Die selbstgeforderten 95% an Genussrechten konnten nicht gehalten werden.
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ZitatIn dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen PROKON Regenerative Energien GmbH, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, ist heute, 22.01.2014, 14.00 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Itzehoe, den 22.01.2014
mfg JAU