Novelle des KWK-Gesetzes

  • Hallo,


    im Frontal21-Forum hatte einer der User folgendes gepostet. "Ich werde meinen Bundestagsabgeordneten um Unterstützung bitten. Wer macht mit und spricht seinen Abgeordneten an? Gemeinsam können wir sicher etwas bewirken."


    Das ist gar nicht so dumm, da die Überprüfung der Wirksamkeit des KWKModG und dessen Überarbeitung ansteht. Gerade im Bereich der Mikro-KWK könnte noch einiges getan werden. Die Stromgestehungskosten liegen bei Vollkostenrechnung je nach Betriebsstundenzahl zwischen 10-20 ct/kWh. Größere Objekte haben es einfacher, dann ist aber oft die Frage des Strombezugs der unterschiedlichen Parteien gegeben. Bei kleinerern Objekten (z.B. ZFH), wo ein Dachs z.B. ohne Spitzenkessel betrieben werden kann, speist der dann im Winter viel ein, was weniger strarke Ersparnisse gibt als der Eigenverbrauch.


    vgl.:
    http://www.hessenenergie.com/P….%20Vortrag%20Meixner.pdf S.19, http://www.bkwk.de/infos/recht/Klein-BHKWinMFH.pdf


    Hilfreich könnte ein Zusatzschmankerl für die ganz kleinen sein (bis 5kW),
    damit wie bei den Brennwertkesseln sich baldmöglichst ein Massenmarkt für die EFH+MFH auftut. Die Kleinanlagen bis um die 5kW leiden ein wenig daran, dass die Anlagenkosten pro kW im Minibereich hoch sind (3-4 TEuro pro kW_el), größere Blockheizkraftwerke kommen runter in den Bereich 500-1000 Euro / kW_el. Hier ist die Massenfertigung von Nöten, um Preise zu schaffen, die die Konkurrenztechnologie der getrennten Wärme und Strombereitstellung nicht nur von den Betriebskosten, sondern auch im Investivaufwand wenn nicht überholt, so dann doch wenigstens aufholt.


    Wenn also jemand von den mitlesenden einen Brief an seinen Abgeordneten schreiben will, dann fände ich das toll. Am besten noch kurz mal schauen, ob der/sie in einem der Umwelt-, Wirtschaft- oder Stadtentwicklungsausschuß sitzt.


    Gruß
    Gunnar




    Hier ein Textentwurf:


    Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau ...,


    in meiner Diplomarbeit (in Auszügen als Anlage) habe ich mich näher mit dem Thema Mikro-KWK am Beispiel der Brennstoffzelle vertraut gemacht. Die Anwendungsfelder dieser noch weit von der Serien reife entfernte Technologie werden jedoch schon heute durch andere Kleinstanlagentypen erschlossen, wie z.B. dem Mini-BHKW, dem Stirling-Motor und dem Dampfmotor.


    Der Einsatz dieser bereits serienreifen Technik gestaltet sich aufgrund des im Vergleich zur konventionellen Heizungsanlagen noch deutlich teureren Anschaffungspreises als schwierig. So ist ein Mehrfamilienhaus von den kumulierten Strom- und Wärmebedarfsgängen ein idealer Anwendungsfall. Allerdings ist ein wirtschaftlicher und die Investitionssumme refinanzierender Betrieb in den meisten Fällen nur dann möglich, wenn der generierte Strom auch selbst genutzt wird und nicht zum geringerem Ein speisetarif vergütet werden muss. Gerade in Mehrparteienanlagen verhindern die administrativen Transaktionskosten, d.h. die Anstrengungen, alle Mieter zum Strombezug aus dem BHKW zu bewegen, die Installation der KWK-Anlage.


    Eine erhöhte Einspeisevergütung für Kleinstanlagen würde dieses Dilemma beseitigen und viele Projekte nicht nur ökonomisch und ökologisch sinnvoll, sondern auch praktikabel machen. Daher plädiere ich dafür, bei einer Überarbeitung der gesetzlichen Regelung zur Kraft-Wärme-Kopplung für das Ein- und Mehr familien haus, d.h. im Leistungsbereich bis 5 kWel, eine zusätzliche Förderungs stufe mit degressivem Charakter für den eingespeisten KWK-Strom zu schaffen. Weiterhin sollten neue emissionsarme Technologien (Stirling, Dampfmotor, Brennstoffzelle etc.) wie im EEG einen Technologie bonus erhalten, um deren Markteintritt zu unterstützen.


    Gerade bei den Ein- und Mehrfamilienhäusern besteht das Potential auf einen Massenmarkt für innovative Heizungstechnik. Die Absatzzahlen von Mini-BHKW sind bislang als Kleinserienfertigung zu werten. Eine Ausweitung des Marktvolumens sollte weitere konkurrierende Anbieter von Mikro-KWK-Anlagen auf die Bildfläche rufen. Es ist zu erwarten, dass bei fort schreitender Entwicklung der Anlagen- und Fertigungstechnik diese auch bei bisherigen wirtschaftlichen Grenzfällen ihre Anwendung findet. Somit würden nicht nur fernwärmeversorgte Häuser in städtischen Verdichtungs räumen von primärenergieeinsparender Kraft-Wärme-Kopplung profitieren, sondern auch jene mit Gasanschluß bzw. Heizöl- oder Flüssiggas-Tank.


    Die Mikro-KWK wird kurzfristig gesehen noch keine größeren Strom mengen einspeisen und daher nur eine minimale Mehrbelastung per KWK-Umlage verursachen. Die verstärkte Förderung bis 5 kWel ist somit auf der Kostenseite überschaubar, eröffnet aber die Chance auf Stimulierung des Innovationskreislaufes im Hausenergie sektor. Dies betrifft nicht nur die Herstellerfirmen der Heizkraftblöcke, sondern auch die an der Wertschöpfung beteiligten Heizungsbauer und Planer. Ein Erfolgsmodell wie die EEG-gestützte Entwicklung im Windenergiesektor (Hersteller, Projektierer, Wartung&Service, Finanzierer) steht bei dezentralen KWK-Kleinstanlagen noch aus. Bitte setzten Sie sich dafür ein, aus dem Bestandsschutz für große KWK-Anlagen noch mehr als bisher einen Innovationsmotor für die Mikro-KWK-Technik zu machen.



    Mit freundlichen Grüßen

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Gunnar,
    mit Sicherheit keine schlechte Idee nur befürchte ich das du außer nett-dummer Sprüche von den Jungens nichts zu hören/lesen bekommst.
    Das mag zum einen daran liegen das sie keinerlei Interesse am gemeinen Volk haben(es sei den es stehen gerade Wahlen an)zum anderen das sie in den Aufsichtsräten der Energieversorger sitzten(was natürlich nicht zu Interessenkonflikten führt ;)).
    Wenn du den Kommentar von Frontal21 hörst:die Sachlage ist gerade in Prüfung blablabla usw.siehst du wo deren Meinung nach der Weg hinführen soll.
    Als Beispiel kannst du die Antworten bei http://www.fmpo.de im Bezug auf eine Nichteinführung der Pölsteuer lesen,salbungsvoller Dünsch...
    Wie gesagt die Iee ist gut nur bewirken werden wir damit wenig,trotdem bin ich dabei den wer sich nicht wehrt lebt verkehrt

  • Zitat

    Original von Buggyman
    mit Sicherheit keine schlechte Idee nur befürchte ich das du außer nett-dummer Sprüche von den Jungens nichts zu hören/lesen bekommst.


    Man kann schon was tun, gerade die Bundestagsabgeordneten im eigenen Wahlkreis hören auf ihre Wähler, die wollen ja wiedergewählt werden. Und in den Ministerien (nicht nur auf Bundes, sondern auch auf Landesebene) sitzen genügend Fachleute, die nach einiger Zeit auch antworten. Der Bund hat zwar das Sagen beim KWK-Gesetz, aber es gibt auch Bund-Länder-Gespräche, bei denen man sich kollegial austauscht.


    Ein Brief mag nichts bewirken, aber die Masse macht's!
    An Bund, Länder und MdBs:
    http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html
    http://www.bmwi.de http://www.bmu.de http://www.bmvbs.de
    Wenn nicht jetzt, dann ist erstmal die Chance bis zur nächsten Überarbeitung in rund 5 Jahren abgelaufen.


    Zur schnelleren Markteinführung der stromerzeugenden Heizung habe ich obigen Verbesserungsvorschlag um folgende Punkte ergänzt. Siehe auch die letzte Seite von
    Horst Meixner: Umsetzungshemmnisse vor Ort
    http://www.bkwk.de/download/Ba…LP_KWK_230407_Meixner.pdf


    1. Kleinste BHKW unter 50kWel sollten in einer 5-15-50 kW Staffel gefördert werden, damit auch größere MFH profitieren. Eventuell könnte man noch einen Technologiebonus in Abhängigkeit des elektrischen Wirkungsgrades und der Abgaswerte geben.


    2. Auch der selbstverbrauchte Strom sollte mit in die Förderung integriert werden, also nicht die Einspeisung fördern, sondern die Erzeugung. (Das stand auch so im SPD-Vorschlag zur KWK-Novellierung drin.)


    3. Ganz wichtig: keine harten Grenzen, sondern weiche Übergänge wie beim Biogas im EEG. Sonst gibt es massenweise 50 kW Anlagen, aber kaum mit 65 kW_el, selbst wenn letztere besser passen würden.


    4. Degression ist bei der großen KWK (Heizkraftwerk) nicht sinnvoll, da am Markt erprobte Technik mit begrenztem Entwicklungspotential bereits verfügbar ist. Aber bei den Minis für die Objektversorgung steht noch eine gewaltige technologische Entwicklung aus. Da könnte ein anfangs hoher Satz mit Degression helfen.


    Gruß
    Gunnar


    PS. Der angesprochene Auszug aus der Diplomarbeit steht hier.

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Hallo Gunnar,

    Zitat

    Ein Brief mag nichts bewirken, aber die Masse macht's!


    Vom Prinzip her schon i.o. - alle Macht soll ja angeblich vom Volke ausgehen.
    Nur - die Kerle hören dir sogar manchmal zu , nur - beschließen tun sie das, was die Fraktion vorschreibt.
    Ich hab's schon lange aufgegeben, diese Leute anzuschreiben. Als Antwort bekommst du von irgendeinem Bürovorsteher irgendwelches Blabla, das nur die Meinung der jeweiligen Partei wiederspiegelt. Immer mit dem Hinweis, dass dein Anliegen selbstverständlich in den besten Händen liegt.
    Ich will dir deinen Optimismus in Sachen Demokratie nicht schmälern - aber bitte denk doch an den Satz von Müntefering nach der letzten Wahl : " Ich finde es unfair, dass ich an meinen Aussagen vor der Wahl gemessen werde".
    Das sagt doch wirklich alles über die Einstellung von Politikern.
    Er sagt wenigstens, was alle denken - aber den Satz werde ich nie vergessen.

  • Zitat

    Er sagt wenigstens, was alle denken - aber den Satz werde ich nie vergessen.


    Ich auch nicht ! ^^ :tongue: Deshalb steht der Satz ja seit einiger Zeit in der Wiki, ich verweise nur auf den Entwurf des neuen KWK Gesetzes ( Stand 09.10.07) ...da ist mir aber das lachen vergangen... ;(

  • @ Gunnar


    Was mir noch ganz fehlt (oder vielleicht erkenne ich's auch nur nicht) ist der Ansatz der 1:1-Vergütung beim sogenannten "ENS-Betrieb". Gibt es diesen Ansatz schon ? ...


    Beispiel:
    Ich "überrede" ein EVU mein BHKW (oder sonstigen Stromerzeuger) in seine Hände zu legen (selbstgeführt oder zentralgeführt). Nun kann das EVU mit den eingesammelten Stromerzeugern ein virtuelles Kraftwerk aufbauen und bei Bedarf drauf zugreifen. Für diesen Dienst vergütet er mir die eingespeisten kWh z.B. 1:1 .


    Beispiel stromerzeugende Heizung:
    Generell ist die stromerzeugende Heizung "EVU-geführt" (Frequenz, Impendanz, Strom trrallalla) sorgt jedoch trotzdem für ausreichende Wärme beim Kunden. Der Kunde ist nun nicht mehr gehalten das BHKW entsprechend seines Lastprofils stromgeführt zu betreiben. Die Speicherkapazität würde durch den "Minimalbetrieb" (Witterungsführung) jedoch weitestgehend groß gehalten.


    Bei einer EVU-Führung entfiehle aber abrechnungstechnisch z.B. die Steuererstattung BAFA-gedöns .....


    Gibt's da 'was, was ich meinem Abgeordneten mal rüberschieben kann ...


    ODER:


    Vielleicht irgendeinen Vorschlag für ein EVU (Du weisst welches) .... diese Art der Vergütung anzustreben ...


    ciao me. Ahrendt

    2 Mal editiert, zuletzt von me. Ahrendt ()

  • Hallo,
    ch verweise
    i

    Zitat

    nur auf den Entwurf des neuen KWK Gesetzes ( Stand 09.10.07)


    kannst du mir die Adresse kurz nennen, damit ich nicht lange rumsuchen muss ?
    Danke

  • Zitat

    Original von Kazumba
    Hallo,ch verweise
    i


    kannst du mir die Adresse kurz nennen, damit ich nicht lange rumsuchen muss ?
    Danke


    ^^ Leider nein, da ich selbst vor kurzem auf vertraulichem Wege Unterlagen erhalten habe, kann ich sie leider nicht weitergeben. Mir ist nicht bekannt, ob es sich um "freigegebene Unterlagen" handelt.


    Du kannst gern im Netz suchen, ob die Datei verfügbar ist, die Datei die für Dich interessant ist heißt: 71009 Entwurf Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Fassung......

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Forum,


    anbei die Stellungnahmen zu den Entwurfsvorschlägen durch den Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung. Der originale Vorschlagstext ist meist weiter unten auf der jeweiligen Seite verlinkt.


    - Verbändevorschlag (AGFW, B.KWK, ver.di und VKU) vom letzten Jahr
    - Entwurf der SPD-Fraktion
    - Entwurf des BMWi


    Die Mikro-KWK hat noch keine große Lobby. Das ist im Wesentlichen Senertec (Hr. Kiessling) und sonst ist da nicht viel. Wenn das Forum mobil machen würden und etliche sachlich fundierte Briefe bei Bundesministerien und Abgeordneten eintreffen würden, hätte das meiner Meinung nach eine Wirkung. Argumente pro "PV-Tarif" kann ich liefern.


    Gruß
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Zitat

    Original von me. Ahrendt
    Generell ist die stromerzeugende Heizung "EVU-geführt" (Frequenz, Impendanz, Strom trrallalla) sorgt jedoch trotzdem für ausreichende Wärme beim Kunden. Der Kunde ist nun nicht mehr gehalten das BHKW entsprechend seines Lastprofils stromgeführt zu betreiben. Die Speicherkapazität würde durch den "Minimalbetrieb" (Witterungsführung) jedoch weitestgehend groß gehalten.


    Mir schwebt folgendes Pauschalmodell vor. Die Anlage läuft zu allererst einmal nach lokalen Gegebenheiten (stromgeführt, wärmegedeckelt). Dabei ist es prinzipiell egal, ob modulierend zwischen P_max und P_min oder nicht modulierend mit P_max = P_min = 100%.


    Sofern der Wärmebedarf mal Stromkennzahl kleiner ist als der Eigenstromverbrauch (z.B. im Sommer) wird insgesamt noch Strom vom Netz bezogen. Diesen Strombezug sollte man in die Schwachlastzeiten legen, die Eigenerzeugung und Substitution von Netzstrom sollte zur Spitzenlastzeit erfolgen. Auch wenn dann nichts oder nur wenig rückgespeist wird, ist dies eine Entlastung des Netzes.


    Sofern der Wärmebedarf mal Stromkennzahl größer ist als der Eigenstromverbrauch, wird Strom rückgespeist. Den Zeitpunkt der Rückspeisung (bzw. Stromüberproduktion gemessen am elektrischen Lastprofil) kann man so wählen, dass er wiederum bevorzugt zur Netzlastspitze erfolgt.


    Die Erfassung und Abrechnung eines solchen Verhaltens sollte pauschal erfolgen und synthetische Einspeiseprofile (vgl. mit den Arbeiten am VKW Harz) unterstützen die Abrechnung in der Energiewirtschaft. Bei Tarifkunden unter 100.000 kWh Jahresstromverbrauch wird dies schon seit Jahr und Tag gemacht, um das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen. Die Standardlastprofile für verschiedene Klassen von Kleinkunden ersetzen eine aufwendige Lastgangmessung.


    Je nach "Form" eines Einspeiseprofils gäbe es dann pauschal einen extra Bonus in Höhe von 1-2 cents für jede Kilowattstunde, vielleicht auch mehr. Das hört sich nicht nach viel an, aber im Vergleich zur Situation, wenn die Förderung nach 10 Jahren ausläuft, ist es doch merkbar. Dieser Bonus wäre in meinem Modell aber nicht erst nach Auslaufen der Förderung zu zahlen, sondern schon von Anfang an. Für den ETG-Kongress letzte Woche habe ich zu dem Thema ein wenig Prosa über das virtuelle Heizkraftwerk verfasst.


    Gruß
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)