BHKW defekt, neues wird eingebaut, wie wird das steuerlich behandelt?

  • Hallo zusammen.


    Bald ist es soweit, mein BHKW wird ausgebaut und durch ein neues ersetzt. Deshalb möchte ich mich gerne schon mal um den ganzen steuerkram kümmern, meine Frage dazu:
    Was mache ich mit der Abschreibung, die ja eigentlich noch einige Jahre weiterlaufen würde?
    muss ich eintragen das es aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, und den den Restbuchwert als Anlagenabgang? was wäre in dem Fall der Restbuchwert? Restlicher Abschreibungsbetrag inkl. Privater Anteil? Das wäre ja dann in großes Minus für diese Jahr.
    Irgendwo habe ich was gelesen das die Abschreibung ganz normal weiter läuft, stimmt das evtl.?


    Ich könnte mir es recht gut vorstellen das die Abschreibung normal weiter läuft, und das es bei einer Zahlung für das neue BHKW auch eine neue Abschreibung gibt.


    Vielen Dank für eure Hilfe.


    Gruß
    Tobl

  • Irgendwo habe ich was gelesen das die Abschreibung ganz normal weiter läuft, stimmt das evtl.?

    Hallo Tobl,


    da sich bisher kein anderer gemeldet hat, hier mit aller gebotenen Vorsicht (bin kein Steuerberater!!) ein paar Informationen dazu, nur als Überblick:


    1) Wenn ein Gerät z.B. im Wege der Garantie gegen ein weitgehend baugleiches neues Modell getauscht wurde, so wie bei unserem Vitotwin (Inbetriebnahme 9/2012; Austausch 5/2013), läuft die AfA ganz normal weiter. Etwaige angefallene Kosten (z.B. für den reinen Aus- und Einbau) sind dann als Instandhaltungsaufwand sofort absetzbar.


    2) Wenn das neue Gerät aber hochwertiger ist als das alte und deshalb ein nennenswerter Betrag zugezahlt werden muss, handelt es sich möglicherweise um nachträglichen Herstellungsaufwand. Das Steuerlexikon sagt dazu folgendes:

    Zitat

    Nur wenn es sich um eine tiefgreifende Umgestaltung oder einen sonstigen Fall von nachträglichem Herstellungsaufwand handelt, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um diesen Betrag zu erhöhen und der folgenden AfA zugrunde zu legen.

    Frag' mich jetzt nicht wo genau die Grenze zwischen Instandhaltungsaufwand und "nachträglichen Herstellungsaufwand" liegt. Voraussetzung für Letzteres ist jedenfalls, dass das Wirtschaftsgut (d.h. die BHKW-Anlage insgesamt) durch die Maßnahme "tiefgreifend umgestaltet" oder "wesentlich verbessert" wurde. Bei unveränderter elektrischer und thermischer Leistung kann man das wahrscheinlich verneinen, beim Austausch von Ecopower gegen Vitotwin (oder umgekehrt) vielleicht schon nicht mehr. Bei Gebäuden gibt es eine Bagatellgrenze von 15% des Anschaffungsaufwandes: Liegen die Kosten einer Renovierung darunter, kann immer Instandhaltungsaufwand angenommen werden. Ob das aber analog für BHKW's gilt halte ich für fraglich.


    Jedenfalls würde dann wie folgt gerechnet: Beispiel ursprüngliche Investition 20.000 EUR, Austausch am Anfang des vierten Jahres, Kosten dafür 4.000 EUR.


    Ursprüngliche AfA: 10% von 20.000 = 2.000 EUR/Jahr. Der Restwert ist (20.000 ./. 3*2.000 =) 14.000 EUR. Hinzu kommen 4.000 EUR nachträgliche Herstellkosten. Die Summe (18.000 EUR) wird auf die verbleibenden sieben Jahre abgeschrieben, d.h. nunmehr mit 2.571 EUR/Jahr.


    3) Bei Ersatz eines vollständig verschlissenen Gerätes gilt für die AfA die Nutzungsdauer des Ersatzgerätes:

    Zitat

    Ist ein Wirtschaftsgut so sehr abgenutzt, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß), wird durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt. Es liegen Herstellkosten vor.

    Zitat

    Ist durch die nachträglichen Herstellkosten ... ein neues Wirtschaftsgut entstanden, bemessen sich die AfA nach dem Rest(-buch-)wert des Wirtschaftsgutes und den nachträglichen Herstellungskosten entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer des nun vorhandenen neuen Wirtschaftsgutes.

    Bei einer echten Ersatzbeschaffung (d.h. ein noch nicht ganz abgeschriebenes BHKW wird verschrottet, stattdessen zum Marktpreis ein neues angeschafft und an gleicher Stelle eingebaut) muss vermutlich diese Methode angewendet werden.


    Beispiel: Altes BHKW wurde für 20.000 EUR (einschl. Einbau und Peripherie) angeschafft. Das Gerät selbst ist nach acht Jahren kaputt. Ersatzgerät wird für 14.000 EUR beschafft und eingebaut. Dann wird der Restwert des Altgerätes (4.000 EUR) und der Anschaffungswert des Ersatzgerätes (14.000 EUR) zusammengezählt und beides nach der Nutzungsdauer des Ersatzgerätes abgeschrieben, also auf 10 Jahre (= 1.800 EUR/Jahr).


    Ein Anlagen-Abgang ist in keinem der drei Fälle zu buchen, denn die BHKW-Anlage als solche (einschließlich Pufferspeicher, Zähler, Leitungen, umgebauter Kamin etc.) bleibt ja erhalten. Es geht lediglich darum, ob die Kosten für den Austausch als Instandsetzungskosten sofort voll absetzbar oder als Herstellkosten zu aktivieren und abzuschreiben sind, sowie um die Dauer der zukünftigen AfA.


    Die Abgrenzung der drei Methoden voneinander ist aber schwierig, da es dafür keine konkreten Vorgaben gibt. In Zweifelsfällen würde ich daher empfehlen, einen Steuerberater zu fragen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • moin,

    Ein Anlagen-Abgang ist in keinem der drei Fälle zu buchen

    stimme Sailor grundsatzlich zu - ABER wenn das alte Gerät zb. über die e-bucht verkauft wurde könnte obiges problematisch werden. Ausser es ist nachweislich als "schrott" verkauft worden, der Teufel steckt halt immer im Detail!! :diablo:


    grüße

  • Moin,

    ABER wenn das alte Gerät zb. über die e-bucht verkauft wurde könnte obiges problematisch werden. Ausser es ist nachweislich als "schrott" verkauft worden

    also ich glaube die Logik hinter den zitierten Vorschriften ist, dass die abzuschreibende BHKW-"Anlage" mehr ist als das BHKW. Sie besteht neben dem Herzstück BHKW aus Pufferspeicher, Zähler, Pumpen, Leitungen etc. sowie den aktivierten Arbeitskosten für den hydraulischen und elektrischen Anschluss. (Bei uns waren z.B. die Gesamtkosten der BHKW-Anlage EUR 20.000, davon entfielen auf das BHKW selbst knapp EUR 14.000.)


    Wenn jetzt ein Bestandteil der Anlage (nämlich das - defekte - BHKW selbst) für weniger als der Restwert der Anlage verkauft wird, würde ich den Verkaufserlös als Teilwert ansetzen und ergebnisneutral buchen (BHKW-Anlage an Cash). In dem o.g. Beispiel würde die Rechnung dann wie folgt aussehen:


    Anschaffungswert EUR 20.000, AfA EUR 2.000, BHKW geht am Ende des 8. Jahres irreparabel kaputt und wird als Ersatzteilspender für EUR 500 über die e-bucht verkloppt. Ein Ersatz-BHKW wird für EUR 14.000 (einschl. Aus- und Einbau) angeschafft. (Die Frage mit der Umsatzsteuer lass' ich jetzt mal außen vor: Nehmen wir an, die Versteigerung ergab einen Erlös von EUR 595.)


    Der Restwert der BHKW-Anlage ist (20.000 minus 8*2.000 =) EUR 4.000. Nach dem ergebnisneutralen Abgang des defekten Altgerätes (EUR 500) verbleiben EUR 3.500. Hinzu kommen EUR 14.000 für das Neugerät, macht zusammen EUR 17.500. Das Ganze wird auf zehn Jahre abgeschrieben, also EUR 1.750 pro Jahr.


    (Falls das Ganze nach dem 10. Jahr passiert, müsste man den Verkaufserlös für das alte Teil allerdings wohl tatsächlich als Gewinn versteuern!)


    Natürlich weiß ich auch, dass das Steuerrecht nicht unbedingt der Logik folgt, aber was Besseres habe ich zu dem Thema bisher nicht gefunden. Jedenfalls würde ich damit einer Steuerprüfung (gibt's das überhaupt für ein so kleines "Unternehmen"?) gelassen entgegen sehen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

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    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • 1) Wenn ein Gerät z.B. im Wege der Garantie gegen ein weitgehend baugleiches neues Modell getauscht wurde, so wie bei unserem Vitotwin (Inbetriebnahme 9/2012; Austausch 5/2013), läuft die AfA ganz normal weiter. Etwaige angefallene Kosten (z.B. für den reinen Aus- und Einbau) sind dann als Instandhaltungsaufwand sofort absetzbar.

    ok, soweit verstanden.
    Ich aber folgendes Problem:
    Da ein komplett anderes BHKW eingebaut wird ist das Verhältnis elektriksche Leistung / thermische Leistung auch unterschiedlich.
    betriebliche Nutzung war demnach beim WhisperGen 12%
    und jetzt bei dem neuen 17%.


    Also würde ich der WhisperGen von der Abschreibung beendet werden.
    und der Restbuchwert bei dem neuen BHKW mit angegeben plus die neuen Kosten, oder nicht?
    Dann bekomme ich aber in meinem Steuerprogramm ein Minus von zusätzlich etwa 2200€. Habe aber noch ahnung wo das her kommt...


    Edit:
    ok, habe es gefunden. Das Programm will natürlich dann auch die Umsatzsteuer von dem Restbuchwert zurück fordern. die habe ich aber ja bereits bekommen... Wie kann ich das eintragen?? Einfach nur den Nettobetrag und Umssatzsteuersatz 0%?


    Gruß
    Tobl

  • Hi Tobl,

    Da ein komplett anderes BHKW eingebaut wird ist das Verhältnis elektriksche Leistung / thermische Leistung auch unterschiedlich.
    betriebliche Nutzung war demnach beim WhisperGen 12%
    und jetzt bei dem neuen 17%.

    Die "Betriebliche Nutzung" hat nichts mit dem elektrischen Wirkungsgrad zu tun und auch nicht mit den hier vorliegenden Fragen. Wie dem auch sei, ich verstehe das so: Dein HB baut das Whispergen aus und nimmt es mit. Dafür baut er ein fabrikneues und leistungsfähigeres (!) Gerät ein und stellt Dir für diese Leistung einen bestimmten Betrag in Rechnung. Dabei handelt es sich jedenfalls um Herstellkosten, weil zumindest eine "tiefgreifende Änderung" stattfindet. Weil außerdem ein "vollständig verschlissenes Wirtschaftsgut" (nämlich das schrottreife Whispergen als Herzstück der Anlage) ersetzt wird, dürfte Alternative 3) vorliegen. Daher wird der Netto-Rechnungsbetrag für das neue BHKW dem Restbuchwert der BHKW-Anlage zugeschlagen und das Ganze auf 10 Jahre abgeschrieben. Eine Ausbuchung von Restbuchwert findet nicht statt.

    ok, habe es gefunden. Das Programm will natürlich dann auch die Umsatzsteuer von dem Restbuchwert zurück fordern. die habe ich aber ja bereits bekommen... Wie kann ich das eintragen?? Einfach nur den Nettobetrag und Umssatzsteuersatz 0%?

    Wenn Du seinerzeit zur Umsatzsteuer optiert hast, ist der Restbuchwert rein netto, d.h. da ist keine USt mehr drin, die "zurückgefordert" werden könnte. Deshalb verstehe ich nicht, was Dein Programm hier macht. Umsatzsteuer würde nur anfallen, wenn Du Gegenstände aus dem "Firmenvermögen" veräußerst (siehe unten). Das ist doch hier nicht der Fall. Der Restbuchwert bleibt zunächst mal einfach unberührt stehen. Sobald die Rechnung für das neue BHKW bezahlt ist, wird der (Netto-) Rechnungsbetrag dem Restwert zugeschlagen ("Kasse an BHKW-Anlage") und das so entstandene neue Wirtschaftsgut auf 10 Jahre abgeschrieben. Die Umsatzsteuer aus der neuen Rechnung ist in 2014 eine absetzbare Betriebsausgabe. Wenn Du dann einen Teil davon in 2015 über die USt-Erklärung zurück bekommst, so ist diese Erstattung in 2015 eine steuerpflichtige Betriebseinnahme.


    Eine Ausbuchung und eine Verrechnung von Umsatzsteuer wären nur erforderlich, wenn Du das alte Gerät verkaufst. Dann vermindert sich der Restwert der Anlage um den Nettobetrag des Verkaufserlöses (siehe meinen Beitrag vom 25. März). Beispiel Verkaufserlös 500 EUR netto: Rechnungsbetrag wäre dann (500 + 19% =) EUR 595. Zu buchen wäre: BHKW-Anlage an Kasse EUR 500 (ergebnisneutral); Umsatzsteuer EUR 95 (steuerpflichtige Betriebseinnahme).


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • ok, habe ich dann so eingetragen. Danke!


    Die "Betriebliche Nutzung" hat nichts mit dem elektrischen Wirkungsgrad zu tun und auch nicht mit den hier vorliegenden Fragen.

    Ähm das musst du mir noch mal erklären....!
    Ich bin davon ausgegangen, dass das Verhältnis elektrischer Leistung zu thermischer Leistung den Betrieblichen Anteil bestimmt:


    Whisper Gen z.B:
    1,0 kW elektrische Leistung --> 12%
    7,5 kW thermische Leistung --> 88%


    Dementsprechend habe ich auf meine Abschreibung von 88% des Privaten Anteils meine Umsatzsteuer zu zahlen.
    Ist das etwa falsch? du verunsicherst mich jetzt aber... Für mein FA war das oo und das kommt auch direkt von meinem Steuerprogramm


    Dieses Verhältnis hat sich bei dem neuen BHKW geändert. Sonst hätte ich das bestimmt auch einfach nur als Zusatzkosten mit aufgenommen.



    Gruß
    Tobl

  • Ich bin davon ausgegangen, dass das Verhältnis elektrischer Leistung zu thermischer Leistung den Betrieblichen Anteil bestimmt:


    Whisper Gen z.B:
    1,0 kW elektrische Leistung --> 12%
    7,5 kW thermische Leistung --> 88%


    Dementsprechend habe ich auf meine Abschreibung von 88% des Privaten Anteils meine Umsatzsteuer zu zahlen.
    Ist das etwa falsch? du verunsicherst mich jetzt aber... Für mein FA war das oo und das kommt auch direkt von meinem Steuerprogramm

    @Tobl, ich fürchte da muss ich weiter ausholen. Aber es ist ein Regentag und wir sind ja hier im Steuerteil des Forums... :wseufzer:


    Was bei einem BHKW als Entnahme ("Privatanteil") zu versteuern ist, richtet sich ausschließlich nach dem Wert der Entnahme, d.h. dem Wert der selbst genutzten Wärme und des selbst verbrauchten Stroms. Eine andere zulässige Methode ist jedenfalls mir nicht bekannt, insbesondere keine vereinfachte Methode, die mit irgendwelchen Prozentzahlen arbeitet.


    Die steuerliche Bewertung der Wärme (die ja immer selbst verbraucht wird) richtet sich mangels Marktpreis unstreitig nach den Herstellkosten. (Wichtig: Wenn wie beim Vitotwin der Zusatzbrenner im selben Gerät sitzt, so gehört auch die vom Zusatzbrenner erzeugte Wärme und das vom Zbr. verbrauchte Gas in die Rechnung mit hinein. Bei AfA und Wartung derartiger Geräte sind die Zbr-Kosten sowieso nicht abtrennbar.) Beim Strom-Selbstverbrauch gibt es unterschiedliche Auffassungen zur Bewertung, wobei das untere Ende der Skala der Verkaufs-Marktpreis ist (Einspeisevergütung plus vNNE, ca. 5 ct/kWh netto), das obere Ende der Skala der private Strom-Einkaufspreis (da werden gerne pauschal 20 ct/kWh netto angesetzt). Ich selbst setze auch hier die Herstellkosten an (bei uns ca. 10 ct/kWh netto); bisher hat noch niemand gemeckert.


    Die Herstellkosten bestehen i.W. aus der AfA, den Kosten für Erdgas sowie den Wartungs- und Reparaturkosten. Versicherungen würden dazugehören, kommen aber bei einem BHKW i.d.R. wohl nicht vor. Mit Finanzierungskosten wird's kompliziert, die lasse ich jetzt mal weg. Die steuerliche Gesamtrechnung sieht dann wie folgt aus (Beispiel):


    Herstellkosten (alles netto):
    AfA 1.860 €
    Gasbezug 1.550 €
    MÖSt-Erstattung -160 €
    Wartung 150 €
    Summe Herstellkosten 3.400 €


    Angenommen das Gerät hat 30.000 kWh Wärme (lt. Wärmezähler, einschl. Wärmeerzeugung des Zusatzbrenners) und 4.000 kWh Strom (lt. Erzeugungszähler) abgegeben. Vom Strom wurden 2.800 kWh selbst verbraucht und 1.200 kWh eingespeist. Die Herstellkosten pro kWh (das FA macht keinen Unterschied zwischen Strom und Wärme) sind damit 3.400 € geteilt durch (30.000 + 4.000 kWh) = 10 ct/kWh. Der steuerliche Wert des Eigenverbrauchs beträgt somit in dem Beispiel (30.000 + 2.800 kWh) * 0,1 €/kWh = 3.280 €.


    Die (externen) Umsatzerlöse sind zusätzlich:
    Einspeisevergütung + vNNE = 1.200 kWh * 0,05 €/kWh = € 140,00
    KWK-Zulage: 4.000 kWh * 0,0541 €/kWh = € 216,40


    Damit sind die Gesamteinnahmen ohne Umsatzsteuer (3.280 + 140 + 216 =) € 3.636. Der Eigenverbrauch macht hiervon (3.280/3.636 =) 90,2% aus. (Natürlich nur in dem Beispiel. Der tatsächliche Prozentsatz ist bei jedem Gerät und jedem Haushalt anders und schwankt auch von Jahr zu Jahr.)


    Die abzuführende Umsatzsteuer bemisst sich bei Privatverbrauchern nach:

    • USt auf den Wert des Wärme-Eigenverbrauchs (in dem Beispiel 30.000 kWh * 0,1 €/kWh *19% = 570 €), plus
    • Nix für den Strom-EV (ist - wie man liest - bei Privatleuten abgegolten durch die USt, die der Netzbetreiber für die fiktive Rücklieferung in Rechnung stellt, in dem Beispiel 2.800kWh * 0,05 €/kWh *19% = € 26,60), plus
    • USt auf das gesamte in Rechnung gestellte Einspeise-Entgelt (in dem Beispiel 4.000 kWh * (0,05 + 0,0541) €/kWh *19% = 107,16 €, wie auf Deinen Rechnungen bzw. der Abrechnung des Netzbetreibers ausgewiesen), minus
    • gezahlte Vorsteuer aus Gas-, Wartungs- und Reparaturrechnungen (in dem Beispiel (1.550 € + 150 €) *19% = 323 €).

    In dem Beispiel hättest Du somit noch (570 + 107,16 ./. 323 =) € 254,16 Umsatzsteuer an das FA abzuführen.

    Für mein FA war das ok und das kommt auch direkt von meinem Steuerprogramm

    Wenn Du bisher bei Einkommen- und Umsatzsteuer 88% Deiner Kosten als Privatanteil angesetzt hast, so lag das ja im Ergebnis (trotz der m.E. falschen Herleitung) offenbar nicht völlig daneben. Das Finanzamt prüft i.d.R. Einzelangaben niedriger Größenordnung nicht nach, solange das Ergebnis insgesamt plausibel erscheint.


    Zu Deinem Steuerprogramm möchte ich mangels Kenntnis lieber nichts sagen. Für jede Software gilt aber: Garbage in - garbage out. (Nix für ungut :D) .


    Abschließender Disclaimer: "Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Steuerberater". Der weiß es vielleicht auch nicht besser, aber er hat eine Versicherung... :whistling:



    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • ok, das muss ich mir erst mal in Ruhe durchlesen und verstehen...


    Meine erste Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung habe ich von einem Steuerberater prüfen lassen. Von ihm kam das auch mit dem Privatanteil. Ach so, müsste ich wohl auch noch erwähnen: ich nutze keinen Zusatzbrenner der ist komplett deaktiviert. Eigenverbrauch wird natürlich bei mir auch noch mit angegeben.


    Gruß
    Tobl