Hallo,
so schwachsinnig ist die Aussage m.M. gar nicht!
Mit Lieferung "über das Netz" kann durchaus Direktvermarktung gemeint sein - dann fallen nicht nur EEG-Umlage sondern noch viel mehr Kosten an.
Ob die EEG-Umlage im eigenen Arealnetz anfällt oder nicht ist nach wie vor eine Frage der Verträge zwischen BHKW Betreiber und beliefertem Kunde ( GbR , Verstromung , etc. ), so ist zumindest mein letzter Wissensstand.
mfg