Frage zu Einspeisung, Vergütung und Batteriespeicher bei Viessmann PT2

  • darf ich Fragen, weshalb du nach dem Link fragst?

    Ja, weil mir diese Meldepflicht so überhaupt nichts sagt. Nach Lektüre des Infoblattes weiß ich auch warum. "Altzähler" mit Einbau vor dem 01.01.2015 müssen nicht nachgemeldet werden, ab September 2016 sind mit dem MsbG eigentlich keine Betreibereigenen Erzeuger- bzw. Abgrenzungszähler mehr erlaubt.

    Insofern ist das "Fenster" das uns BHKW´ler tangiert mit 1Jahr 8Monaten sehr klein. Ausserdem gibt es keinerlei Nachweispflichten gegenüber dem NB, es reichen Eichschein oder MID um KWK und/oder EEG Vergütung zu erhalten.