Beiträge von Dachsfan

    das macht, je nach Strombedarf, ja auch Sinn.


    .... und nach zwei Tagen vollflächigem Stromausfall ist der fehlende Strom vermutlich ein eher kleineres Problem.

    Hast ja absolut Recht, die Anlage ist für 5 WE jeweils mit Kühl und Gefrierschrank. Da unserer 13 kWp PV Anlage die Akkus läd gehe ich davon aus, dass wir auch längere Zeit überbrücken können. Ich bin überzeugt davon das wir in Deutschland Stromausfälle von bis zu zwei Tagen bekommen werden. Wie gesagt für z.B. die Winterzeit mit wenig PV Ertrag haben wir unser 2kW Notstromaggregat ( Werkzeugtaschengröße )


    Es sei denn, dass anlässlich des "Beinahe-Blackouts" vom 8. Januar 2021 am Runden Tisch Strategien gegen diese Gefahr zu entwickelt werden. Die Stromversorger Österreichs tagten dazu ja am 25. Januar 2021. Zu einem Ergebnis ist man noch nicht gekommen.

    Hallo, Dein Beitrag liest sich in etwa wie, ich habe ein rotes Auto, wieviel kriege ich da rein und mit welchem Spritverbrauch muss ich rechnen.


    Eine 50 % Modernisierung inkl Arbeitslohn für 17 k ist normal. Ob eine Eigenerzeugungsanlage mit 10 % Eigenverbrauch wirtschaftlich ist wage ich zu bezweifeln, warum wurde ein Dachs eingebaut ? Ein neuer Dachs kostet derzeit ca. 30 k, ich gehe davon aus, dass Du eine 10 Jahres KWK Zuschlagförderung hattest, die jetzt ausgelaufen ist. Nach einer 50 % Modernisierung läuft die Förderung 30 tsd Bh.

    Ja, das hab ich mir auch gedacht, was ist, wenn das Gerät vorher innerhalb der Garantiezeit kaputt geht?

    Vorstereuer Berechnung mit viel Hilfe von Sailor selbst gemacht, lief auf 7.6 % hinaus, wegen erheblich reduzierter stromproduktion..alles ziemlich verzwickte..

    zu 1: Das nennt man Unternehmerisches Risiko und führt dazu das man möglicherweise den Zuschuß Rückzahlen muss


    zu 2: Wer oder was ist "Sailor" ? 7,6 % ? ? ?


    Wie in zahlreichen Beiträgen imemr wieder geschrieben, willst Du eine vernünftige Antwort musst Du vernünftig fragen.

    ....was geschieht mit den gezahlten Fördergeldern, der umstrittenen MWSt?

    Wenn Du das geförderte Gerät nicht mindestens den im Förderungsbescheid genannte Zeitraum betreiben kannst, bist Du verpflichtet die Förderung zurück zu zahlen.


    Hinsichtlich der Vorsteuersumme kann man ohne weitere Informationen nicht viel sagen. Wer hat denn die Berechnungen ob die Vorsteuer steuerlich relevant sind gemacht ?

    Wenn die ganze Idee nicht sinnvoll ist oder es eine bessere Lösung gibt, wäre das ja auch sinnlos gewesen.


    Ich suche halt nach einer Lösung, die bei Stromausfall oder sogar Blackout funktioniert. Aber auch sinnvolle Varianten um flexibel bzw. sogar Unabhängig von der Strompreisentwicklung zu sein.

    Zum ersten Mal beschreibst Du, was Du machen willst. Als Stromausfall Gerät haben wir einen 2kW Stromerzeuger, der mauell durch Seilzugstarter angelassen wird und mit Superbenzin arbeitet. Selbst wenn man einige Tage überbrücken muss und Gefrierschrank, Kühlschrank, Heizung und Licht etc. versorgt ist das kein Problem.


    Ein Gefrierschrank benötigt ja nicht 24 h am Tag Strom sondern der Kompressor läuft nur wenige Stunden am Tag. Selbst wenn man also Nachts den Stromerzeuger ausmacht, reicht das. Die Heizung wird selbstverständlich auch mit Strom versorgt und die Handy kann man auch aufladen ....


    Ansonsten um die Stromkosten zu reduzieren und die umwelt zu schonen, macht ein kleines ( richtiges ) BHKW Sinn und natürlich auch eine PV Anlage. Beide bringen selbstverständlich auch nachhaltige EInspeisevergütungen.

    Man muss da nix mit dem Hauptzollamt klären.

    Dem TE wurden gut gemeinte Ratschläge gegeben, u.a. sich beim zuständigen HZA Rückzuversichern.


    Auf seiner Brennstoff ( Nicht Kraftstoff ) Rechnung steht:


    Steuerbegünstigtes Energieerzeugnisl Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist

    nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als

    Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgenl ln Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an lhr zuständiges Hauptzollamt.

    ist selbsterklärend. V.a. wenn Du Zug um Zug arbeitest...

    Das ist nicht notwendig und kaum durchführbar bei dem Umfang der beiden Kabelbäume.


    Alten Kabelbaum entfernen, Fühleranschlüsse am Generator / Motorfühler merken ( wird gern vertauscht ), auf die Unterlegscheiben des Drehzahlgebers achten ( alle Scheiben müssen beim neuen Drehzahlgeber wieder eingebaut werden ) .


    Nach dem Einbau kontrollieren ob der blaue und gelb-grüne Draht im Regler wieder angeklemmt wurde. Ebenfalls der gelb-grüne Draht im Dachsgehäuse am Durchgang.

    Ebenfalls den Abstand des Drehzahlgeber vom Schwungrad messen ( ca. 0,3 mm ), die Kabel sollen an keiner Stelle am Blech anliegen bzw. scheuern können. Alles auf eigene Gefahr, sollte jemand machen der es kann.

    siehe: § 3 - Energiesteuergesetz (EnergieStG) 2. ...die ausschließlich der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreichen, ausgenommen von Nummer 1 erfasste Anlagen...

    Das muss der Kollege erreichen und entsprechend belegen können.

    Eine Notstromanlage gilt dann als eine „begünstigte Anlage“ nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 (1) Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt.

    Sorry ich bin hier raus, weil wir von verschiedenen Dingen reden. Mal ist es eine Notstromanlage, dann wieder nicht, mal wird Wärme ausgekoppelt usw. bin davon ausgegangen, dass die Anlage als Kombianlage betrieben wird. In diesem Fall sollte eine Abklärung mit dem HZA usw. erfolgen um nicht unabsichtlich eine Straftat zu begehen. Das war mein gedachte Aussage ( leider habe ich es aber falsch geschrieben - Entschuldigung ! )


    Die Vorgabe der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreichen, wird sicherlich nicht erreicht.


    Der Kollege hat aber ausdrücklich geschrieben, dass er "auch so" die Anlage betreiben will. Gut jetzt hat er nachträglich erklärt, dass nicht Netzparallele Stromerzeugung angestrebt wird. Davon das es nur eine Notstromanlage sein soll hat er nichts geschrieben, aber ich sehe gerade ich habe mich verschrieben, sorry mein Fehler.


    Nur als Notstromanlage ist ein Betrieb mit Heizöl natürlich erlaubt auch mit Wärmeauskopplung. Bin schon selbst ganz verwirrt, da der Einsatz nicht klar ist, hatte jetzt im Kopf das er es ja auch außerhalb des Noteinsatzes betreiben will. Also ein Kombibetriebsanlage bei der dann aus meiner Sicht auch ein Notbetrieb nicht zulässig sein könnte. Wie gesagt das was der Kollege will ist aus meiner Sicht nicht mit Heizöl zulässig, also ein KWK Betrieb auch außerhalb eines Notbetriebes mit teilweiser Wärmeauskopplung.

    Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit wäre das doch die bessere Variante. Oder ist das falsch?


    Mal abgesehen von Gesetzen. Die sind von Menschen gemacht und müssen nicht immer sinnvoll und oder und richtig sein.

    Menschen machen Fehler, also können allein aus diesem Grund Gesetze nicht fehlerfrei sein.


    Wie bereits geschrieben, ist unklar was Du machen willst. Dein Stromaggregat wird nicht dadurch ortsfest weil es schwer ist oder weil es jetzt da steht. Das erkennende Hauptzollamt wird dies möglicherweise als nicht ortsfestes Notstromaggregat sehen, ( edit- ich habe mich hier verschrieben wollte nur Stromaggregat schreiben, da der TE es ja auch als KWK Anlage ohne jedoch den erforderlichen Nutzungsgrad zu erreichen nutzen will ) was dann bei einer Verwendung von Heizöl eine Straftat darstellen würde. Deshalb von mir der Rat dies mit dem HZA abzuklären. Aber das ist nur ein Teilaspekt, denn Du willst ja Wärme auskoppeln.


    Ebenfalls hat der Kollege übersehen, dass Du ja die Wärme auskoppeln willst jedoch wahrscheinlich nicht den im z.B. von dem Kollgen zitierten Gesetz vorgegebenen Jahresnutzungsgrad erreichen wirst.


    Somit schaffst Du selbst Unklarheiten, die dazu führen das ich nur sagen kann, wenn Du Diesel verwendest darfst Du alles machen was Du willst.


    Ausnahme: Strom ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Netzbetreibers ins öffentliche Stromnetz rückspeisen nicht !


    Alles andere kann man nur verbindlich beantworten wenn klar ist unter welchen Betriebsbedingungen !

    Das der Fühler etwa 20 Grad nach dem Abschalten "hoch geht" ist normal und spricht absolut nicht für einen defekten Fühler.


    Mit der Einbausituation soll z.B. verhindert werden, dass der Dachs nach einer Abschaltung sofort wieder neu startet also ins Takten kommt ( ständig ein - und ausschaltet )

    Welche Unterlagen sind hier gemeint?

    Nach Rücksprache mit meinem Energielieferanten spricht aus deren Sicht nichts dagegen, zeitweise selbst Strom zu erzeugen und selbst zu nutzen.

    Außerdem sollte es ja in erster Linie für den Notfall sein. Und aktuell gibt es ja verstärkt Aufrufe, sich auf einen Notfall gut vorzubereiten....

    Aufgrund Deiner Fragestellung auch aus dem Anfangsthread ist unklar, was Du meinst und was Du machen willst.


    Du schreibt " im Notfall und außerhalb des Notfall" , du schreibts du willst den Strom ins Hausnetz einspeisen. Ob Du Netzparallel also mit Überschußeinspiesung ins öffentliche Stromnetz einspeisen willst oder im Inselbetrieb bei abgeschalteter Haussicherung, dass teilst Du nicht mit.


    Wenn die Sicherung des Hauses nicht abgeschlatet wird, wirst Du wohl den ganzen Ort / Stadt mit Strom mitversorgen müssen, da dieser ja mit dem Hausstromnetz verbunden ist. Schreib doch mal genauer was Du tun willst.


    Der Hersteller des Gerät schreibt eindeutig Diesel als Kraftstoff vor. Wenn Du einmal eine Heizölrechnung gesehen hast, wirst Du einen Belehrungssatz sicherlich gefunden haben, der sinngemäß jegliche Verwendung in Motoren verbietet und als Straftat bezeichnet.


    Zuständige Diskussionbehörde wäre Dein zuständiges Hauptzollamt und natürlich der Hersteller des Stromaggregat, die Dir sicherlich verbindlich Auskunft geben können.


    Sicherlich hast Du schon mal gehört, das Leute die erwischt wurden mit Heizöl ihren LKW oder PKW zu betanken bestraft worden sind. Wenn Du das Stromaggregat betreiben willst musst Du es mit Dieselkraftstoff tun, egal ob Du "versuchst Abwärme in den Heizkreis " zu bringen oder nicht. Entweder ist es ein Stromerzeuger oder ein zugelassenes BHKW, dass musst Du dem HZA nachweisen und dazu wirst Du wohl oder übel entsprechende Unterlagen benötigen.