Beiträge von pamiru48

    Tja siehst du Bruno, da ich ja auch vordergründig mit der V + V beschäftigt bin (das BHKW/PV solle mir "lediglich" dazu wirtschaftliche Verbesserungen sprich Nebenkostensenkung leisten), hatte ich mich mit "meiner Wucherdefinition" auch eher dort angelehnt - der Jurist guckt da ebend genauer... ))))
    Ein - wie auch immer gearteter - Wärmeverkauf von einem Vermieter/Eigentümer an seine Mieter ist gesetzlich nicht möglich !!! (da sind wir wieder bei der "Nebenleistung zur Hauptleistung"...) Aber das wollen wir doch wohl im BHKW-Forum nicht vertiefen ??? :pfeifen:
    Das geht ausschließlich nur durch einen vom Mietverhältnis vollkommen unabhängigen Dritten. Was dann der Eigentümer/ Vermieter wiederum mit der von diesem Lieferanten erhaltenen Rechnung(en) bezüglich der Heizkostenumlage macht, richtet sich a) nach der HKVo und b) nach den diesbezüglich mietvertraglichen Regelungen. Das wiederum sollte bei Neu-/Wiedervermietung kein Problem darstellen, da sich über Individualvereinbarungen vieles regeln läßt. Im Bestand sehen da die Chancen eher schlecht aus... ;(
    Die richige Handhabung mit den BHKW-Ergebnissen kann da einen Vermieter ganz schön beschäftigen, das liebe FA will da ja auch noch Diverses wissen... ^^
    pamiru48

    Sorry - die Zuordnung zu Wärme muß ich übersehen haben :blush2:


    Nun sprichst du bei 16,5 Cent/kWh (für Wärme) von evtl. Wucher... Strafrechtlich beginnt "Wucher" bei ab 50% über dem "Normalpreis" - wären wir beim realen von ca. 8 Cent/kWh. Käme also durchaus so hin...
    Nun kenne ich Abrechnungen des örtlichen Wohnungsunternehmens (als Großvermieter), wo die Fernwärme - erzeugt in stadteigenen BHKW'n, natürlich in entsprechend anderer Größenordnung - den Mietern (z.B. in meinem Nachbar-MFH) mit 14,4 Cent/kWh an Hand der Verbräuche an deren Wärmezählern berechnet wird... @:pille Wie wäre das nun zu interpretieren ?
    Es wäre ja da zusätzlich zu bedenken, das im eigenem Unternehmensverbund andere Gaslieferpreise gelten und der erzeugte BHKW-Strom in das örtl. Stadt-Netz "verkauft" wird - um dann den Kunden den "marktüblichen Preis" abzuverlangen... Ich glaube, da gelten wohl andere "Spiel-"Regeln ??? :pfeifen:
    BHKW 71

    wie rechnest Du den Wärmepreis?


    Diese Frage mußt du bitte konkretisieren. So gestellt verstehe ich sie nicht ... :blush2:


    Wie ist hier der Strompreis der Erzeugung wenn Du den gleichen Wärmepreis wie SPK verwendest und die verbleibenden BHKW-Betriebskosten nur dem Strompreis anlastest


    Leider dto.....


    komme ich zur Vermutung das Dein Pufferspeicher zu klein ist


    Diese Vermutung zu den vorhandenen 1.000 Lit. hege ich - trotz zus. 500 Lit.-WW Speicher - schon seit über 1/2 Jahr, nur komme ich nach wie vor nicht belegbar dahinter...


    Pufferspeicher zu klein ist um Vollast beim BHKW


    ...fehlt mir im Moment der Zusammenhang...?!? Volllast ist doch wohl von der Wärmeanforderung - nicht von der Puffergröße abhängig ?


    Zuschaltung des SPK durch tiefere Anforderungsthemperatur


    Ich suche schon ewig, um die Stelle finden zu können, wo das zu beeinflussen geht - bin ich wahrscheinlich zu blöd...


    Deinen nachfolgenden Beitrag muß ich mir erst mal mit meinen Jahreszahlen versuchen selbst zu verdeutlichen *lesen*
    Einen Vorteil habe ich jedoch schon erkannt: Mein Netzverkauf liegt etwas günstiger, da vNNe = 1,77 Cent/kWh :D
    Dein/euer KW bringt ja deutlich mehr an Q therm. als die 12,5 max. vom ecopower... Das Stromkonto 2011 bezieht sich ausschließlich auf Jan.+ Febr. - oder sind da Anteile aus 2010 dabei ?
    pamiru48

    So - hab mal die Überschrift anders herum gewählt, es solle schon div. PV-Betreiber geben die sich für BHKW-Einsatz interessieren... :applaus:
    Will versuchen, an meinen Beitrag von heute nachmittag unter "Kopplung zwischen BHKW, Solaranlage und Kamin" anzuschließen :


    Es wurde bereits mehrfach darauf verwiesen, das Solarthermie mit BHKW zu koppeln kontraproduktiv ist - damit verbleibt unter "Solaranlagen" die Fotovoltaik...
    Da ich erst recht spät in die "Niederungen des BHKW-Betriebes" über die kalendarische Laufzeit vordrang, fiel mir auch erst ca. 2 Monate nach i.B.-Nahme das "Sommerloch" bei der Stromproduktion des BHKW so richtig auf... Zu kurz gedacht !
    Nun stellte ich mir die Frage, wenn im Hochsommer die PV die max. Ausbeute erzielt, wäre doch naheliegend...
    Recherchen ergaben, eine meinem BHKW angepasste PV-Anlage mit 5,5 kWp würde die Monate ca. Mai - Sept. eigentlich gut ergänzen können - vorausgesetzt es wird einiges dabei berücksichtigt: Aufstellwinkel, BHKW-Betriebsmodus, Zählereinbindung etc.pp.
    Also erst mal an die E/A-Seite herangetastet: (Jetzt kann ich nun schon wenigstens mit BHKW-Monatswerten arbeiten - was ich zu dem Zeitpunkt dort noch nicht hatte...)
    Mein 4,7 kW-BHKW lieferte in 2010
    1.205 kWh bei 528 Bh und 1.155 kWh Fremdbezug im Mai,
    730 kWh bei 359 Bh und 1.224 kWh Fremdbezug im Juni
    566 kWh bei 284 Bh und 1.534 kWh Fremdbezug im Juli
    641 kWh bei 307 Bh und 1.501 kWh Fremdbezug im August
    1.080 kWh bei 512 Bh und 1.077 kWh Fremdbezug im September.
    Das waren anteilig 40% der Jahres-Strommenge bei 30% der Jahreslaufzeit, jedoch über 60% des Jahresfremdbezuges - ein deutlich - technisch bedingtes - Mißverhältnis !!!
    Am meisten schmerz(t)en mich dabei die Kosten des Fremdbezuges mit s.Zt. rd. 6.500 kWh x 0,25 = 1.625 € jahresanteilig. Allein diese Strommenge machte immerhin 26% des Jahresbedarfes im Gebäude in nur 5 Monaten aus ! Ergo stellte ich die lt. Prognose mögliche "Ernte" der PV-Anlage in diesen Monaten gegenüber :
    Mai = 696 kWh, Juni = 643 kWh, Juli = 676 kWh, Aug. = 600 kWh, Sept. = 411 kWh ---> Summe 3.026 kWh (interessant dabei, das der April mit immerhin 538 kWh auch hoch lag !)
    Ich ging also (gerundet) von 6.000/3.000, vermindert um die mögliche Eigenverbrauchsquote 50% 1.500 kWh aus respektive einer möglichen Senkung des Fremdbezuges um 25%.
    Rechnung nun (wieder gerundet) :
    vor PV-Inst.: BHKW-Erzeugung 4.200 - Einspeisung 900 + Fremdbezug 6000 = im Gebäude 9.300 kWh ---> Einspeisung vNNE 1,77 + ca . 5,0 EEX
    Dazu gaaaanz grobe Erlösermittlung: (4.200 x 0,0511) 214,62 + (900 x 0,068 ) 61,12 - (6.000 x 0,25) 1.500 + (9.300 x 0,17) 1.581 = 356,32 € für Mai - Sept. ---> nicht so prickelnd !
    mit PV-EV .: BHKW-Erzeugung 4.200 - Einspeisung 900 + Fremdbezug 4.500 = 7.800 + 1.500 von PV = 9.300 im Gebäude zzgl. 1.500 PV-Einspeisung (!)
    Nun wird die Erlösermittlung komplizierter: 214,62 + 61,12 w.v. jedoch nun - (4.500 x 0,25) 1.125 + (1.500 x 0,30) 450 + 1.581 + rd. 300 (als FB !)
    ergibt dann satte 1.481,74 €... D.h. Mai - Sept. wäre ein Erlösüberschuss von rd. 1.100 € gegenüber reinem BHKW-Betrieb erzielbar. NICHT MIT GEWINN VERWECHSELN !!! Es kämen dann noch div. steuerlichen Aspekte hinzu - wie bekannt, hier untersagt !
    Diese rd. 1.100 €/ 5 Monate = 220 € mtl. reichen fast zur jährlichen Kapitaldienstabdeckung für die PV-Anlage, die "restlichen Überschüsse" der anderen 7 Monate des Jahres lassen eine Amortisation der PV - wenn nur hierfür eingesetzt ! - weit vor Ablauf der ersten BHKW-Lebensdauerperiode zu ! Diese ist üblicher Weise bei über 15 Jahren angesiedelt. Das jedoch ist Objekt- und Einnahmesituationsabhängig konkret zu ermitteln !!!


    Ich wollte mit diesem "Zahlenspiel" - worin auch Fehler sein können ! - nur versuchen zu verdeutlichen, das durch "Hybridstrom" die Wirtschaftlichkeit eines BHKW weiter steigerungsfähig gestaltet werden kann. Man muß jedoch auch div. techn. "Kleinigkeiten" (Elt-seitig) beachten - einige PV liefern nur einphasig und Lastspitzen sollten verlagert werden.
    Ich werde Ende des Jahres wieder berichten, ob meine "Spekulationen" sich (hoffentlich zumindest zu einem Teil) bestätigen konnten... :-)@@(-:


    Viel Spass beim "Nach-"denken ! ))))
    pamiru48


    PS: Für Hinweise auf Betrachtungsfehler bin ich dankbar !

    Hallo - im Himmel ist Jahrmarkt ! Wer braucht Eintrittskarten ???


    Im Ernst, ich hab versucht, dieses "Beiblatt zur HKVo" zu beziehen - bräuchte ich das doch dringendst als Vermieter...
    Hab ich auch erhalten: 1 (ein) Blatt, worauf steht, das der "Entwurf" nach Ablauf der Einspruchsfrist zur Auslieferung komme...


    Sorry - verarschen kann ich mich alleine... :diablo:


    pamiru48

    Über den Begriff "Verdienen" kann man sich sattsam streiten... (verdient ein Ackermann bei der DB seine ca. 14 Mio.€ p.a. - oder erhält er die ...??? ja, ja ich weiß - die ungeheure Verantwortung.... Dazu im Gegenteil: "verdient" eine Friseuse die 3,75 €/Std. - oder wird sie damit "abgespeist" - jeder Vergleich hinkt !!!)


    Zurück zur PV (Annahme iB nach 01.01.2011) mit a) Volleinspeisung und b) Eigenverbrauchsinanspruchnahme :


    a) 4.800 kWh x 0,3006 = 1.442,88 € Netto ./. originären Stromverbrauch 2.400 kWh (angenommen !) x 0,25 = 600 €; verbleiben 842,88 € à Konto.
    b)
    b.1.) 2.400 kWh = n.A.R. die Hälfte = 721,44 € als Einspeisevergütung für 50% der erzeugten Menge, d.h. 721,44 € à Konto
    b.2.) 2.400 kWh Eigenverbrauch - damit gleich erst mal volle Kompensation o.g. Verbrauches (wird so nie hinkommen, hier rein buchhalterisch zur Verdeutlichung)
    bis 30% von 4.800 kWh Erzeugung = 1.440 x (aktueller Wert bei IB ab 01.01.2011 für Gebäude bis 30 kW) 0,1515 = 218,16 €
    ab 30% (2.400 - 1.440 ) = 960 x 0,1913 = 183,65 €
    Die Summen unter b) ergeben also rechnerisch gesamt mit (721,44+ 218,16 + 183,65) 1.078,25 € für Eigenverbrauchsvariante bereits (1.078,25 - 842,88 ) 235,37 € mehr à Konto als bei Volleinspeisung !!!


    Bis hierhin die "trocken mathematische" Betrachtung und eigentlich rein rechnerisch nachvollziehbar - aber das wäre doch noch zu einfach für "Otto Normalverbraucher"!?! :cursing:
    Deshalb nun meine Erfahrung bei meinem VNB:
    Die Abrechnung der Eigenverbrauchsvariante erfolgt nach dem Grundsatz : Volle Vergütung für die PV-Erzeugung, dann Abzug der Eigenverbrauchsmenge als "fiktive Lieferung" !
    Am obigen Beispiel bleibend ergibt dies:
    b.1.) 4.800 x 0,3006 = 1.442,88 € (analog Volleinspeisung)
    b.2.) die 2.400 kWh Eigenverbrauch werden nun "geliefert":
    bis 30% mit (30,06 - 15,15) 0,1491 x 1.440 = 214,70 €
    ab 30% mit (30,06 - 19,13) 0,1093 x 960 = 104,93 € -----> summasumarum (1.442,88 - 214,70 - 104,93) 1.123,25 € - siehe da, "Verdienst" steigt !
    Ich werde mich beschweren !!! @:pille


    Da jedoch die ganze Angelegenheit ja nun auch etwas mit Steuern zu tun hat, solle dies nicht unterschlagen werden:
    Bei Volleinspeisung wären (1.442,88 x 19%) die erhaltenen 274,15 € an das FA abzuführen und erledigt.
    Bei der Eigenverbrauchsavriante entsteht nun:
    Ich erhalte diese 274,15 € ebenfalls (zum Abführen), bekomme jedoch bei der "fiktiven Lieferung" die 19% als Kosten aufgeschlagen mit (319,63 x 19%) 60,73 €...
    Ist man nun nicht vorsteuerabzugsberechtigt, schmälern diese o.g. Erlös von 1.123,25 € auf 1.062,52 €...


    Kommen wir nun zum Ausgangspunkt zurück:
    1.) Stromverbrauch 2.400 kWh x 0,25 = 600 + 114 MwSt. = originäre 714 € Stromkosten.
    2.) Volleinspeisung ergibt abzgl. Stromverbrauch + 842,88 €
    3.) Eigenverbrauchsvariante ergibt + 1.062,52 €
    Fazit: ich "verdiene" bei 3.) 214,64 € mehr als bei Volleinspeisung - jedoch erst seit 01.01.2009 !!! Bis dahin stimmte das Argument der Volleinspeisung !


    Ich verbürge mich weder für absolute Richtigkeit noch Vollständigkeit - bitte selbst nachrechnen und keinesfalls 1:1 übernehmen, jedes Objekt hat andere Gegebenheiten !!!
    Um es nicht zu unübersichtlich zu machen, breche ich hier ab und gehe auf die Komplexität des "Hybridstrom" (PV + BHKW) an anderer Stelle später ein...


    Gruß,pamiru48

    Tja - da sieht man : So schnell "werden Sie geholfen..." ))))
    Was die PV betrifft, so gehe ich (nach noch unbestätigten Erfahrungen) davon aus, das ich im Sommer damit den - immer erforderlichem - Zusatzstrom-verbrauch senken kann. Meine PV-Anlage läuft erst seit 24.09.10 parallel zum BHKW. Da sind die "Erntewerte" von dort noch zu gering, um das quantitativ bewerten zu können. Auch ergibt sich dann eine weitere - zumindest mir bis dato - unbekannte Besonderheit:
    Der VNB/EVU läßt nur einen Summenzählpunkt als Einspeisung zu - was zur Folge hat, das die PV-Einspeisung mit über den 2-Wegezähler des BHKW geht (technisch muß). Ich muß also in der Betrachtung "Hausverbrauch" (normalerweise BHKW-Erzeugung + Fremdbezug - BHKW-Einspeisung) zusätzlich die Differenz zwischen PV-Erzeugung und PV-Einseisung hinzurechnen... (Die reine BHKW-Einspeisung ergibt sich durch Abzug der PV-Enspeisung am 2-Wegezähler).
    Ich will damit keine zusätzliche Verwirrung schaffen - nur auf zu beachtende Aspekte hinweisen !
    Zum evtl. wirtschaftlichen Aspekt: Ich hatte in 2010 rd.10.500 kWh Fremdbezug zusätzlich zur BHKW-Erzeugung von rd. 21.500 kWh (davon rd. 7.500 kWh eingespeist). Die PV-Ertragsprognose geht von ca. 4.800 kWh p.a. aus, da ich - absichtlich unter diesem Aspekt - einen geringeren als üblichen Aufstellwinkel von nur 12° gewählt habe. Damit kann ich den max. Sommerertrag erreichen, der Winter ist wegen BHKW-Abdeckung (und Ertragsvolumen der PV) ohnehin uninteressant in dieser Kombination. Lt. Schätzungen von erfahrenen PV-Betreibern aus dem PV-Forum könne man bei einem 12-WE-MFH von einer Eigenverbrauchsquote nahe 50% respektive hier 2.400 kWh ausgehen, welche ich dann im Fremdbezug kompensieren könnte: 2.400 x 0,25 €/kWh = 600 € p.a. weniger Kosten !!! Daraus folgt, das ich beim Mieterstromverkauf - in 2010 (abzgl. meines eigenen Anteiles) rd. 21.000 kWh - diese Erlöse um diesen eingesparten Kostenanteil steigern kann...(muß diesen Anteil jedoch kürzen um die Kosten der EVU-"Rücklieferung" !). Eine etwas verwirrende, aber lohnende Angelegenheit ! Ich mußte auch erst fachlich beratende Unterstützung zum Verständnis der EVU-Abrechnung in Anspruch nehmen, ehe ich dahinter gekommen bin. Ich hänge mal die erste PV-Abrechnung 2010 unten an, da kann man die Zahlen besser nachvollziehen :wissenschaftler:
    Wollt darauf aus nun eigener Erfahrung nur im Vorfeld als mit zu bedenken zur Kenntnis geben. Die PV-Investition belief sich (incl. aller Anschlußkosten) auf 2.893 €/kWp Netto.
    Gruß, pamiru48

    Hm - du schreibst daas du selber planst...im Profil steht aber doch schon ein Kirsch-BHKW ??? Oder ist das "erst" deine Auswahl" ???
    Einen guten +++ preiswerten Architekten -der auch noch BHKW plant- da kannst auch eine Stecknadel im Heuhaufen suchen...
    Bring doch vielleicht mal auf den Tisch,was dich da "plagt", vielleicht kann dir hier schon ein wenig (vor-) geholfen werden... Gibt genügend Praxiserfahrene, die gern weiterhelfen ! Mindestangaben: Jahres-Gas-/Stromverbrauch !!!
    pamiru48

    Hm - am Besten, ihr setzt euch zusammen und würfelt wer das BHKW einbaut und wer dann wem was liefert ))))
    Aus meiner Erfahrung kann ich dir nur raten - PV gaaaanz schnell auf's Dach, ist auf keinen Fall ein Fehler !!!
    BHKW ist abhängig von deinen Jahresverbrauchszahlen - da gibt's hier Experten, die dir Vorschläge unterbreiten können - aber da muß Gas- und Eltjahresverbrauch als erste grobe Grundlage "auf den Tisch"... Die Zusammenarbeit mit dem Hotelier auf jeden Fall gut "warmhalten" ....
    pamiru48