Netznutzungsentgelte

  • Hallo Kazumba,


    offenbar lesen auch die EVU's im Forum fleissig mit. Mein Stromversorger hat klammheimlich das VNNE von ehemals 0,33 Cent auf nunmehr 0,53 Cent angehoben (was mich aber nicht davon abhält, ihm weiterhin 1,82 Cent / kWh in Rechnung zu stellen, um damit später meine Forderung begründen zu können). Trotzdem freut es mich, dass Bewegung in die Sache kommt.


    tom: Wie kann ich meinen Eintrag in Deiner vNNe-Tabelle aktualisieren? An den bereits vorhandenen Eintrag komme ich nicht ran ("Edit-Funktion") und mit einem neuen (= zweiten) Eintrag wuerde ich die Auswertungen verfälschen. Hast Du eine Idee?


    Herzlichen Gruß


    maxnicks

  • Moin maxnicks,


    schreib mir per PN deine Daten so wie du diese eingegeben hast und dann die neuen. Ich aktualisiere die dann. Ich kann das nicht freigeben das jeder darin Änderungen vornimmt da sonst mit Sicherheit irgendwelche Spassvögel die Auswertung durcheinander bringen.


    Gruß
    Tom

  • Hi Chris,


    ist geändert, du gehörst jetzt zu den Glücklichen die mehr bekommen als der Durchschnitt ;)


    Gruß
    Tom

  • moin,


    bin ich eigentlich wirklich der einzige, der von der EO.N-Hanse 1,98C bekommt??
    Muss doch noch mehr hier in der Gegend geben! An Eurer Stelle würd ich umziehen. Ist auch kälter hier, da läuft der Dachs länger ))))


    Gruss Rainer

  • ...danke, Tom, für die Aktualisierung. Aber Durchschnitt hin, Durchschnitt her: Was ist ein halber Cent, wenn mein Stromversorger bei meinen Nachbarn, die mit meinem Strom kochen, staubsaugen oder Licht machen, ohne nennenswerte Eigenleistung den vollen Satz von mehr als 7 Cent an Netznutzungsentgelten kassiert? Ein Schelm, der dabei Böses denkt...


    Rainer: Ich bin bekennender Norddeutschland- und Dänemark-Fan (nicht nur wegen der höheren vNNe), doch mein Job lässt einen Umzug nicht zu. By the way: Erhältst Du die 1,98 Cent / kWh tatsächlich oder stammt von Dir der Eintrag am Kopf der vNNe-Tabelle mit der Anmerkung "...bezahlt haben die allerdings noch nichts..."?


    Gruss


    Chris

  • Hi Chris,


    nein, es ist amtlich. Hat zwar lange gedauert bis die mich in ihrem Computer hatten, aber letzte Woche ist die Abrechnung für die letzten 10 Monate gekommen und es fehlt nicht ein Cent und die 1,98 Cent VNN sind verbrieft.


    Gruass Rainer

  • ...herzlichen Glückwunsch, Rainer. Gratuliere zum 1. Platz der vNNe-Hitparade und der Vorbildfunktion für die BHKW-Community.


    EUSE sei Dank habe ich noch ein anderes Betätigungsfeld gefunden, um meinem Stromversorger auf den Pelz zu rücken: Die Erstattung der Stromsteuer für die zunächst abgegebene und dann wieder zurückgekaufte Energie: 2,05 Cent je eingespeister Kilowattstunde gilt es zurück zu holen:


    Stromsteuerberfreiung auch für bezogenen Strom?


    Die entsprechenden Schreiben sind fertig und gehen gleich morgen raus. Bin schon auf die Antworten des hiesigen Hauptzollamts und meines Stromversorgers gespannt.


    Gruss


    Chris

  • Die Diskussion mit den VNN sollte
    von Folgenden facts ausgehen:


    1. die Beträge , die zu bezahlen sind von den Netzbetreibern ergeben sich aus den von Ihnen zu veröffentlichenden - und zu genehmigenden
    (Netzagentur Land oder Bund je nach Größe des Netzbetreibers )-
    Netznutzungsgebühren.


    2. Mindestens (!) sind m.E. die Beträge aus der Anwendung der
    Verbändevereinbarung II plus zu zahlen, obwohl auch diese kein
    Dogma ist.


    Also Abklärung bei den jeweiligen Genehmigungsbehörden.
    Vorher selbst schauen auf der homepage "seines" Netzbetreibers:
    Gebühren für Mittelspannung (manchmal auch Umspannung)


    Frage an "Karlsruhe": haben die Netzbetreiber dort ihre 0,99 ct/kwh
    Arbeit berechnet?


    P.S. Auch wer nicht Leistung mißt, muß einen Leistungsanteil
    erhalten (siehe Verbändevereinbarung us.w)
    reinhard

  • [quote]Original von Kazumba
    Hallo,


    .
    Vorab habe ich erstmal eine Anfrage an die Agentur gestellt, ob es rechtens ist, daß jede EVU willkürlich dieses Entgelt festlegt.
    Mal schauen, was sich tut.

  • P.S. der letzte "Beitrag" ist nur das Ergebnis meiner Unkenntnis über das
    handling dieses System:


    aber was mir auf den Nägeln brennt:


    - es müßte doch möglich sein, mal eine klare und nachvollziehbare
    Begründung für eine Berechnung der VNNE zu entwickeln
    (zumindest aus unserer Sicht)


    - ich habe gegenwärtig die Auseinandersetzung mit dem Netzbetreiber, dass er mir einen Einspeisevertrag auf`s Auge gedrückt hat, der
    bestimmt, dass die VNNE auf der Grundlage der 2001 (also vor
    KWKG) erarbeiteten Verbändevereinbarung II plus ermittelt wird.


    nun sieht die dortige Formel als Grundlage der Berechnung die
    Preise für das Mittelspannungsnetz vor- der hiesige Netzbetreiber
    rechnet aber mit der Umspannungsebene:
    Folge ist, dass statt 1,31 ct/kwh nur 0,34 ct /kwh bezahlt werden.


    Außerdem wird mir laufend der § 18 StromNEV vorgehalten.
    M.E. gilt die nicht für uns. Für uns ist das KWKG-Gesetz die "Bibel".
    Wer sieht das auch so? Weitere Argumente???

  • Zitat

    Mindestens (!) sind m.E. die Beträge aus der Anwendung der
    Verbändevereinbarung II plus zu zahlen, obwohl auch diese kein
    Dogma ist.


    Die VV ist ungültig


    Zitat

    Auch wer nicht Leistung mißt, muß einen Leistungsanteil
    erhalten (siehe Verbändevereinbarung us.w)


    Leider derzeit nicht durchsetzbar ;(


    Ausnahme: Wenn die Anlage das ganze Jahr hindurch läuft.


    Zitat

    - es müßte doch möglich sein, mal eine klare und nachvollziehbare
    Begründung für eine Berechnung der VNNE zu entwickeln
    (zumindest aus unserer Sicht)



    Die Netzkosten sollten sein:
    Alle Kosten + angemessener Gewinn eines Netzbetreibers / Strommenge aufgeteilt in Mittelspannung und Niederspannung


    Die Kosten und Erträge müssen in den zu veröffentlichen Bilanzen etc. stehen, sollte in Zukunft die Rücklagen oder Gewinne extrem hoch sein, müsste dies auffallen.

  • bitte um Verständnis, wenn ich meine Auffassung etwas
    breiter darstelle:
    1. gem. § 18 StromNEV gilt dieser Paragraf nicht, wenn
    KWK-Strom mit einem Leistungsanteil gem. § 4(3)1 KWKG
    vergütet wird.(wenn nicht: gilt eine andere Argumentationskette)


    2.das KWKG bestimmt nur, dass die VNNE "gemäß den anerkannten
    Regeln der Technik" ermittelt werden.
    (das unterliegt offensichtlich dem Wandel)


    3. anerkannt (! von den Netzbetreibern!) ist die VV II plus.
    diese enthält in der Anlage 6, 4
    Entgelte für dezentrale Einspeisung ohne Leistungsmessung
    und eine Formel für Einspeiseanlagen <30 kw.


    Mindestens das müssen m.E.die Netzbetreiber zahlen, wenn Nr. 1 gilt
    Das sind bei uns ca. 1,31 ct/kwh (wird bei anderen nicht anders
    aussehen)


    zu Nr. VV II plus
    " Bei Jahresnutzungsdauer > 2.500 h wird zusätzlich zum Arbeitspreis
    ein Leistungspreisanteil gutgrebracht"


    P.s. Ich verstehe, dass jemand die VV II plus nicht gut findet -
    aber mindestens das ist zu zahlen - und wenn ich die Häufigkeitsverteilung anschaue sind >1,3 ct/kwh nicht die große Masse.