Kundendienst für Viessmann Vitovalor PT2

  • Hallo liebe Forengemeinde


    weiß hier jemand etwas über die Inhalte des Wartungsvertrages (habe bisher nur Angebot mit Wartungsvertrag aber keinen Wartungsvertrag mit Inhalten vorliegen) für die Brennstoffzellenheizung Vitavalor PT2 und hat jemand Praxiserfahrungen mit dem Kundendienst?


    Der Hintergrund meiner Frage: Nachdem ich lange überlegt und geplant habe, entschied ich mich für den Tausch meiner alten Ölheizung gegen eine Vitovalor PT2. Also habe ich zertifizierte HB's aus meiner Region angeschrieben um Termine zu vereinbaren und wurde gleich von den beiden ersten, die mich anriefen fürchterlich erschreckt.


    Beide haben gesagt, dass sie das machen, aber mich auf sehr große Schwierigkeiten mit dem Viessmann-Kundendienst hingewiesen. Im Telegrammstil hat sich das so angehört: schlechte Verfügbarkeit am Telefon, unfreundlicher Ton der Hotline, lange Wartezeiten am Telefon, langes Warten auf den Kundendienst, Kunden frieren, weil Kundendienst nicht kommt und ähnliches.

    Und dann noch das: hohe Ausfallquote der Brennstoffzelle.


    Weder möchte ich mir und meiner Familie noch meinen Mietern zumuten bei Problemen (insbesondere im Winter) zu frieren. Mir ist schon klar, dass eine Heizung auch mal ausfallen kann. Aber was mir hier von den betroffenen HBs erzählt wurde, hat mich ins grübeln gebracht, ob ich hier auf dem richtigen Weg bin.


    Hat jemand Erfahrung und kann berichten, ob das so stimmt?


    Gruß

    HB

  • Hallo HB,


    A:

    Die Heizung rennt bei mir immer 1A - nur wenns es mit der Brennstoffzelle Probleme gibt.... ist Geduld angesagt.

    Wenn die BZ dann doch steht .... ist immer die Heizung weiter aktiv....aber dann keine Stromerzeugung und Wärmeabgabe von der BZ.


    -> So richtig Angst muss man aus diesem Grund nicht haben.


    B:

    Viessmann verkauft die BZ und installiert diese auch Vor Ort.


    Die Heizungsbauer (90 %) ist total überfordert mit der BZ-Technik und mancher Elektriker bricht sich beim elektrischem Anschluss und Installierung der BZ (ohne Vorerfahrung) "einen ab".


    An vielen Stellen ist es so, das auch die Techniker von Viessmann nicht ohne Unterstützung / Rückfrage / Telefonanruf bei Panasonic unbekannte Fehlerursachen finden (können). Ob dies an der Informationspolitik von Panasonic oder dem Ausbildungsstand der Techniker liegt - tippe eher darauf das die Techniker wollen - aber Panasonic zum Eigenschutz des Know-Howe nicht alles an Viessmann bekannt gibt??????


    C:

    Bei einem Mietermodell ist es von vornherein fragwürdig ob Du Dir den Aufwand für den Kram mit ca. 0,75 kWh machst....

    Wenn Du Dir viel mehr als 5-6.000 kWh pro Jahr von dem Vitovalor erwartest -> dann such was anderes aus.


    Gruß

    300P

  • Hallo HB18,

    schließe mich den Ausführungen von 300P an.

    Hier kannst Du meine Geschichte lesen. Ist sicherlich nicht repräsentativ. Wird demnächst mit den Erlebnissen und Erkenntnissen aus diesem Jahr vervollständigt. Diese Beiträge sind für Dich vielleicht auch noch interessant.


    weiß hier jemand etwas über die Inhalte des Wartungsvertrages

    Es gibt mehrere Servicepakete mit unterschiedlichem Inhalt. Das Servicepaket im Anhang hat die Artikelnummer 7028354.


    Beide haben gesagt, dass sie das machen, aber mich auf sehr große Schwierigkeiten mit dem Viessmann-Kundendienst hingewiesen. Im Telegrammstil hat sich das so angehört: schlechte Verfügbarkeit am Telefon, unfreundlicher Ton der Hotline, lange Wartezeiten am Telefon, langes Warten auf den Kundendienst, Kunden frieren, weil Kundendienst nicht kommt und ähnliches.

    Das möchte ich folgendes sagen:

    1. Dein Ansprechpartner ist der HB mit dem Du auch den Vertrag abschließt. Insoweit hast Du mit Viessmann "nur" die Anrufe von Viessmann zur Terminvereinbarung entgegenzunehmen. Der HB sollte dann derjehnige sein, welcher sich dann mit den oben erwähnten Schwierigkeiten herumschlagen muss.
    2. Es ist richtig, dass die Verfügbarkeit am Telefon nicht die Beste ist. Ich würde die aber nicht so einstufen, dass sie aus den Service-Hotlines negativ herausragen würde.
    3. Einen unfreundlichen Ton habe ich nicht erlebt.
    4. Langes Warten am Telefon ist richtig. Siehe 2.
    5. Langes Warten ist richtig. Die Performance ist in dieser Hinsicht nicht die Beste. Bei meiner vorherigen Heizung von Viessmann habe ich mehr als 20 Jahre nimand von Viessmann gesehen. Ich bin mir auch relativ sicher, dass eine einfache Brennwerttherme egal von welcher Firma nicht diesen Support wie eine BSZ benötigt. Insofern ist es richtig, sich vorher darüber Gedanken zu machen.
    6. Ich habe nie gefroren, obwohl die BSZ regelmäßig im Winter ausfiel. Die intgrierte Brennwerttherme versieht klaglos ihren Dienst, auch wenn die BSZ nicht läuft.


    hohe Ausfallquote der Brennstoffzelle.

    Ja, ich hatte/habe eine hohe Ausfallquote. Wie schon erwähnt: Ist sicherlich nicht repräsentativ.


    Wenn Du meine und andere Geschichten hier liest, wirst Du wahrscheinlich noch weniger geneigt sein, Dir diese H E I Z U N G ins Haus zu holen. Aber Vorsicht, in solchen Foren findest Du meistens negative Ereignisse. Die mit stressfreien Heizungen findest Du hier seltener. Wenn Du 20 Jahre Deine Ruhe haben willst, wenig technikinteressiert bist und nur warm haben willst, rate ich Dir von jeder Neuentwicklung ab. Bei allen Widrigkeiten bereue ich diesen Schritt jedenfalls nicht. Mein HB und Viessmann haben sich mir gegenüber immer sehr kulant verhalten.

    Man muss auch sehr differenziert mit pauschalen Aussagen umgehen. Frag mal die zwei HB nach deren Referenzprojekten mit PT2 oder PA2 in deren/Deiner Umgebung, dann kannst Du mit den Endverbraucher reden und Dir selbst ein Bild machen. Die Anmerkungen von 300P zu HB, Elektrikern (kann man aus Forenbeiträgen herauslesen) und Verhältniss Panasonic/Viessmann kann ich ebenfalls bestätigen.

    Ich habe heute zu einem Servicetechniker gesagt, Viessmann soll sich von der Abhängigkeit Panasonic lösen und eine eigene BSZ entwickeln.8)


    Übrigens:

    Ich habe irgendwo gelesen, dass in Japan 200.000 dieser Panasonic Brennstoffzellen laufen sollen. Ist so natürlich nicht nachprüfbar. In Europa sollen es 10.000 sein. Ist ebenfalls nicht nachprüfbar. Die 200.00 hatten mich Mitte 2018 etwas beruhigt. Mir war aber trotzdem klar, dass ich in Deutschland Neuland betrete, obwohl Viessmann bereits 2014 schon die 300P im Einsatz hatte.


    Gruß

    Loule

  • Vielen Dank für eure beruhigenden Antworten, insbesondere im Hinblick darauf, dass wir nicht frieren werden, wenn die BSZ ausfällt.

    Deshalb habe ich mich entschlossen, trotz fortgeschrittenem Ruhestandsalter, das Projekt BSZ umzusetzen; deshalb wird's auch spannend bleiben.


    Gruß

    HB

  • Guten Morgen,

    Bin in ähnlicher Lage wie meine Vorredner, seid 3 Jahren Vitotwin 300W, mit Vollwartungsvertrag ,jährlich gewartet.

    Nun Meldung vom FA :Stromerzeugung zu niedrig, die beim Kauf erstattete MWst plus Zinsen 5200 Euro soll zurückgezahlt werden.

    Zudem seit Dezember steht der Stirling Motor, Diagnose von Viessmann irreparabel, zudem Leiterplatte defekt.

    Kann ich vielleicht von euch Tipps bekommen wie ich nun vorgehen soll?

    Der Monteur von Viessmann hat mir die Vitovalor empfohlen, nach dem Motto: Angriff beste Verteidigung, was geschieht mit den gezahlten Fördergeldern, der umstrittenen MWSt?

  • Die oben genannten Erfahrungen kann ich voll und ganz bestätigen.

    Ich habe eine Vitovalor 300-P. Die Brennstoffzelle fällt beinahe jährlich aus.

    Über meinen HB habe ich einen Vollwartungsvertrag abgeschlossen.

    Dennoch dauert es jedes Jahr bis zu 6 Wochen bis dann die Brennstoffzelle wieder läuft.

    Jedes Mal habe ich dann Netzbezug.

    Aber in der Tat, der Brenner ist bisher nicht ausgefallen.


    Ich würde mir die Vitovalor 300-P nie wieder kaufen, sondern zwei getrennte Geräte.

    Z.B. eine BlueGen BG-15 und eine normale Therme.

  • Das ist eben auch eine Frage des Platzes, des Kamins und auch des Preises.

    Zugegebenermaßen, die 300P hatte einige "Problemstellen" die mit der PA/PT2 beseitigt wurden. Aber auch hier - es wird noch immer verbessert.

  • ....was geschieht mit den gezahlten Fördergeldern, der umstrittenen MWSt?

    Wenn Du das geförderte Gerät nicht mindestens den im Förderungsbescheid genannte Zeitraum betreiben kannst, bist Du verpflichtet die Förderung zurück zu zahlen.


    Hinsichtlich der Vorsteuersumme kann man ohne weitere Informationen nicht viel sagen. Wer hat denn die Berechnungen ob die Vorsteuer steuerlich relevant sind gemacht ?

  • Ja, das hab ich mir auch gedacht, was ist, wenn das Gerät vorher innerhalb der Garantiezeit kaputt geht?

    Vorstereuer Berechnung mit viel Hilfe von Sailor selbst gemacht, lief auf 7.6 % hinaus, wegen erheblich reduzierter stromproduktion..alles ziemlich verzwickte..

  • Ja, das hab ich mir auch gedacht, was ist, wenn das Gerät vorher innerhalb der Garantiezeit kaputt geht?

    Vorstereuer Berechnung mit viel Hilfe von Sailor selbst gemacht, lief auf 7.6 % hinaus, wegen erheblich reduzierter stromproduktion..alles ziemlich verzwickte..

    zu 1: Das nennt man Unternehmerisches Risiko und führt dazu das man möglicherweise den Zuschuß Rückzahlen muss


    zu 2: Wer oder was ist "Sailor" ? 7,6 % ? ? ?


    Wie in zahlreichen Beiträgen imemr wieder geschrieben, willst Du eine vernünftige Antwort musst Du vernünftig fragen.

  • Sailor ist hier User und hat einige sehr gute Tabellen zur Bhkw Berechnung entwickelt - solltest du dir anschauen, kannst nur dazulernen. Die 7,6% beziehen sich auf den berechneten Unternehmerischen Anteil der dem FA nachgewiesen werden muss.

  • Sailor ist hier User und hat einige sehr gute Tabellen zur Bhkw Berechnung entwickelt - solltest du dir anschauen, kannst nur dazulernen. Die 7,6% beziehen sich auf den berechneten Unternehmerischen Anteil der dem FA nachgewiesen werden muss.

    Wenn die Berechnungen belastbar sind, muss meines Erachtens das FA das Unternehmerische Risiko mittragen d.h. kann nicht nachträglich sagen "Liebhaberei" oder ähnliches und die Vorsteuer zurück fordern. Da würde ich auf jeden Fall in die erste Runde zum Finanzgericht gehen ( ohne Anwalt ca. 250 € Kosten - je nach Streitwert den ich jetzt nur schätzen kann)


    Hinsichtlich des BAFA Zuschuß verbleibt dei Rückzahlung jedoch, sofern der Betrieb vor der Mindestbetriebszeit in den Förderbedingungen beendet wurde.