Einfache Lösung für ein "BHKW"?

  • Hallo zusammen,


    bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Mario und wir wohnen in Thüring in einen ehemaligen Bauernhof. Eine Wohneinheit des Hauses ist an die Schwiegermutter vermietet. Handwerklich bin ich etwas begabt. Elektrotechnisch nicht ganz so.


    ich habe versucht mal was zu meinen Fragen zu finden, aber leider so in dem Umfang nicht. Deswegen mal hier kurz mein Vorhaben und die damit verbunden Fragen mit der Hoffnung der HIlfe und Unterstützung durch euch im Forum:


    Ich überlege mir ein ordentliches Notstromaggregat mit wassergekühltem Motor zu zu legen. Zum einen für den Notfall. Aber auch zum Nutzen außerhalb vom Notfall.

    Ich würde es in den Raum zur Ölheizung stellen. Dort versuchen, die Abwärme in den Heizkreis und Puffer zu bringen. Den Strom ins Hausnetz einspeisen. Die Abgase ggf. nochmal mit Wäremtauscher in den Schornstein der Ölheizung einbinden - zumindest als einfach rückbaubare Möglichkeit.


    Wir haben in Summe im Haus ca. 7.800 KWStunden pro Jahr. Heizöl ist ja für die Ölheizung sowieso vorhanden. Außerdem habe ich noch eine Solaranlage - diese reicht für die Warmwasserversorgung im Sommer und auch in der Übergangszeit für die Heizung mit. Im Winter wird über einen Festbrennstoffkessel im Regelfall geheizt. Die Ölheizung ist eigentlich nur Notfall (diese war vom Vorbesitzer noch da und so lange sie noch funktioniert ...)


    Als Gerät schwebt mir eventuell so was vor:

    https://ademax-strom.de/diesel…ger-Stromaggregat-DG11KSE


    Was ich nicht weiß:

    Wie wäre dann der Verbrauch? Funktioniert das mit Heizöl? Liefert das Aggregat den Strom so dass auch alle Steuerteile heile bleiben?

    Was wäre zu beachten? Gibt es hier Erfahrungen?

    Gibt es irgendwo rechtliche Bedenken?


    Vielen Dank schon mal.


    Freundliche Grüße Mario

  • Nein, Du musst selbstverständlich Dieselkraftstoff verwenden, da Du keine KWK Anlage verwendest die dann noch zusätzlich zum Heizölbetrieb Energiesteuerbefreit wäre.


    Ebenfalls gehe ich davon aus, dass ein Netzparallelbetrieb nicht zulässig ist, dass geht jedoch aus den Unterlagen hervor ob die entsprechenden Zulassungen dort vorhanden sind.

  • Moin,


    also Mario wenn ich mir das durchlese gibt es 2x Nein als Antwort.

    Nein, die Abgase des Aggregates dürfen nicht in den Schornstein eingeleitet werden.

    Nein, der erzeugte Strom kann nicht Netzparallel ins Hausnetz eingespeist werden.


    An den Betrieb mit Heizöl sind einige Voraussetzungen geknüpft , §3 EnergieStG , diese sehe ich aber bei nem 11KW "Koffer" als gegeben an.


    Trotzdem ist ein solcher Notstromer eben kein BHKW und für Dein Vorhaben so wie beschrieben ungeeignet.

  • Nein, Du musst selbstverständlich Dieselkraftstoff verwenden, da Du keine KWK Anlage verwendest die dann noch zusätzlich zum Heizölbetrieb Energiesteuerbefreit wäre.


    Ebenfalls gehe ich davon aus, dass ein Netzparallelbetrieb nicht zulässig ist, dass geht jedoch aus den Unterlagen hervor ob die entsprechenden Zulassungen dort vorhanden sind.

    Danke schon mal für eure Antworten. Welche Unterlagen sind hier gemeint?

    Nach Rücksprache mit meinem Energielieferanten spricht aus deren Sicht nichts dagegen, zeitweise selbst Strom zu erzeugen und selbst zu nutzen.

    Außerdem sollte es ja in erster Linie für den Notfall sein. Und aktuell gibt es ja verstärkt Aufrufe, sich auf einen Notfall gut vorzubereiten....


    Bitte gebt mir, wenn möglich, doch die technischen Gründe, warum so etwas nicht sinnvoll oder möglich ist. Lassen wir mal die Gesetze außen vor. Wenn wirklich der Notfall eintritt, gibt es sowieso niemanden der darauf Wert legt. Da haben alle andere Probleme.


    Entscheidend sind die Fragen, ob der Notstromer - im Notfall, wenn der Diesel alle ist - auch mit Heizöl eine Zeit leben würde?

    Was ist mit dem Strom bzw. die Eignung auch für die Steuerteile - passt das oder muss da noch was beachtet werden bzgl. Frequenz und Sinuskurve o.ä.?


    Den Abgasschlauch könnte man ja auch so nach draußen legen. Da stellt sich sowieso die Frage, ob das über einen Wäremtauscher gekühlte Abgas überhaupt noch im Schornstein nach oben steigen würde, oder es nicht besser über einen Flexschlauch nach draußen befördert wird.


    Gruss Mario

  • Welche Unterlagen sind hier gemeint?

    Nach Rücksprache mit meinem Energielieferanten spricht aus deren Sicht nichts dagegen, zeitweise selbst Strom zu erzeugen und selbst zu nutzen.

    Außerdem sollte es ja in erster Linie für den Notfall sein. Und aktuell gibt es ja verstärkt Aufrufe, sich auf einen Notfall gut vorzubereiten....

    Aufgrund Deiner Fragestellung auch aus dem Anfangsthread ist unklar, was Du meinst und was Du machen willst.


    Du schreibt " im Notfall und außerhalb des Notfall" , du schreibts du willst den Strom ins Hausnetz einspeisen. Ob Du Netzparallel also mit Überschußeinspiesung ins öffentliche Stromnetz einspeisen willst oder im Inselbetrieb bei abgeschalteter Haussicherung, dass teilst Du nicht mit.


    Wenn die Sicherung des Hauses nicht abgeschlatet wird, wirst Du wohl den ganzen Ort / Stadt mit Strom mitversorgen müssen, da dieser ja mit dem Hausstromnetz verbunden ist. Schreib doch mal genauer was Du tun willst.


    Der Hersteller des Gerät schreibt eindeutig Diesel als Kraftstoff vor. Wenn Du einmal eine Heizölrechnung gesehen hast, wirst Du einen Belehrungssatz sicherlich gefunden haben, der sinngemäß jegliche Verwendung in Motoren verbietet und als Straftat bezeichnet.


    Zuständige Diskussionbehörde wäre Dein zuständiges Hauptzollamt und natürlich der Hersteller des Stromaggregat, die Dir sicherlich verbindlich Auskunft geben können.


    Sicherlich hast Du schon mal gehört, das Leute die erwischt wurden mit Heizöl ihren LKW oder PKW zu betanken bestraft worden sind. Wenn Du das Stromaggregat betreiben willst musst Du es mit Dieselkraftstoff tun, egal ob Du "versuchst Abwärme in den Heizkreis " zu bringen oder nicht. Entweder ist es ein Stromerzeuger oder ein zugelassenes BHKW, dass musst Du dem HZA nachweisen und dazu wirst Du wohl oder übel entsprechende Unterlagen benötigen.

  • OK. Das habe ich in der Tat nicht eindeutig geschrieben. Es war dann natürlich Inselbetrieb gemeint mit ausgeschalteter Sicherung.


    Die Fragen nach Frequenz und Sinus wären dann an den Notstromhersteller zu stellen. Oder habt ihr da Erfahrungen bzw. Tipps?

  • Nein, Du musst selbstverständlich Dieselkraftstoff verwenden

    Notstromgeneratoren dürfen ortsfest mit Heizöl betrieben werden.


    Energiegesetz Kapitel 1, § 3, Absatz 1, Nr. 1 und 2


    Für den Betrieb von begünstigten Anlagen nach § 3 i.V.m. § 2 (3) EnergieStG dürfen ordnungsgemäß gekennzeichnete Gasöle der Unterposition 2710 1941 bis 2710 1949 der Kombinierten Nomenklatur (=Heizöl-HEL) verwendet bzw. zu diesem Zweck abgegeben werden.

    Eine Notstromanlage gilt dann als eine „begünstigte Anlage“ nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 (1) Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt. Die Voraussetzungen für eine Ortsfestigkeit liegen immer dann vor, wenn die Anlage während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen geografischen Standort verbleibt und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dient (§ 3 (2) EnergieStG).

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

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  • Und eigentlich verstehe ich den Zusammenhang bzw. die Hintergründe dazu nicht.

    Wenn ich Heizöl in meiner Heizung verbrenne um damit meinen Puffer und das Haus aufzuheizen darf ich das.

    Wenn ich das Heizöl in einem Motor verbrennen würde wollen um mit der daraus resultierenden Verbrennungswärme das Haus zu heizen darf ich das nicht?


    Damit wäre dann aber doch der Wirkungsgrad des eingesetzten Heizöls wahrscheinlich besser, wenn dann auch gleichzeitig noch Strom erzeugt wird, als wenn es nur verbrannt wird - oder?

    Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit wäre das doch die bessere Variante. Oder ist das falsch?


    Mal abgesehen von Gesetzen. Die sind von Menschen gemacht und müssen nicht immer sinnvoll und oder und richtig sein.

  • Danke! Na also - es gibt sogar eine legale Grundlage für die Idee.

  • Es war dann natürlich Inselbetrieb gemeint mit ausgeschalteter Sicherung.

    Für diesen Fall solltest Du Dir einen Umschalter und einen 3~ "Einspeisestecker" installieren lassen. Zu beachten ist auch das in der Notstrominsel keine weiteren Erzeuger funktionieren, keine PV-WR und keine Batterie-WR. Auch klingen 10KW zwar viel aber bei schlechter Phasenaufteilung sind schon Wasserkocher + Staubsauger ausreichend um den Notstop auszulösen.

    Auf das EnergieStG hatte ich ja oben schon hingewiesen.

  • Aus Gründen des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit wäre das doch die bessere Variante. Oder ist das falsch?


    Mal abgesehen von Gesetzen. Die sind von Menschen gemacht und müssen nicht immer sinnvoll und oder und richtig sein.

    Menschen machen Fehler, also können allein aus diesem Grund Gesetze nicht fehlerfrei sein.


    Wie bereits geschrieben, ist unklar was Du machen willst. Dein Stromaggregat wird nicht dadurch ortsfest weil es schwer ist oder weil es jetzt da steht. Das erkennende Hauptzollamt wird dies möglicherweise als nicht ortsfestes Notstromaggregat sehen, ( edit- ich habe mich hier verschrieben wollte nur Stromaggregat schreiben, da der TE es ja auch als KWK Anlage ohne jedoch den erforderlichen Nutzungsgrad zu erreichen nutzen will ) was dann bei einer Verwendung von Heizöl eine Straftat darstellen würde. Deshalb von mir der Rat dies mit dem HZA abzuklären. Aber das ist nur ein Teilaspekt, denn Du willst ja Wärme auskoppeln.


    Ebenfalls hat der Kollege übersehen, dass Du ja die Wärme auskoppeln willst jedoch wahrscheinlich nicht den im z.B. von dem Kollgen zitierten Gesetz vorgegebenen Jahresnutzungsgrad erreichen wirst.


    Somit schaffst Du selbst Unklarheiten, die dazu führen das ich nur sagen kann, wenn Du Diesel verwendest darfst Du alles machen was Du willst.


    Ausnahme: Strom ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Netzbetreibers ins öffentliche Stromnetz rückspeisen nicht !


    Alles andere kann man nur verbindlich beantworten wenn klar ist unter welchen Betriebsbedingungen !

  • Wie bereits geschrieben, ist unklar was Du machen willst. Dein Stromaggregat wird nicht dadurch ortsfest weil es schwer ist oder weil es jetzt da steht. Das erkennende Hauptzollamt wird dies so sehen wie ich !

    Doch, genau durch diesen Aspekt, weil es jetzt da steht, ( keine Räder dran ) ist es ortsfest. Da wird kein HZA oder sonstwer nach schreien, da gebe ich Brief und Siegel drauf.


    Hier ist auch vollkommen irrelevant, ob und wie man Wärmeenergie auskoppelt.

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Eine Notstromanlage gilt dann als eine „begünstigte Anlage“ nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 (1) Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt.

    Sorry ich bin hier raus, weil wir von verschiedenen Dingen reden. Mal ist es eine Notstromanlage, dann wieder nicht, mal wird Wärme ausgekoppelt usw. bin davon ausgegangen, dass die Anlage als Kombianlage betrieben wird. In diesem Fall sollte eine Abklärung mit dem HZA usw. erfolgen um nicht unabsichtlich eine Straftat zu begehen. Das war mein gedachte Aussage ( leider habe ich es aber falsch geschrieben - Entschuldigung ! )


    Die Vorgabe der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme dienen und einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 60 Prozent erreichen, wird sicherlich nicht erreicht.


    Der Kollege hat aber ausdrücklich geschrieben, dass er "auch so" die Anlage betreiben will. Gut jetzt hat er nachträglich erklärt, dass nicht Netzparallele Stromerzeugung angestrebt wird. Davon das es nur eine Notstromanlage sein soll hat er nichts geschrieben, aber ich sehe gerade ich habe mich verschrieben, sorry mein Fehler.


    Nur als Notstromanlage ist ein Betrieb mit Heizöl natürlich erlaubt auch mit Wärmeauskopplung. Bin schon selbst ganz verwirrt, da der Einsatz nicht klar ist, hatte jetzt im Kopf das er es ja auch außerhalb des Noteinsatzes betreiben will. Also ein Kombibetriebsanlage bei der dann aus meiner Sicht auch ein Notbetrieb nicht zulässig sein könnte. Wie gesagt das was der Kollege will ist aus meiner Sicht nicht mit Heizöl zulässig, also ein KWK Betrieb auch außerhalb eines Notbetriebes mit teilweiser Wärmeauskopplung.

  • Wie gesagt das was der Kollege will ist aus meiner Sicht nicht mit Heizöl zulässig, also ein KWK Betrieb auch außerhalb eines Notbetriebes mit teilweiser Wärmeauskopplung.


    Der ,,Betrieb ... mit teilweiser Wärmeauskopplung'' ist doch die normale Betriebsweise eines jeden Bhkw - und soll hier in diesem Fall ausgerechnet nicht mit Heizöl zugelassen sein?


    Das einzige, wofür Heizöl NICHT benutzt werden DARF, ist der Zweck der Fortbewegung, weshalb es ja von der Steuer entlastet ist. Das wäre entweder die direkte Nutzung im Pkw oder die indirekte über den Stromweg, und genau hier setzt der Punkt ,, ortsfest '' an.


    Wenn ein Stromaggregat an einer Stelle fest stehend Strom produziert, ist der Betrieb mit Heizöl zulässig. Mit dem so erzeugten Strom darf auch ein Elektrofahrzeug (stehend) geladen werden.

    Wird dieses Aggregat jetzt auf einen Anhänger gestellt und läuft während der Fahrt, muss zwingend Diesel getankt werden. Warum das ganze? Was ist denn ein während der Fahrt betriebenes Aggregat im Normalfall? Genau - ein Range Extender für Elektrofahrzeuge, und diese dienen nun mal der Fortbewegung.


    Diese zwei Fälle sind verboten - hier muss zwingend Diesel getankt werden. Bei ALLEN ANDEREN Anwendungszwecken ist der Betrieb eines jeden Gerätes, sie es der Stromerzeuger, die Petromax, ein Heizkessel oder eben ein Bhkw ( hier ist der [Wärme]wirkungsgrad nur für ZUSÄTZLICHE Steuerentlastungen wichtig) und all dies interessiert den Zoll nicht im geringsten.

    Werkstatt:

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