Was muß ich denn jetzt noch der BNA melden, wenn ich den erzeugten Strom vorrangig an die Mieter verkaufe?
Das ist ganz einfach:
Du setzt ein Schreiben an die BNA auf und schickst es per Post an folgende Adresse:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation Post und Eisenbahnen
Referat 604
Stichwort: Anzeige nach § 5 EnWG
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
dort führst du die elektrische Leistung deiner Anlage auf und die Anzahl der Mieter, die du mit Strom belieferst sowie den Standort der Anlage und deine persönlichen Daten.
Damit hast du der Anzeigepflicht nach §5 EnWG genüge getan.
Die Bundesnetzagentur will nach ja auch den Betrieb solcher Anlagen weder verkomplizieren, noch verhindern, daher gibt es dafür jetzt ein vereinfachtes Verfahren.
Den ganzen Aufwand mit GbR Gründen mit den Mietern etc. kann man sich also sparen.
Gruß
Rick