Mein Problem mit der Erfassung von Mieterstrom

  • nur so als Tipp, studier den Fernwärme Vertrag genau, ob da andere Wärmeerzeuger zugelassen sind.

    Weil die Fernwärmebetreiber wollen gerade im Sommer auch Wärme verkaufen (fürs Warmwasser)


    Liegt die Fernwärme schon vor dem Haus in der Straße ?

    Weil normalerweise verlangen die nicht unerhebliche Anschlussgebühren. Da wäre mir mein Geld zu schade um ehrlich zu sein,

    und würde in eine eigene Versorgung/Heizung investieren.

    Gedankenspiel: du bist Eigentümer des Gebäudes und somit Vermieter der Einheiten.

    Du/deine Frau/irgendjemand anders/wahlweise auch mehrere Personen gründen eine "Versorgungsgesellschaft GmbH" oder ähnliches Konstrukt und vermietest dieser GmbH deine Dachfläche für PV und die GmbH betreibt dann auch die Wärmeversorgung.

    Wenn du deinen Mietern die Wärme zum Preis der Fernwärmepreisliste weiter verrechnest solltest du da ein gutes Geschäft daraus machen können. Wenn die GmbH eine Wärmepumpe betreibt natürlich überwiegend mit PV Strom wäre das mal die Rechenarbeit wert,

    vor allem weil Brandenburg ja eher milderes Klima hat (auf Frost bezogen)

    Natürlich wäre auch ein zusätzliches BHKW eine Rechnung wert.


    leben und leben lassen! Leider leben wir in einer Zeit, wo es oft nicht mehr um den gesunden Menschenverstand geht, sondern Rechthaberei und Streiterei immer mehr auf dem Vormarsch sind, und das Ganze noch begünstigt durch undurchsichtige, unnütze Gesetze und Vorschriften!

    Gebe ich dir theoretisch recht, aber wie gesagt lassen sich 95% der Fälle im Voraus erledigen wenn du wirklich einen unschlagbar günstigen

    Stromtarif anbietest. Was natürlich auch ein unternehmerisches Risiko ist, keine Frage.

    Das benötigt dann vielleicht auch ein 1-2 Jahre im Betrieb um den eigenen Stromgestehungspreis besser einschätzen zu können.

    So wie ich bin halt das Risiko einer einfacheren (billigeren) installation eingegangen, aber man kann ja einen zentralen Zählerplatz für jede Einheit

    im Haustechnikraum machen, ob ja jetzt ein EVU Zähler hängt oder ein eigener spielt ja dann keine Rolle.

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp

    2 Mal editiert, zuletzt von remag () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von remag mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wir beliefern die Mieter der Gewerbeimmobilie mit Strom zu dem Arbeitspreis, den auch der Netzbetreiber verlangt und mit Wärme zu dem Preis, den eine Gastherme erzielen würde.


    Sie haben ja auch nicht in die Ausstattung investiert, 2 Dachse incl. Einbau, 25kWp PV incl. Montage und die ganzen Elektroarbeiten kosten gut über 100k€.


    Wer einen anderen Stromanbieter will, kann ja die Zähleranlage auf eigene Kosten umbauen (und bei Auszug den ursprünglichen Zustand wieder herstellen) lassen.


    Ob das allerdings bei Privatleuten auch so einfach ginge?


    Da mittlerweile die technischen (und m.W. auch gesetzlichen) Möglichkeiten bestehen, würde ich jetzt bei Umbau oder Neubau der Zähleranlage alle Verbraucher und Erzeuger einzeln mit Smart Meter auf die Sammelschienen schalten und die Aufteilung durch den Messstellen-Betreiber mittels der 15 Minuten Werte machen lassen.


    Dadurch kann jeder den Strom beziehen, den er will. Wobei ich die Wahlfreiheit schon in Zweifel ziehe, denn beim Brennstoff gibt es die ja auch nicht und das ist jedem vorher klar.

  • Hager Tipp zum Thema Mieterstrom

    Der ist meines Wissens bereits veraltet, weil die Smartmeter - Lösung mit viertelstündlicher Erfassung da noch nicht drin steht.


    Ich war im Sommer 2023 auf einer Senertec Infoveranstaltung, da wurde diese Lösung als 'gerade erst beschlossen' vorgestellt.


    Wenn ich mir die anderen Lösungen mit der teuren Wandleranlage anschaue, dann ist ja ersichtlich, warum nur wenige Vermieter von Wohnungen dazu Lust haben.


    Der ganze Aufwand, und dann bleiben 60% des Stroms doch Netzbezug.


    Da ist m.A. nach während des Förderzeitraums eine Volleinspeisung für PV und BHKW sinnvoller...

  • Da ist m.A. nach während des Förderzeitraums eine Volleinspeisung für PV und BHKW sinnvoller...

    Das muss man sich im einzelnen durchrechnen.

    Die Hager Unterlage ist extrem Zählerschrank Herstellerlastig geschrieben, sogar mit "Zweischinenmodell" ..... :saint:

    Wenn mal der eine oder andere sich für einen Liefervertrag eines externen entscheidet wird der durchbilanziert. Dazu ist der Netzbetreiber verpflichtet.


    Messwandlerzähler.....unsere Kunden haben bis 32 Wohneinheiten 100 A Zweirichtungszähler. ( wenn keien Durchlauferhitzer drin sind )


    RLM Zähler ..... hat niemand unserer Kunden, auch nicht bei 32 WE.


    usw.

  • Die Hager Unterlage ist extrem Zählerschrank Herstellerlastig geschrieben, sogar mit "Zweischinenmodel

    Na ja, wen wundert es.


    Dass bis 100A Direktmessung akzeptiert wird erstaunt mich. Der VNB hier (n-ergie Netz) ist da recht streng und verlangt bei Zählervorsicherung >50A im Dauerbetrieb bzw. >63A im Aussetzbetrieb eine Wandlermessung.

    Ich habe aber noch nie probiert, eine Direktmessung>63A durchzukriegen.

    Musst Du dazu einen Erwärmungsnachweis einreichen?


    Mir kommt eine Zählervorsicherung von 100A knapp vor für 32 Wohneinheiten. DIN 18015 nennt 125 A. Altes Haus?

  • Mir kommt eine Zählervorsicherung von 100A knapp vor für 32 Wohneinheiten. DIN 18015 nennt 125 A.

    Die DIN 18015 ist eine Empfehlung, es bleibt dem Eigentümer unbenommen eigene Berechnungen anzustellen.

    Ich müsste nachsehen was da unsere Messungen ergeben haben, aber ich glaube das nie mehr als 30 A gemessen worden sind und dies über 2 Wochen Messzeit. Da reicht dann eigendlich ein 63 A Zähler, wir haben dann jedoch ein 100 A Zähler genommen.


    Zu den Diskussionen mit Netzbetreibern habe ich schon sehr oft etwas geschrieben.

    Auch die Bundesnetzagentur hat sich zu Wandlerzählern oft genug geäußert und jeder Installateur der eine Wandlermessung zustimmt die nicht notwendig ist macht sich meiner Erachtens Schadensersatzpflichtig.