenheit auch schon an die Redaktion eines großen Hamburger Nachrichtenmagazins gewandt. Verbunden mit dem Tipp, bei den Recherchen zu einem entsprechenden Artikel auch auf die in diesem Forum hinterlegten Erfahrungsberichte zurückzugreifen. Vielleicht lässt sich dann auch unser Bundesumweltminister dazu herab, meine zwei bislang von ihm erfolgreich ignorierten Anfragen zu beantworten...;<)


    Gruß


    maxnicks

    Hallo Tom,


    um gleich ein mögliches Missverständnis auszuschließen: Dies ist keine Bewerbung als "Schreiber", sondern nur mein Beitrag, den Forums-"Fundus" zu erweitern.


    Mitte des Jahres hatte ich ein Schreiben an meinen Wirtschaftsminister geschickt, was von seinem Staatssekretär beantwortet wurde. Das nachstehende Papier setzt auf dessen eher nebulöser Antwort auf. Seitdem herrscht Funkstille. Entweder ich habe exakt den Nerv getroffen und man hüllt sich in Schweigen. Oder aber man feilt noch an einer juristisch und kommerziell "wasserdichten" Antwort.


    Ganz gleich, wie dem auch sei - ich stelle den Forumsmitgliedern das Dokument zur Verfügung. Vielleicht kann ja ein mitlesender Redakteur eines namhaften Wochenmagazins daraus einen reißerischen Artikel machen und auf die Misere aufmerksam machen.


    Gruss


    maxnicks

    Zitat

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    Weist der Betreiber der KWK-Anlage dem Netzbetreiber einen Dritten nach, der bereit ist, den eingespeisten KWK-Strom zu kaufen, ist der Netzbetreiber verpflichtet, den KWK-Strom vom Betreiber der KWK-Anlage zu dem vom Dritten angebotenen Strompreis abzunehmen.


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    Der Dritte ist verpflichtet, den KWK-Strom zum Preis seines Angebotes an den Betreiber der KWK-Anlage vom Netzbetreiber abzunehmen.


    Hey, das klingt gut. Der Architekt meines alten Herrn hat ihm vor einigen Jahren aufgeschwätzt, sein neues, wesentlich kleineres Häuschen sei am besten mit einer Elektrofußbodenheizung zu wärmen. Nur wohnt Daddy nicht nebenan (buddel, buddel), sondern 50 Kilometer Luftlinie weit entfernt.


    Das Gute daran: Immer wenn mein Dachs läuft, braucht auch Herr Papa Strom - und das nicht wenig. Ich stell mir gerade vor, ich mache mit ihm einen Abnahmevertrag und er zahlt lediglich noch die Netznutzung plus die üblichen Zulagen. Das müsste sich doch für uns beide rechnen. Vielleicht gelingt es sogar, den "räumlichen Zusammenhang" herzustellen, sodass auch bei dem von ihm abgenommenen Part die Stromsteuer enfällt. Mir wird schon ganz kribbelig. Liebe Experten im Forum, geht das?


    Fasziniert grüßt


    maxnicks

    Zitat

    Hier gibt´s ein paar Infos für Interessenten vorab


    zuerst -"Mini-BHKW´s"-, dann -"WhisperGen - jetzt erhältlich"- anklicken


    http://www.baukontakt-jk.de/index_energie.html


    Herzlichen Dank für Deinen Tipp, Axel. Was ich nicht verstehe: Sowohl in der Online Darstellung wie auch im Produktblatt findet sich der Satz, der Whispergen "...ermöglicht den Weiterverkauf von Gas...". Frage an die Experten: Hat sich da nur jemand vertippt oder - falls nein - wie soll das funktionieren?


    Gleich danach heißt es, (das Gerät) "...ermöglicht den Zugang zum LUKRATIVEN städtischen Energiemarkt...". Wow, das ist ja fantastisch!!! In welche Stadt muss ich ziehen, um dort meinen überschüssigen Strom zu verkaufen?


    Gruss


    maxnicks

    Hallo rosisosi,


    mein (gasbetriebenes) Haustier zeigt im Hauptmenü konstant 5,6 kW an. Die Motordrehzahl pendelt zwischen 2450 und 2454 U/min. Unter Menüpunkt 9/01 (Stromnetz) finden sich folgende Werte:

    • Generatorstrom L1: 8,7 bis 8,9 A
    • Generatorstrom L2: 8,9 bis 9,1 A
    • Generatorstrom L3: 8,8 bis 9,0 A

    Spannung (L1, L2, L3): Die drei Anzeigen schwanken zwischen 233,5 und 233,7 Volt. Hilft Dir das weiter? Gruss


    maxnicks


    Ich könnte mir vorstellen, dass die SPIEGEL Redaktion heiß darauf ist, zu erfahren, was aus den bisherigen Initiativen der Regierung geworden ist und wie es den „fabulous four“ immer wieder gelingt, alle diesbezüglichen Anstrengungen zu unterlaufen. Schickt Eure Erfahrungsberichte an leserbriefe@spiegel.de. Wir brauchen Öffentlichkeit. Nur so kriegen wir "Druck auf den Kessel" und können die Versprechungen der Politiker und die Art, wie uns ihre Behörden mit den Diskussionen um VNNE , Stromsteuer, EEX & Co. im Regen stehen lassen, entlarven.


    Gruss


    maxnicks

    ...und hier ein dickes DANKE SCHÖN von einem, der leider aus terminlichen Gründen nicht dabei sein konnte. Klasse Themenwahl. Habe mir Eure Live-Mitschnitte (Super Service!) runtergeladen und werde sie mir am kommenden Wochenende in Ruhe rein ziehen. Habt Ihr toll gemacht. Weiter so.


    Herzliche Grüße


    maxnicks

    Zitat

    Original von Dachser
    ...aber Bruno`s Frage ist noch nicht geklärt, ob dann entkalktes Wasser nachgeführt wird.


    Ja, da hast Du recht, Dachser. Sorry. Für die Erstbefüllung brachte mein Dachspfleger so einen portablen Entkalker mit. Aber meine Anlage ist glücklicherweise dicht (das war nicht immer so). Mein Nachfüllbedarf resultiert daher im Wesentlichen aus den immer seltener werdenden Rückspülaktionen, sodass sich für mich eine vorgeschaltete Entkalkungsanlage nicht lohnt.


    Bei dem großen Heizleitungsnetz eines Mehrfamilienhauses, Hotels oder (Studenten-) Wohnheims mag das anders sein. Da gibt es vielleicht doch öfter mal ein kleines Leck. Dachsfan scheint Erfahrung mit den dafür benötigten Entkalkern zu haben - gewiss kann er Dir so ein Teil besorgen.


    http://kwk-infozentrum.info/html/heizungswasser_1.html


    Gruss


    maxnicks

    Hallo Bruno,


    die Nachspeisestation sollte stets verriegelt sein. Man kann das Teil zwar so einstellen, dass es genau beim Solldruck schließt. Aber erstens kriegt man dann nicht mit, ob die Anlage undicht ist. Und zweitens läufst Du Gefahr, dass Du bei schwankendem Wasserdruck (z. B. bei einer kalten Anlage im Sommerbetrieb) zuviel Wasser rein lässt. Beim Heizbetrieb kommst Du dann irgendwann an die Obergrenze des zulässigen Betriebsdrucks und das Sicherheitsventil löst aus (Riesen-Sauerei). Ich benutze das Ding eigentlich nur für die paar Sekunden beim Durchspülen des Rückspülfilters.


    Übrigens ist nach Aussage meines Dachspflegers so eine Nachspeisestation die einzig legale, dauerhafte Verbindung zum Frischwassernetz - der in vielen Heizungskellern permanent angeschlossene Wasserschlauch ist unzulässig.


    Gruss


    maxnicks

    Moin Dachser,


    ich habe mir bei Installation des DACHS gleich auch einen JUDO Rückspülfilter in Kombination mit einer JUDO Nachspeisestation einbauen lassen.


    http://www.bhkw-forum.de/forum…egorie=39&bildid=253&sid=


    Der Wasserdruck spült den Dauerfilter aus. Dazu öffnet man kurzzeitig den Hahn am unteren Ende der mit Styropor ummantelten Patrone. An den Tagen nach der Inbetriebnahme kam da eine ziemliche Rostbrühe raus. Wenn man die im Eimer stehen liess, konnte man zusehen, wie sie sich langsam auf dem Boden in Form dunkelbraunen Schlamms absetzte. Inzwischen ist das Wasser fast klar geworden und ich schaue ich nur noch alle vier Wochen nach.


    Vor Einbau dieses Teils führte die durch die Rohre gepumpte Rostbrühe übrigens dazu, dass sich immer nach der Heizperiode die Thermostatventile festsetzten und im Herbst vorsichtig gelockert und manchmal sogar abgeschraubt werden mussten, damit sie wieder funktionierten. Das war nicht nur eine zeitaufwändige Schweinerei, sondern es ging auch nie ohne Druckverlust ab. Das ist jetzt Vergangenheit. Mein Fazit: Empfehlenswert, gerne wieder.


    Gruss


    maxnicks

    Moin, moin,


    ich will’s mal mit einer Antwort auf Bernds ursprüngliche Frage versuchen. Mein (Erdgas-) Dachs läuft seit Anfang Dezember 2006. Am 31.8.2007 habe ich mir folgende Verbrauchsdaten notiert:


    Gas / Betriebsstunden * Heizwert = kW/h
    4.935 cbm / 2.412 Bh * 10,67 = 21,831 kW/h


    Bis Mitte Mai hatte ich aber jede Menge Störungen, deren Zahl nach einem erfolgreichen Software Update nun nahezu gegen Null geht. Die Störungen hatten zur Folge, dass der Dachs abschaltete und dann jedesmal - weil wärmegeführt - für durchschnittlich zehn Minuten die am Pufferspeicher angeflanschte Gastherme ansprang, bevor der Dachs einen neuen Startversuch wagte.


    So kam ich auf 72 Starts der Therme mit insgesamt 15 Betriebsstunden, deren Gasverbrauch man vom o. a. Wert abziehen müsste. Wieviel die Therme jedoch pro Stunde inhaliert, ist mir unklar (steht bestimmt irgendwo in den technischen Betriebsunterlagen – vielleicht hat die ja einer der Experten zur Hand).


    Gruss


    maxnicks

    ...das BHKW-FORUM ist ein wunderbarer Fundus. Nur manchmal muss man etwas länger suchen, um Antworten zu finden. Wo ich die beiliegende Datei aufgegabelt habe, kann ich bedauerlicherweise nicht mehr sagen. Doch der Inhalt erklärt auf verständliche Art und Weise, worauf es ankommt:


    1. Das BHKW erzeugt mehr Strom, als der Eigentümer selbst verbraucht
    2. Für den Stromverkauf wird ein Gewerbe angemeldet


    Der Verfasser des Papiers, Dipl. Ing. Ralf Zickner, hat seiner Stellungnahme auch zwei Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums der Finanzen beigefügt, die die steuerliche Behandlung privat betriebener BHKW's zum Inhalt haben, die gewerblichen Aspekte behandeln und die Abschreibungsdauer eines BHKW's über 10 Jahre bestätigen.


    Gruss


    maxnicks

    ...was lange währt...


    Ich hatte schon gar nicht mehr damit gerechnet, Antwort auf mein Mitte Juli an das für Regulierungsfragen zuständige Landesministerium versandte Schreiben zu erhalten. Doch – oh Wunder – heute klingelte der Postbote (s. Anlage).


    Ein paar Auszüge: „...vNNe sind in Bezug auf die vorgelagerte NETZ- und UMSPANNUNGS-Ebene zu bestimmen...", "...der Anspruch auf Vergütung vermiedener Netznutzungsentgelte ist grundsätzlich zivilrechtlich durchzusetzen...", "...bei Verstoß des Netzbetreibers gegen §18 Stromnetzgeltverordnung kann auch ein sogenanntes „Besonderes Missbrauchsverfahren“ beantragt werden...“


    Bei Addition der Arbeitspreise für Mittelspannungsnetz (20 kV) und Umspannung (20 kV / 0,4 kV) meines Netzbetreibers komme ich immerhin auf 1,13 ct/kWh. Auf zur nächsten Runde - ich werde berichten.


    Gruss


    maxnicks

    Zitat

    Original von Dachsfan
    Ich habe es versucht hier zu erklären:


    http://kwk-infozentrum.info/wi…x.php?title=Blindleistung
    Habe ich es schlecht erklärt oder hat keiner die Lesebrille auf ????? ?(


    Hallo Dachsfan,


    ich finde, Du hast das - wie schon so oft - ganz toll gemacht. Dennoch habt Ihr mich mit Eurer Expertendiskussion über cos phy & Co. ziemlich abgehängt. Mein EVU hat uns nach Einbau des DACHS einen Vierquadrantenzähler installiert, bei dem allerdings nur die bezogenen sowie die abgegebenen kWh erfasst werden (die Aufzeichnungen der "Quadranten" 1 und 3 ruhen).


    Wir betreiben kein Hotel oder einen Bauernhof, sondern wärmen mit dem DACHS nur ein Zweifamilienhaus. Hat das Thema "Blindstrom" damit die gleiche Bedeutung für "Normalsterbliche" wie mich, der ich gerade mal zwischen Gleich-, Wechsel- und Drehstrom unterscheiden kann und vor Inbetriebnahme des DACHS einen Stromverbrauch von rund 14.500 kWh p.a. hatte?


    Gruss maxnicks