Stromsteuerberfreiung auch für bezogenen Strom?

  • Hallo Ostdachs .....


    Auch die Bürokratischen Mühlen mahlen verschieden. Und selbst das ist manchmal unlogisch. Ich kann dir nur sagen, das sich machmal die Hartnäckigkeit auszahlt. Zumindest habe ich wohl bei EON-Avacon das Los gezogen, das ich ab Tag der Beantragung der Steuerbefreiung nach § 9 Abs.1 Nr.2 ( also eigentlich nur für die Stromerzeugungsanlage ) beim Hauptzollamt, seitens des EVU seit Juni 2007 von der Stromsteuer befreit wurde. Unlogisch daher, da die Paragraphen § 9 Abs.1 Nr.2 mit der vorher beim EVU beantragten § 9 Abs.1 Nr.3 nichts gemeinsam haben. Das EVU wollte "lediglich" einen Beweiß und Bemessungszeitpunkt um die rechtsgültige Befreiung anzuerkennen. Also als Tipp: schnell den Antrag beim HZA stellen und danach die Formalitäten mit dem EVU klären.


    viel Glück


    der Harz-Dachs