Solarstrom vom benachbarten Grundstück zur Eigenversorgung

  • Hallo BHKW- Forum,


    zur Situation: mein Onkel hat ein Grundstück mit 2 Häusern drauf: Haus1 und Haus2. Im Haus1 wohnt er mit der Hauptversorgung und Netzanschluss. Im Haus2 befindet sich Unterversorgung und dort wohnt meine Mutter. Meine Mutter hat Gartenland auf direkt benachbarten Grundstück. Es ist geplant eine Solaranlage auf dem benachbarten Grundstück zu errichten. Ist es erlaubt über ein Privat-Kabel in die Unterversorgung von Haus2 die Solaranlage anzuschliessen und Haus2 so mit Strom zu versorgen?


    MbG FutureSolarMan

  • Entschuldige bitte - ich verstehe ich jetzt nicht ganz. Wie Haus2 abmelden? Der Strom soll unterstützend von der Solaranlage kommen und wenn nötig von Haus1. Und Haus2 zieht aktuell Strom über Hausanschluss von Haus1 - ein Zwischenzähler zur Stromabnahme von Haus2 existiert.

  • Entschuldige bitte - ich verstehe ich jetzt nicht ganz.

    Mein Fehler hatte ich überlesen, dass Haus 2 bereits ein "Slave" also angehängtes Haus ist.

    Grundsätzlich geht das, ich würde bei der Anmeldung versuchen die PV Anlage auf Haus 1 anzumelden, sonst kann es kompliziert werden. Netzbetreiber sehen es gern als Arealnetz und sehen sonst in der PV durchleitung durch Haus 1 eine willkomene Möglichkeit die teuersten Messungen vorzunehmen.

  • ich habe online gelesen, dass es anscheinend eine rechtliche Grauzone ist, Solarstrom über Flurstücksgrenzen hinweg zur Verfügung zu stellen und dass der Netzbetreiber das nicht gerne sehe. Grundstück von Onkel hat Hausanschluss. Gartenland von Mutter verfügt über keinen Netzanschluss. Wie ist eure Bewertung dazu?

  • Solarstrom über Flurstücksgrenzen hinweg zur Verfügung zu stellen und dass der Netzbetreiber das nicht gerne sehe

    Selbstverständlich kannst Du wem auch immer Solarstrom zur Verfügung stellen. Der Netzbetreiber hat damit absolut nichts zu tun. Allerdings wenn dieser Solarstrom dann ins öffentliche Netz eingespeist werden soll, dann hat der Netzbetreiber dort ein Mitspracherecht und da fangen dann die Probleme an.

  • Grundsätzlich möchte der Netzbetreiber jedem eigenständigen Grundstück/Flurstück einen eigenen Netzanschluss zuweisen. So wie es jetzt bei Euch ist hat es ersteinmal Bestandsschutz. Aber wenn ihr etwas Ändert/Zubaut kann es durchaus sein das Haus 2 einen eigenen Hausanschluss bekommen muss....oder auch nicht. Klärt das mit dem Netzbetreiber nur er kann eine verbindliche Aussage treffen.

  • Hallo, ich möchte mich mal zu den aktuellen Entwicklungen zurückmelden. Heute war beim Onkel ein Vertreter einer Solarfirma vor Ort. Es wurde eine Solaranlage aus 16 Panelen mit Stromspeicher (Ampere Storage Pro mit integriertem MPPT-WR) beworben. Ich nehme an, dass es sich hier um einen DC-Speicher handelt. Heißt, Strom würde von den Solarpanelen direkt in den Speicher gehen und bei Nutzung in AC-Strom ungewandelt werden. Ich war Teil der Vorstellung und habe meine im Aufbau befindlichen 2 Solarstrings (4 Panele + 3 Panele) mit 2 Wechselrichtern (Growatt WR) erwähnt. Der Vertreter würde den Sachverhalt der Integration mit einem Elektriker bereden. Quintessenz: Alle Panele sind an unterschiedlichen Orten mit unterschiedlichen Ausrichtungen + Ampere Storage Pro. Wie könnten die 2 Solarstrings integriert werden? Und die Integration der 2 Solarstrings vom anderen Flurstück geht in Ordnung seiner Meinung nach.