Beiträge von alikante

    Moin,


    der Raptor hat weder Drosselklappe noch Dekohebelbetätigung. Für die Abschaltung gibt es nur den selenoid Magneten am Gassteller und ein Magnetventil in der Kraftstoffleitung zwischen Tank und Raptor.


    Ich denke auch, wenn der Motor soweit verschlissen ist das er die entsprechende menge Motoröl zieht dann ist die Kompression so gering das er nicht mehr Zündet.Es sei denn das Motoröl ist mit Treibstoff angereichert - aber dann ist eh alles zu spät :bomb:


    mfg

    Moin Moin,


    @ Doc_Joachim : es geht hier im Tread einzig um Wohnwirtschaftliche Vermietung - das die Problematik in einem EFH gänzlich anders ausschaut stimmt, gehört aber nicht hier her weil von der OFD nicht tangiert.


    @ Fuchs Hast Du schonmal über Stromverkauf aus BHKW im MFH mit all seinen Facetten nachgedacht?? Scheinbar nicht tiefgründig genug sons hättest Du die Verfahrensweise "MWSt obendrauf" verstanden. Naja Ich erkläre es Dir mal ganz einfach.


    Beim BHKW im MFH mit Stromverkauf an Mieter gibt es im Grunde Drei Betrachtungswinkel:


    1. Strom der selbst produziert und ans EVU verkauft wird. Hier gibt es die Vergütung nach KWKG (ca.10-12Cent netto), wenn der BHKW Betreiber allerdings zur Umsatzsteuer gemeldet ist kommt 19% obendrauf
    2. Strom der selbst produziert und an die Mieter verkauft wird. Der BHKW Betreiber rechnet einen vertraglich Vereinbarten Preis pro kWh mit dem Mieter ab(mit oder ohne MWSt), ausserdem gibt es 5,11Cent KWK Zuschuss und bei Umsatzsteuerveranlagung 19% obendrauf
    3. Strom der nicht selbst produziert und an die Mieter verkauft wird. Hier weist der Stromversorger die MWSt aus und der BHKW Betreiber muß das so durchleiten.


    Nun bekommt der Mieter also seine Stromrechnung vom BHKW Betreiber als "Sammelrechnung" in der selbstproduzierter Strom und zugekaufter in einer Summe aufgehen - wie soll da eine Aufteilung in MWSt behafteten und unbehafteten Teil erfolgen??? Bei entsprechenden Rechenversuchen würden wohl alle Mieter resignieren weil es nicht verständlich ist!!


    Dann ist es doch so das ein Unternehmer der zur Umsatz/Vorsteuer optiert ist das per Gesetz für seinen ganzen Betrieb umsetzen muß - wie soll er da die an Mieter gelieferte kWh ohne MWSt und die dazugehörige KWK Förderung mit MWSt verbuchen.


    Je länger man drüber nachdenkt umso abwägiger und fehlerbehafteter stellt sich die meinung der OFD Chemnitz dar!!


    mfg

    den Gewinn erzielt man damit, dass man Strom einspeist und dieser höher vergütet wird (so wurde es uns auch gelehrt).. Je länger die Laufzeit, desto höher die Einspeisung.

    Oh mann, hier hat der Prof. wohl EEG und KWKG durcheinandergewürfelt??? Bist Du Dir im klaren welche Vergütungsvariante dem Rechenbeispiel von fire zugrundeliegt??


    mfg

    Moin lenchy99 und herzlich Willkommen im Forum


    Also Dein Vorhaben hat so seine Tücken.


    Sobald Du einen Stromerzeuger mit dem Netz verbindest wird daraus eine "Eigenerzeugungsanlage" und muß Bedingungen/Auflagen erfüllen egal ob tatsächlich jemals eine kWh eingespeist wird oder nicht.
    Das bedeutet mehr technischen Aufwand/Papierkrieg und daraus resultierend mehr kosten.


    Wenn Du also nur festgelegte Verbraucher bedienen möchtest ist es günstiger eine Insellösung zu etablieren.



    mfg

    Ja Ja der Fuchs,


    er rechnet mit konstanter Boshaftigkeit an der Realität vorbei. ( in BWL nicht aufgepasst oder??)


    Im Bsp.2 wird nicht um die MWSt. gekürzt sondern die kommt obendrauf - also sind es 84966€ Einnahmen und damit 25466€ Differenz.
    Diese Differenz ist aber ohne Bedeutung denn als Überschuss schlagen Einnahmen (netto) + Vorsteuer zu Buche und das sind 21400€.


    mfg


    @ Herzogweg - ich verstehe das BMF Schreiben genau wie Du, nämlich das es weder mit BHKW noch mit wohnwirtschaftlicher VuV zu tun hat.
    Nur wie soll man das der OFD begreiflich machen?? Wenn man dort als "Normalo" hingeht und sagt "Ihr habt da was falsch verstanden" gehen sofort alle auf Stur und es kommt die Antwort "wer ist hier der Steuerbeamte Sie oder ich ??"
    Hier hilft in aller Regel nur eine Richtigstellung des Dienstherren BMF oder ne Klage!!


    mfg

    OK,


    habe mir das zu Grunde liegende Urteil (15. Januar 2009 - V R 91/07) mal reingezogen. Der Verdacht erhärtet sich für mich das die OFD Chemnitz sowohl das Urteil als auch das BMF Rundschreiben falsch interpretiert hat!!


    Dashalb an dieser Stelle die Aufforderung an alle User und solche die es werden wollen :


    Falls Euch von Eurem zuständigen FA oder OFD ebenfalls unter Bezug auf das BMF Schreiben vom 21.07.2009 (BStBl. 2009 I, S. 821) der Vorsteuerabzug verweigert wird bitte melden!!!


    Wichtig! Es geht hier ausschließlich um Fälle in denen obiges BMF Schreiben zur Begründung verwendung findet.


    mfg

    Genau das ist der Punkt, entweder können wir das Rundschreiben nicht richtig deuten oder die OFD???


    Mir liegt ein Schreiben der OFD Chemnitz vor. In diesem Schreiben nimmt die OFD bezug auf das Lokführerurteil und verweist darauf das obiges Rundschreiben nach diesem Urteil datiert.


    Zitat OFD Chemnitz:


    "Nach diesem BMF-Schreiben stellt auch die Lieferung von elektrischem Strom durch den Vermieter an die Mieter eine Nebenleistung dar, welche der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG unterliegt. Insoweit ist Tz. 3.1 der Verfügung, nach der die Stromlieferung keine Nebenleistung zum Vermietungsumsatz sei, nicht mehr zutreffend."


    und weiter


    "Wird ein Gebäude zu Wohnzwecken langfristig vermietet und in diesem Zusammenhang ein Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeversorgung der Mietparteien errichtet, kommt es zum vollständigen Ausschluss des Vorsteuerabzuges aus der Errichtung des Blockheizkraftwerkes, da diese Eingangsleistung in vollem Umfang zu steuerfreien Ausgangsleistungen führt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG)."


    Die gehören in Grund und Boden geklagt |:-( |:-( |:-(


    Wenn man über die Sache noch weiter Nachdenkt sind auch die PV´ler betroffen.


    mfg

    Moin Nachbar,


    kann meinen Vorrednern nur beipflichten:


    1. der Dachs hat zuviel Leistung
    2. für 20000€ bekommst Du noch nicht mal das Gerät auf den Bordstein gestellt
    3. es muß eine Verbrauchsberechnung vom Fachmann her (Energieausweis)


    Ist das Haus mit nur 3 Peronen nicht etwas unterblegt?? Also wird es sogar schwer werden die 3KW des kleinen Eco zu verbrauchen!! Evt. würde hier sogar der Whisper passen, und den gibts nackt für 11000€ (+Einbau+Steuer etc.)
    |__|:-)
    Mfg aus Waldenburg

    Moin,


    sorry, wenn ich mir die Frage erlauben darf.


    Warum um alles in der welt Rapsöl?? Alle Welt wendet sich vom Rapsöl ab, die Hersteller entwickeln nix neues in dem Sektor weil keine Nachfrage besteht. Und wer dann doch - aus welchen Gründen auch immer - per EEG einspeisen will der nimmt vorzugsweise Palmöl weils günstiger und besser zu haben ist. _()_ _()_ _()_


    mfg


    PS. Hab grad Tirol gelesen, na dass erklärt einiges aber auch nicht alles.


    - Wasserschutzgebiet? kein Gasanschluss ? große elektrische Last und Netz zu schwach?