Hallo bin sehr interessiert an Eurer Diskussion,
habe jedoch seitens des Steuerberaters auch die Auskunft bekommen daß es äußerst schwer sein dürfte das FA davon zu überzeugen daß das BHKW im monovalentbetrieb nicht dem Haus als elementarer Bestandteil zuzurechnen ist. Insbesondere hier in unseren Breiten.
Es sei denn das Haus gehört zu 100% der Frau /zum Beispiel/ und man selbst (als Besitzer) betreibt diese Anlage im eingenen Haus. Dann ist aber auch die eigene Wärmenutzung und Stromnutzung als Gewinn zu berücksichtigen.
Lange Rede kurzer Sinn,
Hat denn jemand irgendwelche Richterlichen Entscheidungen oder Grundsätze, bei denen die rechtliche Trennung (auch im monovalentbetrieb) begründet war.
Alles andere ist meiner Meinung nach Spekulativ und vor allem interpretativ.