Beiträge von maxnicks

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    Original von euse
    ...könnte dies bedeuten, dass mir als KWK-Betreiber die Stromsteuer für den vom EVU bezogenen Strom erstattet werden müsste, sofern ich zumindest die gleiche Menge an Strom ins öffentliche Netz eingespeist habe, was bei den meisten Betreibern wohl der Fall sein dürfte.


    Diese Einschätzung wird gestützt vom HZA Magdeburg, nach dessen Aussage es dabei (bei der Stromsteuerbefreiung; Anm. d. Verf.) unerheblich ist, ob der selbst erzeugte Strom zwischenzeitlich an den Stromversorger verkauft und danach wieder zurückgekauft oder direkt vor der Einspeisung selbst verbraucht wurde.


    Hallo euse,


    habe die gleichen Runden gedreht, wie so viele Forums-Mitglieder "weiter oben": HZA Darmstadt sagt, Einzelerlaubnis nicht erforderlich, weil bereits allgemein per Gesetz geregelt. EVU sagt, ohne Einzelerlaubnis wird mir die Stromsteuer weiter in Rechnung gestellt. Und betont dabei, dass ein "räumlicher Zusammenhang" in der Form gegeben sein muss, dass der Strom, den ich produziere, im selben Moment von einer anderen in meinem Besitz befindlichen Liegenschaft "in räumlicher Nähe" verbraucht wird. Eine Art "Zwischenspeicherung" des von mir produzierten und ins Netz des EVU eingespeisten Stroms und dessen zeitlich nachgelagerte Entnahme würde nicht den Tatbestand des vom Gesetzgeber formulierten "räumlichen Zusammenhangs" erfüllen.


    Insofern bin ich sehr an einer Kopie des Schreibens vom HZA Magdeburg interessiert, wo man den räumlichen Zusammenhang in Verbindung mit einer zeitlich nachgelagerten Entnahme sieht und das EVU gewissermaßen als Stromspeicher fungiert. Wäre es Dir möglich, eine eingescannte Version jenes Dokuments in's Netz zu stellen? Die Community dankt Dir...


    Gruss


    maxnicks

    ...sag mal Bruno, hast Du schon eine Antwort von Herrn Gabriel erhalten? Ich hab ihm im Mai und im Juli dieses Jahres zwei Briefe wegen der Sauerei mit der vNNe-Berechnung geschickt. Waehrend alle anderen von mir angeschriebenen Stellen geantwortet haben, scheint das Bundesumweltministerium überlastet oder nicht interessiert zu sein (oder gar beides). Vermutlich hilft es nur, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Vielleicht ist ja eines der bekannteren Wochenmagazine mal wieder auf der Suche nach einem netten Artikel...


    Gruss


    maxnicks

    ...tja, auch ich wäre gerne dabei gewesen. Am ursprünglichen Termin, dem 20./21., hätte es auch geklappt, doch der 13./14. liegt mitten in den hessischen Schulferien. Da machen mir meine Kids richtig satt Stress, wenn ich deswegen den Familienurlaub streiche oder in den Schwarzwald verlege (nichts für ungut, die Gegend soll ja wirklich sehr reizvoll sein).


    Bin gespannt, was Ihr bewegt. Vielleicht finden sich ja Gleichgesinnte für ein nachfolgendes Regionaltreffen im Raum Rhein-Main...


    Gruss


    maxnicks

    Kompliment an Bruno44 für die Idee und an Tom3244 für die Realisierung. Ihr habt's wirklich drauf, Jungs. Gestern abend kamen wir zügig über die 100.000er Marke für die installierte elektrische Leistung, heute abend sind es schon fast 350.000 kW. Beeindruckend. Weiter so.


    (y)


    Gruss Maxnicks

    ..."in der Regel" mag Deine Aussage zutreffen, Dachsfan. Doch bei den hohen Decken und der nicht allzu guten Isolierung unseres Altbaus aus dem Jahr 1913 ist der Wärmeverlust nicht zu unterschätzen. Zumal uns aufgrund der Auflagen des Denkmalschutzes nicht allzu viele Möglichkeiten bleiben, das Haus richtig einzupacken.


    Im relativ milden Januar diesen Jahres lief unser Dachs immerhin durchschnittlich(!) 17 Stunden am Tag. Wenn's mal richtig kalt werden sollte (-15 Grad oder mehr), wird unser Dachs vermutlich nicht ohne die Hilfe seiner "kleinen Schwester" auskommen.


    Gruss


    maxnicks

    Hallo bergmato,


    beim Kauf meines Dachs wurde mir gesagt, der Heizstab könne das Brauchwasser aufheizen, sofern der Dachs mal ausfallen sollte. Ein kostspieliges Unterfangen.


    Da ich auf Nummer sicher gehen wollte, habe ich mich für die Variante mit der Brennwerttherme entschieden. Zum einen, weil ich meinen 228 qm Altbau vorher mit einem atmospährischen Brenner mit 40 kW Heileistung beheizt habe und mir die 12,5 kW des DACHS ein wenig knapp erschienen (was aber bisher nicht der Fall war). Zum anderen, weil ich im Fall einer Störung nicht auf Komfort verzichten möchte, nur weil der Dachspfleger eventuell erst am nächsten Werktag nachschauen kann.


    Ganz aktuell hat mir das geholfen: Wir kamen Samstags aus dem Urlaub zurück und der DACHS meldete nach der Deaktivierung der Urlaubsfunktion und zwei erfolglosen Startversuchen eine Anlagenstörung aufgrund angeblichen Ölmangels (Code 172). Da war ich heilfroh, dass die Therme automatisch ansprang und die Zeit bis zum Eintreffen des Dachspflegers problemlos überbrückte.


    Gruss


    maxnicks

    ...herzlichen Dank für Deine Antwort, Dachs. Blitzschnell & praxisnah - nicht zu toppen. Als gäbe es im Forum die Rufbereitschaft rund um die Uhr (den 24x7 Service...^^^^^^ )


    (y)


    Gruß


    maxnicks

    Hey Jungs,


    ich habe 'ne alte Gigaset Anlage von SIEMENS und würde gerne mit einem Mobilteil (Gigaset 1000TAE) aus dem Heizungskeller zur Telefonzentrale (1054isdn) im 1. OG funken. Wie und wo kann ich das angeblich im MSR-2 eingebaute Modem anschließen (Kabel wurde mitgeliefert)? Muss ich dazu eventuell das Gerät öffnen und riskiere damit gar einen Garantieverlust? Und reicht die Übertragungsrate des 1000TAE (max V.29 mit bis zu 9.600 Bit/s) oder säuft es bei der Unmenge von Daten der MSR-2 hoffnungslos ab?


    Gruss


    maxnicks

    ...ich bin mir nicht sicher, was mehr hilft: Ein sorgfältig formuliertes, ausgewogenes und politisch korrekt formuliertes Schreiben mit 300 Unterschriften (wenn wir überhaupt so viele zusammen bekommen)? Oder viele einzelne Briefe, in denen der jeweilige BHKW-Betreiber seine ganz persönlichen Erfahrungen schildert und auf das eklatante Delta zwischen dem durchaus vernünftigen Anspruch der Regierung (CO2-Ausstoss runter, dezentrale Einspeisungen fördern) und der unverblümten Ignoranz der EVU's hinweist?


    Ich habe sowohl dem Inhaber des von Reinhard genannten E-Mail Accounts mein Anliegen geschildert wie auch dem amtierenden Wirtschaftsminister meines Bundeslandes, der als Vorgesetzter der "Wir-können-nichts-für-Sie-tun"-Behörde fungiert und sich aber sonst recht kämpferisch gegenüber den EVU's zeigt.


    Mir geht es definitv nicht um planloses Handeln oder operative Hektik. Aber Warten ist auch nicht mein Ding. Es wird bestimmt keiner vorbei kommen, klingeln und fragen, "...hätten Sie gerne 'ne höhere Vergütung für den von Ihnen eingespeisten Strom?", oder?


    Sofern die Experten hier im Forum wissen, dass eine entsprechende Gesetzesvorlage in Vorbereitung ist, bitte ich um eine kurze Info per PN. Dann halte ich auch die Füße still. Aber so wächst bei mir auch der Frust. Nichts für ungut...


    Gruss


    maxnicks

    ...danke für den Hinweis, Dachsfan. Gut, dass Du es sofort gemerkt hast - "...you saved my day!!!". Ich gebe zu, ich kann mich einfach nicht an diese niedrigen Beträge gewöhnen...


    Gruss


    maxnicks

    Zitat

    Original von reinhard
    Heureka- sagte der alte Grieche!Für Anlagen ohne Leistungsmessung!
    Das Ergebnis praktisch: unter 4,o ct/kwh darf keiner mehr
    Zufrieden sein!!!


    Hallo Reinhard,


    herzlichen Dank für Deine umfassende Beschreibung der Berechungsmethodik zur Ermittlung der VNNE . Ich weiss nicht, wer sich das ausgedacht hat, aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass die Geschichte endet wie beim Waschbär, dem man ein Stück Seife gibt: Am Schluss ist nichts mehr da.


    Wie Du schreibst, ist Paragraph 18 der Stromnetzentgelt-Verordnung (StromNEV) da doch ziemlich eindeutig:


    Zitat

    "Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- und Umspannebenen durch die Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen.“


    Wenn mein EVU von mir 4,89 Cent je kWh zzgl. MwSt für die Netznutzung (d. h. für die z. T. mehr als Hundert Kilometer vom Großkraftwerk bis zum Hausanschluss) verlangt, sollte es doch möglich sein, auf vereinfachte Art und Weise zu berechnen, welche Netzstrecken und Umspannwerke nicht benutzt werden, wenn ich mit dem von mir produzierten Strom zwei oder drei meiner Nachbarn versorge. Für mehr reichen die 5,5 KW meines BHKW i. d. R. sowieso nicht. Und deren Häuser sind weniger als 100 Meter von meinem DACHS entfernt.


    Ganz nüchtern und im Geiste des o. a. Gesetzes betrachtet, müsste mir das EVU eigentlich den überwiegenden Anteil des Betrags von 4,89 Cent überweisen. Insofern finde ich immer mehr Gefallen an Deinem Vorschlag, die 4 Cent Variante zu verfolgen. Wie heißt es noch? Man sollte sich anspruchsvolle Ziele setzen...


    Gruß


    maxnicks

    Zitat

    Original von alikante


    Ich möchte gern wissen wieviel Prozent des selbsterzeugten Stromes Ihr tatsächlich im eigenen Haus verbraucht


    Hallo alikante,


    wir bewohnen zu fünft ein Haus von 1913 (= hohe Decken, mäßige Isolation, hoher Wärmebedarf), betreiben einen Gas-Dachs und haben in der Zeit zwischen Mitte Dezember 2006 und Ende Juni 2007 (d. h. 6,5 Monaten) in 2.295 Betriebsstunden 12.658 kWh Strom produziert. Davon haben wir 8.154 kWh entsprechend 64,4 Prozent verkauft und 4.504 kWh entsprechend 35,6 Prozent selbst verbraucht. Hilft Dir das weiter?


    Gruss


    maxnicks

    Zitat

    Original von Dachsfan
    Vieles ist in Bewegung, viele gute Leute machen sich Gedanken... Der Wald rauscht.... und wenn der Herbst kommt und die Blätter fallen kann man tief in den Wald sehen, man erkennt etwas, was voher bedeckt war.


    ...tut mir leid, Dachsfan, aber ich hab's nicht so mit der Lyrik. Um was geht es konkret? Oder ist das eher ein Thema für eine PN?


    Und - um Deinen Hinweis mit dem Verkauf an Dritte aufzugreifen - wie sähe ein Konstrukt aus, bei dem ich meinem Nachbarn unter Nutzung des EVU-Netzes (oder ueber Direktleitung) meinen überschüssigen Strom verkaufe? Was gibt es dabei zu beachten? Wo sind die Fallstricke?


    Gruss


    maxnicks