richtige Veranlagung

  • Hallo zusammen,


    ich habe im letzten Jahr eine alte DHH gekauft und mit einem Dachs "versehen". Der Dachs wurde in diesem Jahr fertiggestellt und liefert fleißig seit Januar Strom und Wärme. Leider bin ich etwas verunsichert, wie ich jetzt die Sache mit dem Finanzamt regel, um auch die Vorsteuer für die Anlage wieder zu bekommen. Gewerbe anmelden? Finanzamt informieren? Über Einkommenssteuer im nächsten Jahr. Bin völlig neu im Thema und habe keine Ahnung. Wäre schön, wenn jemand einen Tipp für mich hat.


    Danke!

  • Moin Neunast und willkommen im Forum,


    das ist ein heikles Thema bzw. ist ganz stark vom FA und dem dortigen Sachbearbeiter abhängig.
    Was hast Du für nen Dachs?? Gas,ÖL, PÖL??
    Was machst Du mit Strom und Wärme?? Überschusseinspeisung, Volleinspeisung ,Nachbar versorgen??
    Hast Du Mieter (Einliegerwohnung) oder nicht?


    Im schlimmsten Fall kannst Du nur den Teil der Vorsteuer ziehen der tatsächlich auf verkauften Strom entfällt meist 50% (bei Stromkennzahl 0,5). Da du die Vorsteuer aber meist Rückwirkend beantragen kannst sind noch andere Anmeldungen wichtig(er) Zoll,Bafa schon erledigt??


    Gewerbe ist meist nicht nötig, da du mit "nachhaltiger Tätigkeit" auch die Vorsteuer holen kannst.


    MfG

  • Moin Moin,

    Zitat

    Gewerbe ist meist nicht nötig, da du mit "nachhaltiger Tätigkeit" auch die Vorsteuer holen kannst.


    Das verstehe ich nicht.
    Ich kenne nur, das man ein Gewerbe anmelden kann und dann aber auf die Kleinunternehmer Regelung verzichten muss um die Steuer zurück zu bekommen. Wenn man darauf nicht verzichtet ist man zwar Unternehmer aber bekommt die Steuer nicht zurück.
    Es ist aber genau zu prüfen ob eine Gewerbe Anmeldung auch sinnvoll ist (wenn noch kein Gewerbe vorhanden), da es dann sehr komplex werden kann abhängig vom Finanzamt. Ich kenne Fälle wo das abgeleht wurde und das BHKW als Liehaberei abgetan wurde.
    Alikante hat recht und die Finanzamt Sache ist nicht so eilig. Zoll und BAFA ist da erst mal wichtiger. :thumbup:


    Gruss
    Spornrad :)

    -- Die Sonne ist die Quelle unserer Energie, die es richtig anzuzapfen gilt ! ---
    „Nicht alles, was zählt, ist zählbar!“ „Nicht alles, was zählbar ist, zählt!“ Albert Einstein

  • Dann formuliere ich das mal anders.


    Man muß kein Gewerbe bei Stadtverwaltung oder Gemeinde anmelden. Das ist dem FA nämlich Wurst.
    Wichtig ist, das man durch Stromverkauf Einnahmen erzielt. Dabei ist es dem FA wieder Wurst ob aus PV,BHKW,Wind,Wasser oder ob der Hamster im Laufrad herumtobt.
    Jeder Bürger der solche Einnahmen aus "Quasi" Selbständigkeit hat, kann sich zum Vorsteuerabzug anmelden.Er bekommt dann in der regel binnen weniger Tage das "Umsatzsteuersignal" auf seine Steuernummer geschalten.Damit ist aber die "Kleinunternehmerregelung" nicht mehr zutreffend weil kontraproduktiv.



    Punkt :-@

  • Jetzt habe ich das verstanden. Klar man muss da kein Gewerbe bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde anmelden. Das habe ich bei meiner Foto-Voltaik auch nicht.
    Ich habe nur dem Finanzamt die Rechnung vorgelegt um die Steuer zu bekommen und dann einen Reihe von Formularen bekommen. Dann war das Unternehmen fertig.
    Dabei darf man auf keinen Fall die Kleinunternehmer Regelung wählen, denn dann bekommt man die Märchensteuer nicht zurück! So habe ich das gemeint. Das muss man erst mal wissen !
    Die verlangen dann aber eine monatliche Umsatzsteuer Voranmeldung über Elster was nach 1 Jahr auf 3 Monate geändert wird.


    Gruss
    Spornrad

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  • sorry, dass ich mich erst jetzt wieder "einmische". war ein paar tage außer gefecht...


    Was hast Du für nen Dachs?? Gas,ÖL, PÖL?? ---> GAS
    Was machst Du mit Strom und Wärme?? ---> STROM UND WÄRME
    Überschusseinspeisung, Volleinspeisung ,Nachbar versorgen?? ---> ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG
    Hast Du Mieter (Einliegerwohnung) oder nicht? ---> NEIN, HABE KEINE VERMIETER


    BAFA und zoll habe ich erledigt. muss ich jetzt bis zum nächsten jahr warten, um die vorsteuer über die einkommenssteuer-erklärung zurückzuerhalten? muss ich dem fa schon mitteilen, dass ich die vorsteuer erstattet haben möchte?


    vg