Hallo,
im Frontal21-Forum hatte einer der User folgendes gepostet. "Ich werde meinen Bundestagsabgeordneten um Unterstützung bitten. Wer macht mit und spricht seinen Abgeordneten an? Gemeinsam können wir sicher etwas bewirken."
Das ist gar nicht so dumm, da die Überprüfung der Wirksamkeit des KWKModG und dessen Überarbeitung ansteht. Gerade im Bereich der Mikro-KWK könnte noch einiges getan werden. Die Stromgestehungskosten liegen bei Vollkostenrechnung je nach Betriebsstundenzahl zwischen 10-20 ct/kWh. Größere Objekte haben es einfacher, dann ist aber oft die Frage des Strombezugs der unterschiedlichen Parteien gegeben. Bei kleinerern Objekten (z.B. ZFH), wo ein Dachs z.B. ohne Spitzenkessel betrieben werden kann, speist der dann im Winter viel ein, was weniger strarke Ersparnisse gibt als der Eigenverbrauch.
vgl.:
http://www.hessenenergie.com/P….%20Vortrag%20Meixner.pdf S.19, http://www.bkwk.de/infos/recht/Klein-BHKWinMFH.pdf
Hilfreich könnte ein Zusatzschmankerl für die ganz kleinen sein (bis 5kW),
damit wie bei den Brennwertkesseln sich baldmöglichst ein Massenmarkt für die EFH+MFH auftut. Die Kleinanlagen bis um die 5kW leiden ein wenig daran, dass die Anlagenkosten pro kW im Minibereich hoch sind (3-4 TEuro pro kW_el), größere Blockheizkraftwerke kommen runter in den Bereich 500-1000 Euro / kW_el. Hier ist die Massenfertigung von Nöten, um Preise zu schaffen, die die Konkurrenztechnologie der getrennten Wärme und Strombereitstellung nicht nur von den Betriebskosten, sondern auch im Investivaufwand wenn nicht überholt, so dann doch wenigstens aufholt.
Wenn also jemand von den mitlesenden einen Brief an seinen Abgeordneten schreiben will, dann fände ich das toll. Am besten noch kurz mal schauen, ob der/sie in einem der Umwelt-, Wirtschaft- oder Stadtentwicklungsausschuß sitzt.
Gruß
Gunnar
Hier ein Textentwurf:
Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau ...,
in meiner Diplomarbeit (in Auszügen als Anlage) habe ich mich näher mit dem Thema Mikro-KWK am Beispiel der Brennstoffzelle vertraut gemacht. Die Anwendungsfelder dieser noch weit von der Serien reife entfernte Technologie werden jedoch schon heute durch andere Kleinstanlagentypen erschlossen, wie z.B. dem Mini-BHKW, dem Stirling-Motor und dem Dampfmotor.
Der Einsatz dieser bereits serienreifen Technik gestaltet sich aufgrund des im Vergleich zur konventionellen Heizungsanlagen noch deutlich teureren Anschaffungspreises als schwierig. So ist ein Mehrfamilienhaus von den kumulierten Strom- und Wärmebedarfsgängen ein idealer Anwendungsfall. Allerdings ist ein wirtschaftlicher und die Investitionssumme refinanzierender Betrieb in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn der generierte Strom auch selbst genutzt wird und nicht zum geringerem Ein speisetarif vergütet werden muss. Gerade in Mehrparteienanlagen verhindern die administrativen Transaktionskosten, d.h. die Anstrengungen, alle Mieter zum Strombezug aus dem BHKW zu bewegen, die Installation der KWK-Anlage.
Eine erhöhte Einspeisevergütung für Kleinstanlagen würde dieses Dilemma beseitigen und viele Projekte nicht nur ökonomisch und ökologisch sinnvoll, sondern auch praktikabel machen. Daher plädiere ich dafür, bei einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelung zur Kraft-Wärme-Kopplung für das Ein- und Mehr familien haus, d.h. im Leistungsbereich bis 5 kWel, eine zusätzliche Förderungs stufe mit degressivem Charakter für den eingespeisten KWK-Strom zu schaffen. Weiterhin sollten neue emissionsarme Technologien (Stirling, Dampfmotor, Brennstoffzelle etc.) wie im EEG einen Technologie bonus erhalten, um deren Markteintritt zu unterstützen.
Gerade bei den Ein- und Mehrfamilienhäusern besteht das Potential auf einen Massenmarkt für innovative Heizungstechnik. Die Absatzzahlen von Mini-BHKW sind bislang als Kleinserienfertigung zu werten. Eine Ausweitung des Marktvolumens sollte weitere konkurrierende Anbieter von Mikro-KWK-Anlagen auf die Bildfläche rufen. Es ist zu erwarten, dass bei fort schreitender Entwicklung der Anlagen- und Fertigungstechnik diese auch bei bisherigen wirtschaftlichen Grenzfällen ihre Anwendung findet. Somit würden nicht nur fernwärmeversorgte Häuser in städtischen Verdichtungs räumen von primärenergieeinsparender Kraft-Wärme-Kopplung profitieren, sondern auch jene mit Gasanschluß bzw. Heizöl- oder Flüssiggas-Tank.
Die Mikro-KWK wird kurzfristig gesehen noch keine größeren Strom mengen einspeisen und daher nur eine minimale Mehrbelastung per KWK-Umlage verursachen. Die verstärkte Förderung bis 5 kWel ist somit auf der Kostenseite überschaubar, eröffnet aber die Chance auf Stimulierung des Innovationskreislaufes im Hausenergie sektor. Dies betrifft nicht nur die Herstellerfirmen der Heizkraftblöcke, sondern auch die an der Wertschöpfung beteiligten Heizungsbauer und Planer. Ein Erfolgsmodell wie die EEG-gestützte Entwicklung im Windenergiesektor (Hersteller, Projektierer, Wartung&Service, Finanzierer) steht bei dezentralen KWK-Kleinstanlagen noch aus. Bitte setzten Sie sich dafür ein, aus dem Bestandsschutz für große KWK-Anlagen noch mehr als bisher einen Innovationsmotor für die Mikro-KWK-Technik zu machen.
Mit freundlichen Grüßen