Zitat
Original von reinhard
Die Behauptung, dass die Vergütung für den gesamten erzeugten Strom
erfolgt, ist schlicht falsch.
Anbei der Newsletter des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung. Die Förderung des Eigenverbrauches ist eine sehr gute Sache. Aber dass Privathaushalte davon ausgeschlossen sind und die Regelung nur für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gilt, kann ich nicht richtig nachvollziehen.
Unternehmen des produzierenden Gewerbes verlangen üblicherweise eine EK-Rendite, die eine Amortisationszeit von 4 bis max. 6 Jahren garantiert (besser sind zwei Jahre;-). Dachsbetreiber im Eigenheim geben sich auch mit Kapitalrückflußdauern von 15-20 Jahren zufrieden, wie man hier im Forum an zahlreichen Beispielen sieht.
Falls nicht nur die Dachsbetreiber, sondern auch die Dachsbauer rund um Schweinfurt etwas zu schreiben haben, hier sind mögliche Adressaten: http://www.bundestag.de/parlam…len/wahlen2005/wk251.html
Argumente für den Volkswirt:
KWK ist eine Effizienztechnologie, mit der man über die Stromgutschrift mit relativ geringen Kapitaleinsatz zum 7-l-Haus kommt. Nach McKinsey steckt das größte Potenzial zur Vermeidung von CO2 bis zum Jahr 2020 in Wohngebäuden sowie in gewerblichen und öffentlichen Immobilien. Das KWK-Potential fernab von städtischen Verdichtungsräumen lässt sich ohne Wärmenetz mit Mikro-KWK erschließen und ist dabei unabhängig vom Brennstoff. (Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Biodiesel, Pflanzenöl, Holzpellets, etc.)
http://www.mckinsey.de/presse/…reibhausgasemissionen.htm
Argumente für den Gewerkschaftler:
Stromerzeugende Heizungen schaften lokale Arbeitsplätze in KMUs, der strukturelle Stütze unserer Wirtschaft. Durch das EEG wurden positive Arbeitsmarkteffekte nachgewiesen, beim dem innovativen Heizungsbau sollte dies auch erfolgen, wenn man nicht soviele von den Heizkraftblöcken aus dem Ausland importiert, sondern diese exportieren kann.
http://www.bmu.de/erneuerbare_…n/downloads/doc/36860.php
Argumente für den Landwirt:
Biogaserzeugung in großen Fermentern, Aufbereitung auf Erdgasqualität und Nutzung in dezentralen, kleinen KWK-Anlagen, in denen man die Wärme nicht wegkühlen muss, ist eines der regenerativen Energiekonzepte der Zukunft. Ohne Wärmegutschrift stehen viele Biogasanlagen kurz vor der Pleite, weil die hohen Preise für Energiepflanzen den Bauer erfreuen, aber den Biogaserzeuger finanziell belasten. Prinzipiell reichen die Anbauflächen in Europa in der Nähe der Gas-Hochdruckleitungen aus, um die Erdgasimporte aus Russland zu substituieren, sagt das Institut für Energetik in Leipzig:
Möglichkeiten einer europäischen Biogaseinspeisungsstrategie
http://www.oeko.de/service/bio…teuropa_teilbericht_1.pdf
Gruß
Gunnar
-------- Original-Nachricht --------
An die Mitglieder und Freunde des B.KWK
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Anlage erhalten Sie zur Kenntnis und vorläufig noch unkommentiert einen aktuellen Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung“, mit dem insbesondere das KWKG novelliert werden soll (Artikel 1).
Er stammt vom 16.11.2007 und ist noch nicht regierungsintern abgestimmt.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf:
- Anlagen des Produzierendesn Gewerbe (und nur diese) erhalten auch für selbst genutzten Strom einen Bonus, allerdings degressiv (jedes Jahr 0,2 Cent weniger)
- Statt maximal 20.000 Vollbenutzungsstunden jetzt 30.000 .
- Inbetriebnahme bis 2014 (statt 2013)
- Zwischenüberprüfung („Monitoring“) Ende 2012;
- Voraussetzung für Förderung einer Wärmenetzinvestition ist 70%-Wärmeanteil aus KWK (statt 20%)
- Förderung einer Wärmenetzinvestition wird auf Meter Trassenlänge gezogen (40 € bei Neubau, 60 € bei Anschlussverstärkung)
- KWK-Strom wird „vorrangig“ eingespeist, und zwar gleichrangig mit EEG-Strom (war in der alten Fassung in anderer Konstuktion auch schon drin)
- Möglichkeit der nachträglichen Kürzung des Zuschlages wegen Deckel 750 Mio €/a nur für modernisierte Anlagen und Anlagen des produzierenden Gewerbes größer 10 MW.
- Inkrafttreten der Novellierung des KWKG am 1.1.2009 (statt bisher 1.4.2008).
Der B.KWK wird in den nächsten Tagen eine Stellungnahme erarbeiten.
Ich weise darauf hin, dass zirkulierenden anders lautenden Aussagen entgegen am 5.12. nicht die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag, sondern nur im Regierungskabinett erfolgen soll. Anschließend wird dann der Gesetzesvorschlag dem Bundestag zugeleitet und das Gesetzgebungsverfahren beginnt.
Schöne Grüße aus Berlin Alt-Tegel
Adi Golbach