Beiträge von maxnicks

    ...genug aufgeregt, Jungs, jetzt heisst es handeln. Ich habe keine Lust, mich zu ärgern – das überlasse ich Anderen. Eine Klageschrift muss her, die all die von Euch zu Recht aufgelisteten Punkte in gut strukturierter und für Laien, Beamte und Minister leicht verständlicher Form enthält (weniger Text, mehr Bilder und anschauliche Beispiele) ;) ...


    Daneben brauchen wir Öffentlichkeit!!! Das wirkt. Ein Artikel in einem der renommierten Hamburger Wochenmagazine wäre nicht schlecht. Natürlich bangen die Chefredakteure dann wieder um die Anzeigenaufträge der EVU's, aber irgendwie muss da jetzt mal Fahrt rein kommen.


    Ich biete an, die erste Einzahlung in einen Topf für unseren Musterprozess vorzunehmen. Wer macht mit? Wo ist der Jurist unter den Forums-Mitgliedern?


    Gruß


    maxnicks

    ...danke fuer die "Blumen", Dachsfan. Aber was Dein BHKW-Know How und Deine Zahl der Beiträge angeht, können nur wenige Dir das Wasser reichen...


    (y)


    By the way: Mir fiel auf, dass die als Minibild dargestellten "*.gif"-Dateien offenbar häufiger aufgerufen werden, als Downloads kompletter Dateien. Daher hier nochmal das Schaubild als *.gif...


    Gruss


    maxnicks

    Hallo Dachsfan,


    wenn ich Deine Anmerkung "schön gemacht, aber nicht korrekt" richtig verstanden habe, dann bezieht sich diese nicht auf die Blockgrafik, sondern auf die von mir am Fuss der Seite eingeblendete Berechnung.


    Du hättest Recht, wenn es meine Absicht gewesen wäre, die 8,06 Ct/kWh des EVU mit jenen 0,63 Ct/kWh zu vergleichen, die von ihm an BHKW Betreiber ausgezahlt werden. Aber das wäre Unfug: Denn bei der Inrechnungstellung des Aufschlags aus dem KWK-Gesetz, der Konzessionsabgabe und der MWSt fungiert das lokale Energieversorgungsunternehmen nur als "Inkassounternehmen" der Behörden bzw. des Gesetzgebers.


    Zulässig ist nur der Vergleich von 4,89 Ct/ kWh zu 0,53 Ct/kWh – und nur darum ging es mir. Auf meiner Darstellung hatte ich zwar die betreffenden Zahlen fett gedruckt und einen dicken Vergleichspfeil daneben gezeichnet. Doch wie es den Anschein hat, war das nicht deutlich genug. Vielleicht wird ja meine Message mit Verwendung der roten "Kringel" noch etwas klarer (siehe unten)...;)


    Gruss


    maxnicks

    Hallo Andy,


    ich sehe das ähnlich wie Du. Zwar finde ich das mit dem Schadenstopf grundsätzlich eine gute Sache, doch pflegt jeder seinen DACHS auf seine ganz persönliche Art und Weise. Ich betreibe meinen DACHS mit Gas ("sauber"), habe extra 'nen Rueckspülfilter eingebaut ("sauber") und rufe bei jedem geringsten Mucks meinen DACHS-Pfleger an, weshalb ich davon ausgehe, dass das Teil eine ganze Weile problemlos laufen sollte.


    Natürlich muessen irgendwann die Verschleissteile (Anlasser & Co.) augetauscht werden. Auch bin ich nicht vor Materialfehlern gefeit. Doch tue ich mich offen gesagt mit einem Schadenstopf schwer. So etwas funktioniert nur mit klaren Regeln, sonst ist Streit vorprogrammiert. Wobei ich mich sofort beteiligen wuerde ist ein Topf, aus dem man Musterklagen finanziert (=> Stromsteuer, VNNE usw.)...


    Herzliche Grüsse


    maxnicks

    Hallo Reinhard,


    herzlichen Dank für Deine detaillierte Beschreibung der Berechungsmethodik. Da mein EVU für die eigentliche Netznutzung ("Arbeitspreis") 4,89 Ct/kWh verlangt - der Rest der aktuell insgesamt 8,06 Ct/kWh sind Aufschläge, Steuern, Gebühren - dürften vier Cent VNNE fuer dezentrale Einspeiser ziemlich an der Obergrenze des Machbaren sein.


    Schließlich nutzen wir ja das von ihm (bzw. seinem für den Netzbetrieb zuständigen Schwesterunternehmen) bereitgestellte Niederspannungsnetz, damit er den von uns erzeugten Strom an unsere Nachbarn verkaufen kann. Auch wenn es sich dabei um auffallend kurze Strecken in einer i. d. R. bereits seit Jahrzehnten vorhandenen, pflegearmen und bereits abgeschriebenen Infrastruktur handelt.


    Ich habe mal versucht, die Thematik auf einem Blatt als Blockgrafik darzustellen und die einzelnen Positionen der Netznutzungsberechnung meines EVU’s hinzugefügt (s. Anlage). Die Diskrepanz erschließt sich auch dem völlig Unbedarften auf den ersten Blick.


    P.S.: Mein Schreiben vom 17.5. an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist bislang noch ohne Antwort. Vielleicht gelingt es ja, Herrn Gabriel mit der beiliegenden Darstellung für eine Stellungnahme zu gewinnen.


    Gruss

    Maxnicks

    Zitat

    Original von Dachsfan
    Auf weitere Stellungnahmen der Bundesnetzagentur warte ich noch.


    Hallo Dachsfan,


    die an mich ergangene Antwort der Bundesnetzagentur hatte ich ja weiter oben (am 29.5.) bereits eingestellt. Nach langem Warten und erneuter Nachfrage habe ich nun die Antwort der für meinen EVU zuständigen Landesregulierungsbehörde erhalten (Auschnitt: Siehe Anlage).


    Die zentrale Aussage: Bei der vNNe-Thematik gehe es um Ansprüche zivilrechtlicher Natur, die man nur vor den zuständigen Zivilgerichten durchsetzen könne. Die Behörde sei nicht in der Lage (oder willens?), zur Höhe, den Bedingungen oder den Vorbehalten Stellung zu nehmen, unter denen die vNNe-Vergütungen gewährt werden.


    Fazit: Es muss ein Rechtsanwalt her und wir starten eine Musterklage. Ich wäre bereit, dafür in einem Klagefond einzuzahlen. Wer macht mit? Haben wir eventuell sogar einen Juristen unter den Mitgliedern des Forums, der sich hierzu einbringen würde?


    Gruss


    maxnicks

    ...herzlichen Glückwunsch, Rainer. Gratuliere zum 1. Platz der vNNe-Hitparade und der Vorbildfunktion für die BHKW-Community.


    EUSE sei Dank habe ich noch ein anderes Betätigungsfeld gefunden, um meinem Stromversorger auf den Pelz zu rücken: Die Erstattung der Stromsteuer für die zunächst abgegebene und dann wieder zurückgekaufte Energie: 2,05 Cent je eingespeister Kilowattstunde gilt es zurück zu holen:


    Stromsteuerberfreiung auch für bezogenen Strom?


    Die entsprechenden Schreiben sind fertig und gehen gleich morgen raus. Bin schon auf die Antworten des hiesigen Hauptzollamts und meines Stromversorgers gespannt.


    Gruss


    Chris

    ...danke, Tom, für die Aktualisierung. Aber Durchschnitt hin, Durchschnitt her: Was ist ein halber Cent, wenn mein Stromversorger bei meinen Nachbarn, die mit meinem Strom kochen, staubsaugen oder Licht machen, ohne nennenswerte Eigenleistung den vollen Satz von mehr als 7 Cent an Netznutzungsentgelten kassiert? Ein Schelm, der dabei Böses denkt...


    Rainer: Ich bin bekennender Norddeutschland- und Dänemark-Fan (nicht nur wegen der höheren vNNe), doch mein Job lässt einen Umzug nicht zu. By the way: Erhältst Du die 1,98 Cent / kWh tatsächlich oder stammt von Dir der Eintrag am Kopf der vNNe-Tabelle mit der Anmerkung "...bezahlt haben die allerdings noch nichts..."?


    Gruss


    Chris

    Hallo Kazumba,


    offenbar lesen auch die EVU's im Forum fleissig mit. Mein Stromversorger hat klammheimlich das VNNE von ehemals 0,33 Cent auf nunmehr 0,53 Cent angehoben (was mich aber nicht davon abhält, ihm weiterhin 1,82 Cent / kWh in Rechnung zu stellen, um damit später meine Forderung begründen zu können). Trotzdem freut es mich, dass Bewegung in die Sache kommt.


    tom: Wie kann ich meinen Eintrag in Deiner vNNe-Tabelle aktualisieren? An den bereits vorhandenen Eintrag komme ich nicht ran ("Edit-Funktion") und mit einem neuen (= zweiten) Eintrag wuerde ich die Auswertungen verfälschen. Hast Du eine Idee?


    Herzlichen Gruß


    maxnicks

    @Dachsfan


    1.000 Dank fuer Deinen Tipp. Mein Dachspfleger war zwar nicht sehr glücklich, als ich ihm erklärte, dass das Ende Januar 2007 von ihm aufgespielte letzte Software Update offensichtlich doch nicht ganz so aktuell war. Mitte Mai kam er vorbei und hat den von Dir angesprochenen Patch mitgebracht - seit mehr als drei Wochen habe ich nun keine einzige Störung mehr gehabt. Und das trotz heftiger Gewitter mit Telefonkomplettausfall und anderer elektrischer Einflußfaktoren. So macht der DACHS erst richtig Spaß...


    (y)

    ...und hier - wie versprochen - die Antwort der Bundesnetzagentur zum Nachlesen. Fazit: 3/4 Seiten Belehrung. Ansonsten kein Unterstützungsangebot. Nur der etwas umständlich formulierte Hinweis "...es handelt sich insoweit um eine Fragestellung, für die Sie ggf. eine entsprechende rechtliche Beratung in Anspruch nehmen können...".


    Habe mich jetzt an Bundesminister Gabriel gewandt und ihn gefragt, ob er wirklich glaubt, auf diese Weise Werbung für den Einsatz von BHKW's machen zu können. Parallel dazu ging ein Schreiben an die hiesige Landesregulierungsbehörde. Bin gespannt, wie die darauf reagieren.


    maxnicks

    ...habe auch so eine Mail gekriegt und nach Referenzen gefragt. Darauf erhielt ich sechs eingescannte, an eine andere Person adressierte Schreiben mit 2MByte - ein DACHS-Besitzer war bislang nicht dabei. Dazu den nachfolgenden Begleittext (Ausschnitte).


    "...der X lässt sich bei jedem Verbrennungsmotor mit Erfolg einsetzen ... bei Gasheizungsanlagen haben wir unsere besten Erfolge. Wir haben mit dem Gas - X bei den neuesten Anlagen Einsparungen bis zu 22% realisiert ... er wird auf die Gasleitung innerhalb des Gehäuses des Dachs montiert, ohne dass an der Anlage Veränderungen vorgenommen werden. Somit bleiben alle Garantieansprüche erhalten ... bisher ist aber noch kein X zurückgekommen..."


    Am Ende verlässt den Autor dann aber doch der Mut. Zumal er damit rechnen muss, auf seine Aussagen festgenagelt zu werden. Weshalb er mit den Worten schließt: "...wie Sie den Referenzen entnehmen können bewegen wir uns mit 10% Einsparung am unteren Ende der Einsparung. Die Einsparung ist aber auch von jedem Motor individuell anders..."


    Eine Suche in Google führt zu der entsprechenden Homepage des Anbieters. Doch dort findet sich kein Wort zur Funktionsweise der angeblichen "Wunderbüchse". Warum? Weil der Patentantrag noch läuft? Oder weil's doch nur Humbug ist?


    Es grübelt...


    maxnicks

    Zitat

    Original von Dachsfan
    Leider fehlen die anderen Nummern Deiner "Hitparade", ich gehe davon aus, das die anderen Nummern die Du meinst Zahlenmäßig auch in dem 200er Bereich liegen. Dann kommen die nämlich alle aus Deinem "zerhacktem" Netz.


    ...kein Problem. Hier meine "Hitparade" in aufsteigender Sortierung ihrer Ausfallhäufigkeit:


      1 x 163 (Leistung zu klein) – während Inbetriebnahme
      2 x 109 (Außenfühler) – Auslöser unbekannt
      2 x 160 (Spannung) – Umbau des Zählerschranks, Einbau des 4-Quadrantenzählers
      2 x 191 (Drehzahl > 3.500 U/min) – unerklärlich / leider nicht miterlebt (Erklärung Senertec: Gaswechsel)
      3 x 218 (U-Si am X22 fehlt) – nichtssagend
      4 x 217 (Impedanz) – auch nicht sehr aussagekräftig
      5 x 220 (Gasdruck fehlt) – Wiederanlaufversuche des DACHS nach Unterbrechung der Gaszufuhr wg. Zählerwechsels
      14 x 129 (Rückleistung) – lt. Senertec angeblich Brennstoffversorgung oder Zündung fehlerhaft / und das bei einer fest angeschlossenen städtischen Gasleitung
      36 x 219 (U-SiKette fehlt) – unerklärlich, stoppt vor Erreichen der Mindestlaufzeit


    Sagt das etwas über die Symptome meines treuen DACHS aus?


    maxnicks