Beiträge von Dachsfan

    Für die Nutzung im Sommer absolut richtig. Für die vier Wintermonate wäre ich vorsichtiger. Zumal wenn in Zukunft wirklich die dynamischen Strompreise für Alle kommen und die Investitionskosten mit berücksichtigt werden. |__|:-)

    Nach jetzigem Stand soll Wind - und PV Anlagen ja derartig massiv ausgebaut werden, so das auch im Winter Stundenweise ! ! ! günstig Wärmestrom verfügbar sein wird.


    Ebenfalls möchte ich gern drauf hinweisen, dass zwar der dynamische Strompreis kommt und auch zukünftig ganz normal sein wird, dass aber auch Privatleute ein Recht auf Festpreisverträge und Verträge mit dynamischen Preisen haben werden!


    Jeder kann wählen, welchen Vertrag er abschließen will.

    Ich gehe fest davon aus, dass wir künftig über 80 % der Heizwärme über die Wärmepumpen bekommen werden.

    Für Hochpreiszeiten muss und soll natürlich der Dachs Wärme unf Strom machen.

    Dabei habe ich mal wieder ne Pfütze auf dem Boden gefunden.

    Ist zwar nur geraten, aber ich vermute, dass der Siphon des Kondensers nicht gewartet wurde und verstopft ist. Dann fließt das Kondensat aus eienr Notöffnung auf den Boden.

    Abhilfe unten den Schraubdeckel entfernen, Eimer unterhalten und der Dreck kommt raus.


    Das es einen Zähler gibt der den Strom misst, den ich selbst verbrauche, während der Dachs läuft wusste ich nicht.

    Eine derartige Zählung kenne ich eigendlich.

    Üblicherweise gibt es einen KWK Erzeugungszähler und einen Einspeisezähler oftmals kombiniert als Bezugszähler als sogenannter Zweirichtungszähler. Das sieht dann zum Beispiel so aus


    Der linke ist ein einfacher ( privater ) KWK Erzeugungszähler, auf der rechten Seite ist links der Bezugs / Einspeisezähler, rechts daneben der Kaskadenzähler ( da wir noch eine PV Anlage haben ) den dürftest Du nicht haben.


    Dein Eigenverbrauch wird dann durch Subtraktion der Erzeugermenge abzüglich eingespeiste Strommenge ermittelt.

    Gibt zahlreiche Fehlermöglichkeiten, sprich Deinen Servicepartner an, ist ein Weg.


    Wir kennen weder die Quelle woher Deine LP stammt, welche Software sie drauf hat, welche Software Dein Regler, wie Du vorgegangen bist usw.

    Fakt ist, dass der Regler der die Daten in die LP schreiben sollte, nach dem Wechsel offenbar falsche Befehle von Dir erhielt oder die Software nicht kompatibel ist oder oder.

    Das sind keine Vermutungen, das sage ich aus zweimaliger, leidvoller Erfahrung.

    Genauso ist das !


    Da habe ich auch die Rechnungen vor der Insolvenz bezahlt.

    Ich habe schon erlebt, dass jemand eine Rechnung von einer Firma erhalten hat die wie der Inhaber wusste in nächster Zeit insolvent gehen wird. Er hat dann einfach die Kontoverbindung einer anderen GmbH die ihm bzw. seiner Frau gehörte eingefügt, die Kunden haben die Rechnung bezahlt jedoch nicht an die leistende Firma.

    Erst nach Jahren forderte der IV die kunden der zwischenzeitlich in Konkurs gegangenen Firma auf ihre Rechnungen zu zahlen und dies zu Recht da sie ja gar nicht an die "richtige" Firma gezahlt haben. Tatsächlich mussten die Kunden die Rechnungen nochmals bezahlen, der alte Inhaber war zu dem Zeitpunkt "verschollen" und ist auch nie wieder aufgetaucht.

    Ich kenne Dutzende von Fällen, in denen vom Finanzamt gefordert wurde, dass das BHKW als Kleingewerbe anzusehen und mit 10 Jahren Laufzeit abzuschreiben sei. Bedingt durch die Abschreibung wurde es dann fast immer ein "Liebhaberei" Projekt und Rückabgewickelt was das Finanzamt angeht.

    Du hast zwar Recht, aber meines Wissens ist das so, dass wenn ein BHKW der Heizung zugebaut wird, es ein selbstständig bewegliches Wirtschaftsgut mit 10 Jahres Abschreibung ist.


    In Deiner Anlage unter "Behandlung als unselbständiger Gebäudebestandteil" steht u.a. ..... Davon ausgenommen

    sind Blockheizkraftwerke, die als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind....


    In diesem Fall hat man die Anlage aufgrund Ihrer Stromproduktion erworben, wobei Sie zwar teilweise oder auch vollständig zur Wärmeerzeugung für das Objekt beiträgt, jedoch nicht dafür erforderlich ist.


    Daher muss ich Dir widersprechen - So leid es mir tut - Sorry. <3

    Sollte der Herr IV mir jetzt nochmal mit einem solchen Schreiben kommen, schalte ich einen Anwalt ein!

    Warum willst Du ihm denn mit einem Anwalt kommen, nur weil er Dir Briefe schreibt ?

    Briefe kann man viel schreiben, wenn Du wüsstest wieviel Briefe wir bekommen ..... Wenn ich da jedes mal einen Anwalt einschalten würd, hätte ich eine Rechtsabteilung zu finanzieren, denn das Anwalt einschalten bezahlst Du ganz alleine.

    Muss so was per Anwalt oder per Einschreichen geschickt werden?

    Nein, aber telefonisch nachhören, ob es angekommen ist würde ich auf jeden Fall. Datum und Gesprächsteilnehmer notieren.

    Ich rate Dir zu kontrolieren, ob die IBAN die gleiche ist wohin Du immer überweisen hast oder ob diese sich zufälligerweise kurz vor der Insolvenz geändert hatte. Dies könnte ein großes Problem darstellen.

    8| Schweigen ist keine Zustimmung.

    Doch, im rechtlichen Sinne schon.


    Beispiel: Wenn ich AGB-Änderungen usw. nicht ausdrücklich widerspreche, gelten sie als von mir angenommen.

    Einfach mal googeln: BGH Urteil Schweigen ist keine Zustimmung


    Mehrere der hier im Thema geposteten Textvorlagen sind höchst bedenklich. Ohne das jetzt im Detail durchzugehen oder jetzt jemandem hier Vorwürfe zu machen.... Keine Ahnung, wo Ihr Eure Vorlagen für die Schreiben hergenommen habt, aber ich kann nur dringend dazu raten, so etwas von einem Juristen erstellen zu lassen und nicht blind aus dem Internet halbgare Grütze zu kopieren.


    |__|:-)

    Meine ebenfalls |__|:-)