Vollversorgung der Mieter durch KWK-Anlagenbetreiber (Vermieter) plus Reststrombezug - Brauche Hinweise

  • Hallo,


    so schwachsinnig ist die Aussage m.M. gar nicht!


    Mit Lieferung "über das Netz" kann durchaus Direktvermarktung gemeint sein - dann fallen nicht nur EEG-Umlage sondern noch viel mehr Kosten an.


    Ob die EEG-Umlage im eigenen Arealnetz anfällt oder nicht ist nach wie vor eine Frage der Verträge zwischen BHKW Betreiber und beliefertem Kunde ( GbR , Verstromung , etc. ), so ist zumindest mein letzter Wissensstand.


    mfg


  • Hallo "Alikante" !


    Hallo " Herzogsweg16 "!


    Ich habe mich in den letztern Tagen mit diesem Thema intensiv beschäftigt; das Internet einschließlich diesem Forum "hoch und runter gelesen". Habe mit der "Einleitungsstelle" eines großen Netzbetreibers und auch noch mal mit unseren Stadtwerken gesprochen.


    An diese angebliche Rechtsprechung zur Anerkennung als "Eigenverbraucher" bei Mietshäusern mit BHKW, glaube ich auch nicht mehr.


    Überwiegend findet man die Meinung im ganzen Internet vor, dass der BHKW-Betreiber für seine Mieter die EEG-Umlage abführen muß !
    - Frage: An wen muss diese Umlage abgeführt werden ?
    An Amprion als überregionaler Netzbetreiber ?

    Die regionalen Netzbetreiber erwarten diese Meldung vom BHKW-Betreiber nach meinen Erkundigungen scheinbar nicht, besonders deshalb nicht, weil Sie nur "Durchleiten" müsten !

    Nur wenige sind im Internet der Meinung, dass man für Seinen Mieter, der im eigenen Netz versorgt wird, keine Umlage abführen muss !


    Die "Lohnverstromung" scheint der einzige wirklich sichere Weg im Mietshaus zu sein ! Aber die unvermeidliche Mitwirkung des Mieters, stört mich jedoch an diesem Modell. Der Mieter möchte das im Grunde genommen auch nicht - für Ihn muss es einfach bleiben.


    Auch von einer "Kundenanlage" wird geschrieben. Aber das Modell scheint kompliziert zu sein und es ist kaum zu verstehen !?


    Seit einigen Jahren beschäftige ich mich intensiver mit dem Thema BHKW-auch beruflich. Immer in Verbindung mit Mietshäusern. Dabei habe ich mit mind. 5 verschieden Anbietern von Geräten gesprochen, die uns im Forum gut bekannt sind.


    Auch nicht Einer dieser örtlichen Anbieter hat mich auf die EEG-Umlage-Problematik hingewiesen !


    Aus diesem Grunde unterstelle ich mal, dass die allermeisten Betreiber von BHKW´s in Mietshäusern, genau wie ich, bis vor einer Woche, nichts davon wissen ! Und dementsprechend viele Mietshausanlagen, ohne Abführung der EEG-Umlage, betrieben werden.


    Wie lange müsste man, im Falle einer Nachforderung der Umlage (durch wen auch immer ?), zurückzahlen ? 3 Jahre ?


    Frage an "Herzogsweg16 ": Von wem bist Du aufgefordert worden, diese Umlage abzuführen ?


    Sicher ist, dass die Wirtschaftlichkeit einer BHKW-Anlage im Mietshaus, kaum noch gegeben ist, wenn die EEG-Umlage abgeführt wird !! Bei meiner derzeitigen Planung "Umrüstung von einzelnen Mieterthermen" auf "BKHW mit Spitzenlast-BW-Therme" ist die Umrüstung der Heizungshydraulik mind. ebenso teuer wie das BHKW selber !! Somit eine enorme Investition, die doch wieder erwirtschaftet werden muß !? Wenn die richtige Heizungshydraulk schon vorhanden ist, sieht die ganze Rechnung schon wesentlich besser aus !


    Gruß


    Alfons B.