Hallo und moin moin zusammen,
nachdem ich schon ein wenig hin und her gesucht habe, habe ich mich dazu entschlossen, unsere Problematik mal kurz zu schildern, um evtl. Fragen beantwortet zu bekommen.
Wir haben im letzten Jahr ein Haus mit bereits eingebautem BHKW gekauft, welches wir selber bewohnen. Der vorherige Besitzer ist im September 2022 verstorben und wir haben den Kaufvertrag mit der Erbengemeinschaft geschlossen. Die offizielle Übergabe war zum 01.08.2023, wir haben jedoch zusammen mit den Erben sämtliche Zählerstände bereits am 26.06.23 abgelesen.
Erst, nachdem uns nun ein Schreiben unseres EVU an den verstorbenen Vorbesitzer ins Haus geflattert ist, in welchem um den Zählerstand der Einspeisung gebeten wird, ist uns klar geworden, dass hier scheinbar kein Eigentümerwechsel analog zu den Strom- und Gasbezügen stattgefunden hat. Auch nicht vorher auf die Erbengemeinschaft.
Wir sind ja an das BHKW quasi wie "die Jungfrau zum Kind" gekommen, also kennen wir uns mit den ganzen Vorgängen nicht wirklich aus.
Auf jeden Fall haben wir nun beim EVU einen Betreiberwechsel beantragt. Damit geht es aber schon los - dies geht scheinbar nur rückwirkend für max. 6 Wochen, also zum 19.12.24. Was passiert denn nun mit der Differenz des erzeugten Stroms (also Erzeugung vom Ablesungsdatum bis Betreiberwechseldatum)?
Der bisherige Eigentümer hat die Anlage als Betrieb seinerzeit angemeldet, also auch mit Steuernummer (wegen der USt.), wir möchten gerne den Aufwand kleinhalten und beim Finanzamt den Antrag auf Liebhaberei stellen, also dass wir keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Geht das? Oder entstehen uns damit irgendwelche Nachteile?
Wenn das mit dem Betreiberwechsel dann durch ist, müssen wir dann noch die Meldung an das Marktstammdatenregister machen... sonst noch irgendetwas?
Ich hoffe, ich habe nicht zu wirr geschrieben und freue mich auf hilfreiche Antworten.
Danke und Grüße
Petra