Servus Kollegen,
ich betreibe seit 2021 einen DACHS 5.5 und eine PV-Anlage (Solarbalkone) mit 28,7 kW. Beide füttern auch einen Varta-Batteriespeicher mit 12 kW.
Sowohl der Strom als auch die Wärme wird in Form eines Mieterstrommodelles an meine Mieter verkauft.
Frage: neuerdings sind PV-Anlagen bis 30 kW ertragssteuerlich ja nicht mehr relevant. Ist das ein MUSS oder ein KANN?
Für mich ist es interessanter, das BHKW UND die PV-Anlage als "integriertes Gesamtkonzept" zu betrachten, schon alleine wegen der MwSt-Rückerstattung aus der Anschaffung etc.
Auch scheint die steuerliche Bearbeitung durch ein Herausnehmen der PV-Anlage deutlich aufwändiger zu werden.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Besten Dank + Gruß
Roland