Welche Unterlagen sind hier gemeint?
Nach Rücksprache mit meinem Energielieferanten spricht aus deren Sicht nichts dagegen, zeitweise selbst Strom zu erzeugen und selbst zu nutzen.
Außerdem sollte es ja in erster Linie für den Notfall sein. Und aktuell gibt es ja verstärkt Aufrufe, sich auf einen Notfall gut vorzubereiten....
Aufgrund Deiner Fragestellung auch aus dem Anfangsthread ist unklar, was Du meinst und was Du machen willst.
Du schreibt " im Notfall und außerhalb des Notfall" , du schreibts du willst den Strom ins Hausnetz einspeisen. Ob Du Netzparallel also mit Überschußeinspiesung ins öffentliche Stromnetz einspeisen willst oder im Inselbetrieb bei abgeschalteter Haussicherung, dass teilst Du nicht mit.
Wenn die Sicherung des Hauses nicht abgeschlatet wird, wirst Du wohl den ganzen Ort / Stadt mit Strom mitversorgen müssen, da dieser ja mit dem Hausstromnetz verbunden ist. Schreib doch mal genauer was Du tun willst.
Der Hersteller des Gerät schreibt eindeutig Diesel als Kraftstoff vor. Wenn Du einmal eine Heizölrechnung gesehen hast, wirst Du einen Belehrungssatz sicherlich gefunden haben, der sinngemäß jegliche Verwendung in Motoren verbietet und als Straftat bezeichnet.
Zuständige Diskussionbehörde wäre Dein zuständiges Hauptzollamt und natürlich der Hersteller des Stromaggregat, die Dir sicherlich verbindlich Auskunft geben können.
Sicherlich hast Du schon mal gehört, das Leute die erwischt wurden mit Heizöl ihren LKW oder PKW zu betanken bestraft worden sind. Wenn Du das Stromaggregat betreiben willst musst Du es mit Dieselkraftstoff tun, egal ob Du "versuchst Abwärme in den Heizkreis " zu bringen oder nicht. Entweder ist es ein Stromerzeuger oder ein zugelassenes BHKW, dass musst Du dem HZA nachweisen und dazu wirst Du wohl oder übel entsprechende Unterlagen benötigen.