Hallo Leute.
Ich habe mir beim EVU-Mittelbaden einen Zweitarifzähler gemietet und möchte die Abrechnung selber durchführen.
Nun lehnt mein EVU dies ab, mit der Begründung auf ein EU-Gesetz, das inzwischen Bundesgesetz wurde.
(Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1 Nr.47)
Mein EVU hat mir das so erklärt, das derjenige der die Messstelle stellt auch die Abrechnung durchführen muss.
Da mein EVU nochmehr Ärger macht, wenn ich einen eigenen Zähler kaufe und ich deswegen nicht vor Gericht ziehen will, wollte ich euch mal Fragen ob das wirklich so ist.
Darf mein EVU meien Rechnung ablehnen? Oder muss ich mir einen Rechtsbeistand suchen, der das für mich durchfechtet?
Bin leider nicht so fitt im solchen Gesetzestexten.
Anbei das Dokument auf das sich das EVU bezieht.