Frage zu Einspeisung, Vergütung und Batteriespeicher bei Viessmann PT2

  • Hallo,

    ich bin neu hier, habe die Suchfunktion schon versucht zu nutzen aber leider nichts gefunden, was mir meine Frage beantwortet.


    Wir bekommen eine Viessmann Vitavalor PT2 ohne Speicher oder Solar von unserem Bauträger.

    Der Bauträger bekommt sämtliche Förderungen inklusive der Einspeisepauschale.

    Unser Nachbar, der die selbe Anlage bekommt, ist der Meinung, dass man den Strom der produziert wird nur nutzen kann, wenn man einen Speicher mitinstalliert. Ansonsten würden 100% eingespeisst und alles was genutzt wird wieder neu (und somit teuer) eingekauft werden müssen.

    Ich war bisher jedoch im Glauben, dass überschüssiger Strom zunächst selbst genutzt werden kann bevor der Rest eingespeisst wird.

    Was stimmt nun?

    Das Schaltbild in der Installationsanleitung kann ich gerne nachliefern bei Bedarf.


    Vielen Dank!

    Entschuldigt bitte falls die Frage doch einfacher bantwortet werden kann als ich es mir gerade mache.

  • Die PT2 hat bereits einen Speicher eingebaut: 220 Liter Warmwasser.


    Einen Stromspeicher braucht es für den Eigenverbrauch von Strom aus einer PT2 nicht. Das ist schlicht falsch. Brennstoffzellen sind Dauerläufer. Unabhängig davon, dass ein Stromspeicher keine Voraussetzung für den Eigenverbrauch ist, lohnt sich ein Speicher bei einem Dauerläufer auch nicht. Natürlich könnte der Speicher Spitzen über die 750 Watt hinaus abfedern oder bei der Regeneration etwas Strom stiften... nur lohnen tut sich das halt nicht.


    Der KWK-Zuschlag nach KWKG steht nach dem KWKG dem Anlagenbetreiber zu, nicht dem Verkäufer der Anlage. Möglicherweise habt Ihr den Anspruch abgetreten, aber dann wäre das steuerlich vermutlich trotzdem eure Einnahme und müsste als Kaufpreiszahlung verbucht werden?! Auf jeden Fall ein komisches Konstrukt! Beim KfW 433 Programm bin ich mir nicht sicher, wie es dort läuft, aber normal stehen auch die KfW Mittel dem Bauherren zu und werden nicht verrechnet?!

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Ich meinte mit Speicher einen Stromspeicher.

    Bin schonmal sehr beruhigt, dass man den Strom primär selbst nutzen kann.

    Wir haben laut KaufVertrag die Ansprüche auf die KfW-Förderung für die Anlage sowie die Einspeis-Pauschale über die BAFA (die es alternativ anstelle der kWh-genauen Einspeisevergütung gibt) abgetreten bzw. wird sie mit dem Kaufpreis "verrechnet".

    Deshalb ist es mir umso mehr ein Anliegen den Strom möglichst selbst nutzen zu können, da ich diese Einspeisungsvergütung ja nun nicht bekomme. So kann ich nun nur noch sparen indem ich möglichst wenig Strom zukaufen muss.

    War mir vor Vertragsabschluß natürlich so nicht ganz klar und um so mehr hatte mich der Nachbar dann verunsichert.

  • Die Einspeisevergütung und die Energiesteuerentlastung bekommst Du in jedem Fall... Die Einspeisevergütung ist der KWK-Index aus dem jeweils vorangegangenen Quartal. Der KWK-Zuschlag (pauschal oder nach kWh) ist unabhängig von der Einspeisevergütung. Für die Grundlagen schau mal diese Publikation durch: https://asue.de/blockheizkraft…inen_blockheizkraftwerken

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Puh. Hab die 40 Seiten mal durchgeackert.

    Da kann ich ja nur froh sein, dass mein Bauträger mir eine voll funktionsfähige Anlage übergibt.

    Bin mal gespannt ob am Ende auch alles so funktioniert wie es soll. Wärende dem Bau und beim ein oder anderen Termin hatte man weder das Gefühl, dass die Heizungsbaufirma noch der Elektriker sowas schonmal gemacht hätten. Des öfteren wurde auf Viessmann verwiesen. Positiv ist, dass die Firmen in unserem Neubauviertel insgesamt mehr als 20 von den Teilen verbauen und so, bis die ganzen Projekte fertig sind, in der nächsten Zeit meist jemand in der Nähe ist.

    Nochmals vielen Dank für die Infos und die schnelle Hilfe.

  • Hallo Paulomat,


    die Funktions- und Betriebsbereitschaft neben dem Einbau ist das eine.


    Hoffe für Dich, das der Bauträger auch alle notwendigen Schritte für die vorgeschriebene / notwendige Anmeldung, Förderungsanträge und Einspeisegenehmigung etc. usw. für Dich vorgenommen bzw. Dir zur Erledigung vorgelegt oder Dir „übergegeben“ hat.


    Mit einfach nur „einschalten und läuft“ ist es dabei (leider) nicht getan.

    :rtfm::rtfm:*lesen*|:-(|:-(:sos::sos:

  • Das ist wohl wahr. Die Tour über die Anmeldung der geeichten Zähler, der Förderung, der Kampf mit den Energieversorgern, die Gassteuerrückerstattung, die Diskussionen mit dem Finanzamt, je nachdem welches Modell du wählst. Das braucht ca 1,5 Jahre, bis etwas Ruhe einkehrt.


    Drücke dir die Daumen. Ist machbar. Auch aufgrund des Forums hier.


    Glück auf.

    kgSm

  • Damit der Bauträger an seine Förderung kommt (s.o.) wird er das hoffentlich alles berücksichtigt haben. Vorgelegt wurde mir bisher nichts. Laut Vertrag ist er mir eine funktionsfertige PT2 schuldig, die explizit auch zur Einspeisung und Selbstnutzung von Strom vorbereitet ist.


    Ein Zeichen für erhöhten Aufwand beim Beantragen etc. ist, dass es gefühlt ewig gedauert hat bis man Strom ins Haus bekommen hat. Der Zähler wird wohl sogar erst diese Woche geliefert und eingebaut.

    Ich werde berichten...

  • Als kleiner Hinweis zum „geeichten Zähler“ der im Vitovalor eingebaut / mitgeliefert wird.


    Den kann man zu 99,999999% für den Einsatz als Produktionszähler des Vitovalor „vergessen“ als akzeptierter Zähler.


    Der wird vom Netzbetreiber meist aufgrund der Vorschriften nicht mehr akzeptiert.„Der“ verlangt entweder einen von sich - oder max. von einem anderen zug. Messstellenbetreiber deiner Wahl.

    Deshalb bei der Elektro-Installierung einen Platz für den Produktionszähler (des NB) nahe bei/hinter/neben der Brennstoffzelle vorsehen.:verrueckt:


    Gruß

    300P

  • Die Zählernichtanerkennung habe ich auch durch. Jetzt gibt es bei mir zwei hochmoderne digitale Zähler. Für alle Aktivitäten der BSZ und der PV Anlage. Der Energieversorger wollte es so, ob dabei Fehler zu ungunsten des Energieversorgers entstanden sind, lass ich mal so stehen... Schließelich haben die das auch so gewollt.


    Also gut aufpassen, was da eingebaut wird. Ich habe den Zähler trotzdem beim Eichamt angemeldet. Sicher ist sicher.


    paul0mat, ich dücke dir die Daumen, dass dein Bauträger damit bereits Erfahrung hat. Ansonsten wird es spannend und nervig.


    Grüße

    kgSm

  • Das wäre dann bei mir, wenn ich es vorher gewußt hätte, eine mögliche Einsparung (ohne Einbau und dem vollkommen unnützen Kabelgedöns im Anschlusskasten) von aktuell (JETZT nur noch) mehr als 3-400 Euro ^|__|^ (OnlinePreis - nicht Viessmann-Ersatzteilpreis) gewesen.....


    Gruß

    300P