Abrechnung über Gradtagszahlen

  • Hallo, habe im letzen Jahr die Abrechnung mit den Stadtwerken letztes Jahr von meinem Dachsverkäufer gemacht bekommen. Diese beruhte auf den eingespeisten kWh und den Gradtagszahlen der Quartale 3/05 und 4/05.


    Für dieses Jahr habe ich nun die notierten Betriebsstunden des Dachses aber keine regelmäßigen Aufzeichnungen vom Einspeisezähler.


    Nun möchte ich meine Berechnungen mit den aktuellen Gradtagszahlen vom letzten Jahr abgleichen, finde aber keine verlässliche Quelle im Web.


    Hat jemand dazu nen Tip?


    Gruß, Udo.

  • Hallo Udo,


    hier mal die Berechnung.


    Gt = z(ti-tam)


    Gt= Heizgradtage
    z= Anzahl der Heiztage
    ti= mittlere Temperatur innen
    tam= mittlere Aussentemp.


    Die Gradtagszahl ist proportional zur Energiemenge die das Gebäude in der Heizzeit aufgrund von Wärmeverlusten verliert.


    Beispiel:


    Gt = 250(20-2)
    Gt = 4500


    Standardverbrauch: 10000 Liter
    Verbrauch aktuell: 12000 Liter
    Gradtage standard: 4000
    Gradtage aktuell: 4500


    x=12000 * 4000/4500
    x = 10666 Liter



    Ich hoffe das stimmt so, ist schon lang her :(


    Grüße
    Thomas

    Dachs HR - Kontrollierte Wohnraumlüftung - Solarthermie 7,5m² - PV-Anlage 13,3 kWp, Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock, Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW

    Live unter https://visu.smartes-home.synology.me/


    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität :saint:

    Mein Shop: Produkte der Technischen Alternative

  • Zitat

    [i]Für dieses Jahr habe ich nun die notierten Betriebsstunden des Dachses aber keine regelmäßigen Aufzeichnungen vom Einspeisezähler.Gruß, Udo.


    Also ich rate dringend mit dem Versorger Rücksprache zu nehmen.


    Natürlich kann er eine Abrechnung nach Heiztagen etc. ablehnen.


    Entweder es gibt einen Vertrag, dann muß so abgerechnet werden wie es im Vertrag steht, oder es gibt keinen Vertrag dann gilt KWK Gesetz.


    Das KWK Gesetz verlangt Quartalsweise den Strom abzurechnen, in der Regel wird ansonsten ein Mischpreis gebildet.