Netznutzungsentgelte

  • Zitat

    das KWKG bestimmt, dass die VNNE "gemäß den anerkannten
    Regeln der Technik" ermittelt werden!


    Dem stimme ich 100 % zu !!!! ^^


    Auf weitere Stellungsnahmen der Bundesnetzagentur warte ich noch.


    Hinweis: Alle Verbändevereinbarungen, ohne Ausnahmen sind nicht ( mehr ) gültig.

  • Moin Reinhard,


    mal hierzu:


    Zitat

    P.s. Ich verstehe, dass jemand die VV II plus nicht gut findet -
    aber mindestens das ist zu zahlen - und wenn ich die Häufigkeitsverteilung anschaue sind >1,3 ct/kwh nicht die große Masse.


    Kann es sein das von ca. 900 Usern hier im Forum nur 44 ein BHKW haben und VNN bekommen (denn mehr haben noch nichts eingetragen) ?( ?(
    Kann ich ja nicht glauben und finde die Beteiligung doch recht traurig. Das Eintragen der Vergütung kostet ca. 1 Minute eurer kostbaren Zeit, tut auch nicht weh, kostet nichts und ist völlig anonym ;)
    Auf der einen Seite jammert (fast) jeder ein BHKW lohnt nicht aber auf der anderen Seite will auch keiner versuchen etwas zu unternehmen ;(


    Als Einzelkämpfer lommen wir jedenfalls nicht weiter nur in der Gemeinschaft.


    Grüße
    Tom

  • Zitat

    Als Einzelkämpfer kommen wir jedenfalls nicht weiter nur in der Gemeinschaft.


    Da möchte ich aber jetzt nicht das Mitglied Reinhard ansprechen, ich finde er arbeitet ganz toll mit @:-



    Aber einige andere sollten sich schon angesprochen fühlen.


    Auf der einen Seite jammert (fast) jeder ein BHKW lohnt nicht, man würde kaum Informationen erhalten, Senertec solle was unternehmen, aber auf der anderen Seite will auch keiner versuchen etwas zu unternehmen.


    Als Einzelkämpfer kommen wir jedenfalls nicht weiter nur in der Gemeinschaft.


    Wir haben viel gemacht und geschafft, vieles ist noch in der Mache, hier könnt Ihr gespannt sein. ( Ist noch GEHEIM )


    Wir haben für wenige € den Energiepass angeboten...


    Wir veranstalten Treffs und Informationsaustausch....


    Wir versuchen ein Stromverkauf über eine Genossenschaft zu erreichen....


    Wir versuchen Finanzamt technische Informationen zu geben...


    Wir versuchen Rechtliche Informationen zu geben.....


    und vieles mehr.


    Mitmacher sind ganz klar in der Unterzahl ! ;( ;( ;(

  • Moin Dachsfan,


    Zitat

    Da möchte ich aber jetzt nicht das Mitglied Reinhard ansprechen, ich finde er arbeitet ganz toll mit


    Das hast du falsch Verstanden. Ich habe nicht Reinhard angesprochen sondern die vielen anderen User hier ;)
    Ich habe den Beitrag von Reinhard nur als Übergang zur VNN Übersicht genommen da er diese ja scheinbar nutzt (y) um die Verteilung der Vergütungen zu erfassen was ja auch der Sinn des ganzen ist. Vielleicht kann man mit dieser Auswertung irgendwann mal etwas erreichen, denn siehe Reinhardt, der befasst sich intensiv mit der doch komplizierten Materie der Berechnung nach VV II plus.




    Gruß
    Thomas

  • Hi,


    habe heute meine Abrechnung für das 2. Quartal bekommen und siehe da, die VNNE sind von 0.15 Cent auf 0.33 Cent gestiegen :tongue:


    Gruß
    Tom

  • Heureka- sagte der alte Grieche!Für Anlagen ohne Leistungsmessung!


    Also die Stromnetzentgeltverordnung § 18(2) (StromNEV) muß ja wohl die geforderte Norm für die Ermittlung der VNNE sein
    (unbeschadet davon, dass sie nach § 18(1) StromNEV formell (!)
    nicht gilt, wenn man schon ein Entgelt i.d.S. aus KWKG erhält.


    Die Systematik des § 18(2) StromNEV ist:
    1. Ermittle als Netzbetreiber- muß auf deren homepage stehen-
    den aus dem Niederspannungsnetz (da speisen wir ein) insgesamt
    entnommenen Strom /Arbeit(ziehe davon die Netzverluste ab)
    2. Gebe an (auch das steht auf jeder homepage) wieviel Strom/Arbeit aus der vorgelagerten Ebene (Mittel-/Umspann-) insgesamt in das NS-Netz geflossen sind (auch da wieder Abzug der Netzverluste.
    3. Bilde die Differenz von (1) und (2)
    4.Teile diesen Betrag auf die Einspeisetypen auf(EEG usw.
    (das fehlt leider gemäß der Verordnung, muß aber geliefert werden)
    und ermittele damit den Anteil (in kwh) der Klein-BHKW im Netzgebiet
    an dieser Differenz.
    5. Multipliziere diesen Betrag mit den(veröffentlichen Wert) Kosten
    für die Ersatzbeschaffung der Netzverluste (in ER über 5 ct/kwh)
    und man erhält den Durchschnittswert der VNNE für Klein-BHKW
    6. Multipliziere diesen Wert mit der individuellen Einspeisearbeit


    Tut mir leid für Euch
    Tut mir aber auch leid für die Netzleute- das müssen sie m.E.
    so machen und nachweisen!!!!!!




    Ich habe in der Anlage eine Zusammenstellung/Kurzfassung
    des § 18 StromNEV gemacht.


    Aus meiner Sicht ist damit eindeutig geklärt, wie die
    VNNE zu ermitteln sind.


    Das Ergebnis praktisch: unter 4,o ct/kwh darf keiner mehr
    Zufrieden sein!!!

  • Zitat

    Original von Dachsfan
    Auf weitere Stellungnahmen der Bundesnetzagentur warte ich noch.


    Hallo Dachsfan,


    die an mich ergangene Antwort der Bundesnetzagentur hatte ich ja weiter oben (am 29.5.) bereits eingestellt. Nach langem Warten und erneuter Nachfrage habe ich nun die Antwort der für meinen EVU zuständigen Landesregulierungsbehörde erhalten (Auschnitt: Siehe Anlage).


    Die zentrale Aussage: Bei der vNNe-Thematik gehe es um Ansprüche zivilrechtlicher Natur, die man nur vor den zuständigen Zivilgerichten durchsetzen könne. Die Behörde sei nicht in der Lage (oder willens?), zur Höhe, den Bedingungen oder den Vorbehalten Stellung zu nehmen, unter denen die vNNe-Vergütungen gewährt werden.


    Fazit: Es muss ein Rechtsanwalt her und wir starten eine Musterklage. Ich wäre bereit, dafür in einem Klagefond einzuzahlen. Wer macht mit? Haben wir eventuell sogar einen Juristen unter den Mitgliedern des Forums, der sich hierzu einbringen würde?


    Gruss


    maxnicks

  • Hallo,


    es überrascht mich schon, mit wieviel Einsatz um die Vergütung der VNNE gerungen wird. Glaubt ihr wirklich, dass ihr 4 Cent pro kWh erhaltet?
    Wird euch dann nicht im Gegenzug die Benutzung des Netzes in Rechnung gestellt?


    Selbst bei 4 Cent ist bei den gegenwärtigen Strompreisen die Kuh nicht vom Eis. Für einen Heizöldachs ist bei einer jährlichen Laufzeit von 8760 Stunden eine Stromvergütung von 15 Cent pro kWh nötig um in die Gewinnzone zu kommen.


    Nur Eigenverbrauch macht fett.





    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo Reinhard,


    herzlichen Dank für Deine detaillierte Beschreibung der Berechungsmethodik. Da mein EVU für die eigentliche Netznutzung ("Arbeitspreis") 4,89 Ct/kWh verlangt - der Rest der aktuell insgesamt 8,06 Ct/kWh sind Aufschläge, Steuern, Gebühren - dürften vier Cent VNNE fuer dezentrale Einspeiser ziemlich an der Obergrenze des Machbaren sein.


    Schließlich nutzen wir ja das von ihm (bzw. seinem für den Netzbetrieb zuständigen Schwesterunternehmen) bereitgestellte Niederspannungsnetz, damit er den von uns erzeugten Strom an unsere Nachbarn verkaufen kann. Auch wenn es sich dabei um auffallend kurze Strecken in einer i. d. R. bereits seit Jahrzehnten vorhandenen, pflegearmen und bereits abgeschriebenen Infrastruktur handelt.


    Ich habe mal versucht, die Thematik auf einem Blatt als Blockgrafik darzustellen und die einzelnen Positionen der Netznutzungsberechnung meines EVU’s hinzugefügt (s. Anlage). Die Diskrepanz erschließt sich auch dem völlig Unbedarften auf den ersten Blick.


    P.S.: Mein Schreiben vom 17.5. an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist bislang noch ohne Antwort. Vielleicht gelingt es ja, Herrn Gabriel mit der beiliegenden Darstellung für eine Stellungnahme zu gewinnen.


    Gruss

    Maxnicks

  • Zitat

    Wird euch dann nicht im Gegenzug die Benutzung des Netzes in Rechnung gestellt?


    Natürlich erhalten wir keine vermiedene Netznutzung für das Niederspannungsnetz, da wir diesen Teil des Netzes nutzen.


    Schön gemachte pdf aber nicht korrekt.


    Sowie die Konzessionsabgabe als auch den KWK und EEG Aufschlag, letzlich auch die MWSt sind lediglich für den Netzbetreiber durchlaufende Gelder.

    Einmal editiert, zuletzt von Dachsfan ()

  • Hallo Dachsfan,


    wenn ich Deine Anmerkung "schön gemacht, aber nicht korrekt" richtig verstanden habe, dann bezieht sich diese nicht auf die Blockgrafik, sondern auf die von mir am Fuss der Seite eingeblendete Berechnung.


    Du hättest Recht, wenn es meine Absicht gewesen wäre, die 8,06 Ct/kWh des EVU mit jenen 0,63 Ct/kWh zu vergleichen, die von ihm an BHKW Betreiber ausgezahlt werden. Aber das wäre Unfug: Denn bei der Inrechnungstellung des Aufschlags aus dem KWK-Gesetz, der Konzessionsabgabe und der MWSt fungiert das lokale Energieversorgungsunternehmen nur als "Inkassounternehmen" der Behörden bzw. des Gesetzgebers.


    Zulässig ist nur der Vergleich von 4,89 Ct/ kWh zu 0,53 Ct/kWh – und nur darum ging es mir. Auf meiner Darstellung hatte ich zwar die betreffenden Zahlen fett gedruckt und einen dicken Vergleichspfeil daneben gezeichnet. Doch wie es den Anschein hat, war das nicht deutlich genug. Vielleicht wird ja meine Message mit Verwendung der roten "Kringel" noch etwas klarer (siehe unten)...;)


    Gruss


    maxnicks

  • ...danke fuer die "Blumen", Dachsfan. Aber was Dein BHKW-Know How und Deine Zahl der Beiträge angeht, können nur wenige Dir das Wasser reichen...


    (y)


    By the way: Mir fiel auf, dass die als Minibild dargestellten "*.gif"-Dateien offenbar häufiger aufgerufen werden, als Downloads kompletter Dateien. Daher hier nochmal das Schaubild als *.gif...


    Gruss


    maxnicks

  • Liebe Kollegen(Innen???)
    Die Aufstellung der Netzkosten hat bei mir folgende
    "Einsicht" gebracht:


    Jeder (!) Netznutzer zahlt etwas weniger als 0,3 ct/kwh für
    den Kostenausgleich nach KWKG(bzw. 300 € pro MWH
    Bei 600.000 MWH (im Netz ER) sind das nach A+R
    180.000 Mio € (das in einer Stadt mit 100.000 E).
    Von dem Kuchen geht ein (leider geheimer Anteil) an die
    Vorlieferanten.


    Das heißt, den Strom -bzw. Netzkunden in dieser Stadt wird
    für KWK-Strom eine riesige Summe aus der Tasche gezogen-
    (der einzelne Haushalt bei 3.000 kwh *0,3 = 900 € im Jahr)


    Alles dieses ist von einer Netzagentur (Land) genehmigt.
    Die Kalkulation dürfen wir nicht einsehen. Ob bei einer Klage
    eine Offenlegung der Daten erreichbar ist?


    D.h. wir sollten mal die Bevölkerung informieren, was das passiert.
    Wir (! die BHKW-Betreiber ) bekommen diese Summen offensichtlich
    nicht.