Beiträge von Harz-Dachs

    Hallo (Erdgas)Dachsbetreiber




    Das Senertec Center Harz in Bad Harzburg ruft zur Bildung eines DACHS-Erdgas-Pools auf.


    Mit dem Beitritt zum Pool lassen sich ca. 25% der Gaskosten im Gegensatz zu den jetzigen Abnahmevertägen (jedes einzelnen) sparen.


    Bitte dazu mal den Anhang lesen ... schöner kann doch das Jahr gar nicht beginnen :thumbup:


    [size=10]Achtung, der Gas-Pool besteht nur im Centergebiet Harz, also nicht bundesweit!! Das Centergebiet Harz erstreckt sich in östlicher Richtung bis Magdeburg, in nördlicher Richtung bis zur Lüneburger Heide und westlich bis Hannover. Das Center Harz ertrinkt in Anfragen aus dem ganzen Bundesgebiet, diese Anfragen können aber aus o.g. Gründen leider nicht befriedigt werden.


    [Admin Tom3244]

    Hallo Ostdachs .....


    Auch die Bürokratischen Mühlen mahlen verschieden. Und selbst das ist manchmal unlogisch. Ich kann dir nur sagen, das sich machmal die Hartnäckigkeit auszahlt. Zumindest habe ich wohl bei EON-Avacon das Los gezogen, das ich ab Tag der Beantragung der Steuerbefreiung nach § 9 Abs.1 Nr.2 ( also eigentlich nur für die Stromerzeugungsanlage ) beim Hauptzollamt, seitens des EVU seit Juni 2007 von der Stromsteuer befreit wurde. Unlogisch daher, da die Paragraphen § 9 Abs.1 Nr.2 mit der vorher beim EVU beantragten § 9 Abs.1 Nr.3 nichts gemeinsam haben. Das EVU wollte "lediglich" einen Beweiß und Bemessungszeitpunkt um die rechtsgültige Befreiung anzuerkennen. Also als Tipp: schnell den Antrag beim HZA stellen und danach die Formalitäten mit dem EVU klären.


    viel Glück


    der Harz-Dachs

    Hi Leute ...
    Von EON Avacon gibt es auch was zu berichten. Auch wenn Ihr mich für Verrückt haltet, aber laut telefonischer Auskunft habe ich meine Steuerbefreiung durchdrücken können --- Allerdings warte ich erst auf das schriftliche OK. !!! bevor ich hier ganz hoch in die Luft springe. Das mit dem neuen Stromsteuergesetz die Lage eindeutig ist, damit wollte sich bei EON Avacon logischerweise auch niemand anfreunden. Deshalb wurde ich aufgefordert einen Erlaubnisschein vom Zoll einzureichen, um von der Stromsteuer befreit zu werden. Habe ich ja auch gemacht - und wie Ihr ( insofern Ihr einen erhalten habt ) wurde er lediglich für §9 Abs.1 Nr 2 StomStG. bewilligt. Auch mit meinem Laienhaften Verständniss weiß ich, das ich mit diesem Schein keine Steuerbefreiung auf meinen zurückgekauften Strom bekommen kann. Trotzdem schickte ich, wie gewünscht, den Erlaubnisschein an die von EON Avacon vorgegebene Adresse. Ebenfalls bekam eine Kopie mein "Ansprechpartner für vertragliche Belange" mit einem Schreiben von mir, mit der Bitte um Stellungnahme zur Steuerbefreiung.
    Ich zeigte auch noch einmal ganz eindeutig auf, das der Erlaubnisschein vom Zoll keine Befreiung der Stromsteuer darstellt.
    Ich habe mich also wieder an den Telefonhörer gehangen, um nicht schriftlich vertröstet zu werden. Auch wenn bei diesem Gespräch immer noch einige Sachen unklar erschienen, habe ich nach einem späteren Rückruf, das ok zur Steuerbefreiung erhalten. Da ich nur eine mündliche Zusage bekommen habe, habe ich noch auf eine Zusage in Schriftform bestanden! Also mal sehen, wann sie hier ankommt.
    Was jetzt noch interressant ist: die Befreiung wurde ab Zeitpunkt der Beantragung des Erlaunisscheines vom HZA an genehmigt. (also nicht rückwirkend)
    Also ich will mich jetzt hier nicht zu weit aus dem Fenster lehnen - wenn das Schreiben da ist, stelle ich es hier gerne zur Verfügung
    Gruß vom Harz-Dachs

    Ich habe heute auch ein Rückschreiben vom Hauptzollamt Magdeburg
    erhalten, der meinen Erlaubnisschein zur steuerbefreiten Entnahme von Strom enthielt !!! Seitens der Zollämter scheint jetzt doch langsam Bewegung in die Sache zu kommen.
    Ich hoffe jetzt nur noch, das nach Zusendung des Scheines zum Stromabieter - in meinem Fall eon-Avacon - die Befreiung auch umgesetzt wird. Da ich aber bereits unzählige Telefonate geführt habe, wurde sich seitens Avacon bereits mit dem Thema beschäftigt.
    Also auch hier mein Rat: schreibt dem Zollamt und beantragt einen Erlaubnisschein zur steuerlichen Entlastung beim Bezug von Stromerzeugnissen
    Gruß
    Torsten