Abschreibung ? wie lange?

  • Hallo bin sehr interessiert an Eurer Diskussion,


    habe jedoch seitens des Steuerberaters auch die Auskunft bekommen daß es äußerst schwer sein dürfte das FA davon zu überzeugen daß das BHKW im monovalentbetrieb nicht dem Haus als elementarer Bestandteil zuzurechnen ist. Insbesondere hier in unseren Breiten.


    Es sei denn das Haus gehört zu 100% der Frau /zum Beispiel/ und man selbst (als Besitzer) betreibt diese Anlage im eingenen Haus. Dann ist aber auch die eigene Wärmenutzung und Stromnutzung als Gewinn zu berücksichtigen.


    Lange Rede kurzer Sinn,


    Hat denn jemand irgendwelche Richterlichen Entscheidungen oder Grundsätze, bei denen die rechtliche Trennung (auch im monovalentbetrieb) begründet war.


    Alles andere ist meiner Meinung nach Spekulativ und vor allem interpretativ.

  • Zitat

    Original von reinhard


    Wer das in 10 Jahren machen will, muß das BHKW rechtlich vom Gebäude trennen.


    Wie kann man das glaubhaft anstellen??
    Ich habe hierzu noch mal folgendes gefunden:
    OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2001 - 12 U 107/00


    "Aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres Zweckes handelt es sich bei einer Heizungsanlage regelmäßig um eine zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sache im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB, die damit als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes anzusehen ist. Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn die Heizung nur zu einem vorübergehenden Zweck eingefügt wurde (§ 95 Abs. 2 BGB)."


    Ich glaube wirklich es ist auslegungssache, ob ein BHKW eine Heizung ist oder nicht, also ob ihre Beschaffenheit/Zweck dem Heizen oder der Stromerzeugung dient.
    Ich mit gesundem Menschenverstand sage sie produziert Strom und man nutzt nur die aus der Kühlung entstehende Wärme z.B. zum heizen.


    Vielleicht sollte man hierzu mal jemanden fragen, der sich damit auskennt.


    Interessant finde ich die ganze Sache schon.
    Ich würde die Anlage in 10 Jahren abschreiben wollen, länger macht wohl kaum sinn.


    @ a_krause


    man kann ja auch ein BHKW leasen. Also irgendwie muss man es ja demnach rechtlich trennen können. Ansonsten würde das Leasen auch nicht gehen.
    Würde das BHKW eingebaut werden und als Heizung zählen, geht das Eigentum ja automatisch auf den Eigentümer des Hauses bzw. Grundstücks über. D.h. man ist Besitzer und Eigentümer zugleich, aber beim Leasen ist man nur Besitzer.
    Das ist schon alles sehr verworren mit unserem Recht.

  • ^^ ^^ ^^ Eure Beiträge sind sehr gut, haben aber einen grossen Fehler. Tatsächlich kann jedes Finanzamt machen was es will, auch wenn ein Grundsatzurteil bestehen würde. Denn e sind Einzelfallentscheidungen und bei jedem liegt es eigendlich etwas anders.


    Einige haben sich einen Elektrostab eingebaut und gesagt, das ihr gut isoliertes Haus damit ausreichend geheizt werden kann... :D


    Sehr viele, auch ich fahren eine 10 Jahres AfA und haben den Dachs als seperaten "Betrieb" anerkannt bekommen.


    Einen guten Ansatz bietet AKrause, verschiedene Eigentümer...aber in der Regel gehört das Gebäude den Eheleuten. :D


    Andere leider nicht. ;(


    Ich finde das ganze zum :-(((( :_:~

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()


  • - also bei Dir klappt es
    - wo klappt es denn nicht


    das FA möchte ich sehen, wo die Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber in der Anlage V(nur interessant , wenn man vermietet)
    als Eigentümer angeben "Eheleute...." und in der Anlage GSE "nur den Namen des Mannes als Betreiber des BHKW.- und dieses FA macht Schwierigkeiten.
    Wer hat denn Schwierirgkeiten??? Ist das ein theoretisches oder ein praktisches Problem??

  • ...das BHKW-FORUM ist ein wunderbarer Fundus. Nur manchmal muss man etwas länger suchen, um Antworten zu finden. Wo ich die beiliegende Datei aufgegabelt habe, kann ich bedauerlicherweise nicht mehr sagen. Doch der Inhalt erklärt auf verständliche Art und Weise, worauf es ankommt:


    1. Das BHKW erzeugt mehr Strom, als der Eigentümer selbst verbraucht
    2. Für den Stromverkauf wird ein Gewerbe angemeldet


    Der Verfasser des Papiers, Dipl. Ing. Ralf Zickner, hat seiner Stellungnahme auch zwei Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums der Finanzen beigefügt, die die steuerliche Behandlung privat betriebener BHKW's zum Inhalt haben, die gewerblichen Aspekte behandeln und die Abschreibungsdauer eines BHKW's über 10 Jahre bestätigen.


    Gruss


    maxnicks