Netznutzungsentgelte

  • So ganz weiß ich nicht wovon Du redest ?????? ?(


    Du meinst den KWK Zuschlag ???
    Dieser geht zur BAFA und diese zahlt uns die 5,11 ct / kWh.


    Oder meinst Du etwas anderes ???? ?(

  • Es geht nicht um das was wir (!) bekommen, sondern um das,
    was die Netzbetreiber von den Kunden einsäckeln mit der
    Begründung, dass KWK für sie so teuer kommt.


    Die Gesamtnetzgebühren setzen sich zusammen aus:
    den eigentlichen Netzgebühren+ die Abgabe an die Stadt für das
    Recht Leitungen auf ihrem Grund zu verlegen = Konzessionsabgabe
    + die "Belastungen" aus der KWK- Einspeisung.


    Bei :etzteren ist m.E. eine Differenz zwischen dem , was wir (!) an
    VNNE bekommen und dem, was als angebliche Kosten für KWK jeder
    Stromkunde letzltlich zahlen muß. Aufklären könnten das die Genehmigungs-
    behörden für die Netznutzung - die sagen aber nur 1 Wort:
    "Datenschutz". ( Leider hat der Gesetzgeber versäumt, eine
    Offenlegungspflicht für die Monopole der Netzbetreiber einzuführen.

  • Zitat

    Original von reinhard
    Es geht nicht um das was wir (!) bekommen, sondern um das,
    was die Netzbetreiber von den Kunden einsäckeln mit der
    Begründung, dass KWK für sie so teuer kommt.


    Also ich kann Dir versichern, das die Netzbetreiber sich kaputt lachen, das sie so billig an KWK Strom kommen, sowie nur winzige vermiedene Netznutzungskosten zahlen.


    Die KWK Anlagen laufen in der Regel wenn Spitzenlast Anforderung anstehen, da der Betreiber natürlich auch seine Spitzen abdecken will.
    Trotzdem wird eingespeist, sowie die Spitzenbedarfsleistung des Betreibers selbst entfällt.


    Insgesamt ein perfektes Geschäft, wäre da nicht das rieseige Unbehagen - die Gefährdung des alten System Top-Down. Grosskraftwerke liefern, die Städte verbrauchen.

  • Ausserdem gehe ich davon aus, dass der eingespeiste Strom als KWK-Strom des EVUs in deren Bilanz ausgewiesen wird. Ein zusätzlicher Vorteil für die EVUs und alles auf unserem Rücken. :-(/


    Grüße


    Bruno

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    Ich Unterstütze den gemeinnützigen Gedanken dieses Forums und dessen gemeinnützigen Verein, der sicher nix gegen eine Spende hat, wenn ihm hier geholfen wurde.

  • ...genug aufgeregt, Jungs, jetzt heisst es handeln. Ich habe keine Lust, mich zu ärgern – das überlasse ich Anderen. Eine Klageschrift muss her, die all die von Euch zu Recht aufgelisteten Punkte in gut strukturierter und für Laien, Beamte und Minister leicht verständlicher Form enthält (weniger Text, mehr Bilder und anschauliche Beispiele) ;) ...


    Daneben brauchen wir Öffentlichkeit!!! Das wirkt. Ein Artikel in einem der renommierten Hamburger Wochenmagazine wäre nicht schlecht. Natürlich bangen die Chefredakteure dann wieder um die Anzeigenaufträge der EVU's, aber irgendwie muss da jetzt mal Fahrt rein kommen.


    Ich biete an, die erste Einzahlung in einen Topf für unseren Musterprozess vorzunehmen. Wer macht mit? Wo ist der Jurist unter den Forums-Mitgliedern?


    Gruß


    maxnicks

  • Zitat

    ...genug aufgeregt, Jungs, jetzt heisst es handeln. Ich habe keine Lust, mich zu ärgern – das überlasse ich Anderen. Eine Klageschrift muss her, die all die von Euch zu Recht aufgelisteten Punkte in gut strukturierter und für Laien, Beamte und Minister leicht verständlicher Form enthält (weniger Text, mehr Bilder und anschauliche Beispiele) ;) ...


    Letzteres finde ich gut ^^ das mit dem handeln weniger.


    Ich würde allen KWK Freunden raten, noch ein bischen zu warten. Vieles ist in Bewegung, viele gute Leute machen sich Gedanken.


    Nicht nur wir sind betroffen, auch Hersteller sind betroffen von diesen unklaren und Betreiberfeindlichen Reglungen.


    Es könnte sein, das wir in kürze neue Informationen und neue Wege aufgezeigt bekommen, wie KWK Strom vermarktet werden kann. Schließlich gelten die vermiedenen Netzkosten nur bei einer Veräußerung an den Netzbetreiber, nicht zum Beispiel beim Verkauf an Dritte.


    Immer mehr Betreiber machen sich Gedanken, auch Betreiber die Ihre Anlage 2002 / 2003 gekauft haben fragen sich, was ist mit Ablauf der 10 Jährigen Frist ( KWK Zuschlag 5,11 ct )


    Also ein neues Konzept muss her, wenn die Politik nicht will oder kann. Da die Bundesnetzagentur die Netzkosten verkleinert hat, könnte man auch andere Wege beschreiten.


    Vieleicht kommen da neue Informationen auf und zu ?!?!? :tongue:
    Der Wald rauscht.... und wenn der Herbst kommt und die Blätter fallen kann man tief in den Wald sehen, man erkennt etwas, was voher bedeckt war ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Das Argument zum "Warten" verstehe ich nicht.
    Was bringt es , wenn "viele kluge Leute nachdenken"?
    Viele denken schon lange nach........
    Obwohl ich ja selbst jetzt Überschuss an einen Dritten nach
    § 4(3) KWK "weiterleite", wird das nicht das Problem lösen -
    wenn aufwendige Messtechnik vermiedenen werden soll.
    (Günstige zugelassene 1/4 h-Leistungsmesser sind gefragt)


    Meiner Meinung ist das Mindeste:
    - wir bekommen einen Brief an die Bundestags- und Landtagsabgeordneten
    hin, den dann jeder dort (Papier) hinschickt. *) per mail an Medien/Leserbrief
    - einige von uns klären diese wahnsinnige Diskrepanz zwischen unseren
    Entgelten (vNNe) und den in den von allen Stromkunden zu bezahlenden
    KWK- "Aufschlägen"


    *) P.S. Ich habe gestern die MdB Bell (Grüne) und Fell(SPD) - beide
    profilieren sich als "alternative Energie - Fachleute"- und um Auskunft
    über die VNNE bzw. den § 4(3) KWKG (hoffentlich wissen alle, was sie
    damals beschlossen haben) gebeten.

  • Ein Nachtrag :
    Was müssen die Bürger zahlen und was bekommen die BHKW-Betreiber
    - hier "Zuschlag"


    Beispielrechnung Erlangen(begründet geschätzte Zahlen,
    nun etwas präziser)


    Einnahmen der Netzbetreiber
    a. Normalhaushaushalte 250.000 MWh* 0,003 Euro/kwh=750.000 €
    b. Großabnahmer über 100.000kwh
    400.000 MWh *0,0005Euro/kwh=200.000 €
    Summe ca. 950.000 € pro Jahr (Anteil in Erlangen)
    das ist der "Zuschlag" nach KWKG (nicht die VNNe)


    Die Klein-BHKW speisen ca. 150.000 kwh(?) ein. Sie alle bekamen wohl
    einen Zuschlag von ca. 8.000 €. Der "Rest" ging wohl an
    Großanlagen insbesondere die "modernisierte" Anlage der Stadtwerke
    selbst.

  • reinhard da hast Du mich mißverstanden.


    Es wurde eine Klage vorgeschlagen, die jede Menge Geld und Nerven kostet. Es kann sein, das in Kürze andere Wege zur Verfügung stehen.


    Du hast bereits einen dieser Wege beschritten. Eine Genossenschaft könnte eine andere Lösung sein.


    Die Erstellung eines Schreibens, das an die entsprechenden Politiker versendet wird, finde ich gut, gern werde ich den Versand übernehmen oder dabei helfen. Wenn Mitglieder allerdings hier aufgerufen werden sich an einem Rechtsstreit wegen des vermiedenen Netznutzungsentgeld zu beteiligen, wende ich mich dagegen.


    Dann heißt es wieder, guckt mal KWK taugt nix.


    Wenn Du so eine Anlage hast, kannst Du auch gleich einen Anwalt einstellen, denn Du bist ständig vor Gericht.....blabla


    Wenn sich jetzt abzeichnet, das jeder KWK Betreiber z.B. seinen Strom auch anderes verkaufen kann ohne Rechtsstreit dann rate ich dazu.


    Niemand muss auf meinen Rat hören, Ihr könnt gern auch Klagen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Bei mir grummelt es grade wieder in der Magengegend.
    Stadtwerke senken ab 1. AMi die Vnn um 0,49 Ct von 0,78ct auf 0,29 Ct.
    Momentan schreit mein Stammhirn "Los klag die Sä..e in Grund und Boden"


    Aber ich werd wohl mich erstmal aufs pissacken verlegen, Material wurde bis jetzt ja genügend hier geliefert.
    Der neue Sachbearbeiter der Netzabteilung soll mal zeigen was er kann.


    Ein genervter
    Bernd

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Vieles ist in Bewegung, viele gute Leute machen sich Gedanken... Der Wald rauscht.... und wenn der Herbst kommt und die Blätter fallen kann man tief in den Wald sehen, man erkennt etwas, was voher bedeckt war.


    ...tut mir leid, Dachsfan, aber ich hab's nicht so mit der Lyrik. Um was geht es konkret? Oder ist das eher ein Thema für eine PN?


    Und - um Deinen Hinweis mit dem Verkauf an Dritte aufzugreifen - wie sähe ein Konstrukt aus, bei dem ich meinem Nachbarn unter Nutzung des EVU-Netzes (oder ueber Direktleitung) meinen überschüssigen Strom verkaufe? Was gibt es dabei zu beachten? Wo sind die Fallstricke?


    Gruss


    maxnicks

  • Hallo maxnicks,


    ganau dieses Thema (Verkauf von Strom an "dritte") wird aktuell ganz intensiv von einigen beackert. Mit im Boot ist ein Energierechtsexperte, ein kleines EVU , mind. ein Dachs-Center und noch einige Fachanwälte soweit mir bekannt ist.


    Diese Kompetenzbündelung und meine Kontakte dazu will ich derzeit nutzen, um dies zum Haupt-Thema des nächsten Dachs-Forentreffens zu machen, welches im Herbst im Süddeutschen Raum stattfinden soll. Zur Beschaffung von Detailinfos werde ich noch einige Zeit brauchen. Wenn es klappt, gibt es in jedem Fall rechtzeitig eine Einladung zum 3. Forentreff. Anschließend hierzu ist dann eine umfangreiche Information über das Treffen hier im Forum geplant.


    Grüße


    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 ()

  • Nochmals: Verkauf an Dritte ist gut (mache ich schon)
    Das ist aber doch kein Grund die VNNE "hinten anzustellen"
    (nicht jeder findet einen "Kumpel" , der ihm 7000 kwh abnimmt-
    - wenn man mehrer Adressaten hat, dann geht`s wieder los
    mit dem Messen , was teuer ist.


    Ich habe nun ein Problem- ämlich ein Vertrag mit dem Netzbetreiber.
    Danach hat der "auf der Grundlage der VV II plus" die VNNE zu bezahlen.
    Mein lieber Netzbetreiber, hat aber die Formel in der Anlage 6 der VV II
    kurzerhand "korrigiert" und an die Stelle von MS die Umspannung
    gesetzt. Nun will ich (!) erstmal vertragstreu sein und verlange die
    Ermittlung nach der VV II plus- m.e. 1,o ct/kwh höher als das was
    der Netzbetreiber sich ausrechnet. Notfalls muß ich jetzt erstmal das
    einklagen.


    Ich untersütze aber jeden, der bei seinem Amtsgericht die
    Ermittlung nach § 18 Strom NEV einklagt- Streitwert für 1 Jahr
    ca. 100 €. D.h. 1. Instanz geht das auch ohne Anwalt. Kosten minimal.


    Weiter oben habe ich ja schon mal dargestellt, was § 18 StromNEV
    bedeutet und dass danach die VNNE zu ermitteln sind. Ergänzend nur
    soviel: mein Netzbetreiber gibt als Kosten der Verlustenergie des
    MS/NS-Netzes (er hat beides) ca. 5,4 ct/kwh an. Wenn die EEX
    ca. 3,4 ct/kwh für den eigentlichen strom angibt, müssen logischerweise
    die Netzkosten im vorgelagerten Netz 2,o ct/kwh gewesen sein.
    Und die will ich haben.