Liebe Blockheizwerker,
sitze zum ersten Mal in meinem Leben (aber irgendwann muß man ja mal anfangen...) über dem Papierkrieg im Zusammenhang mit meinem neuen BHKW .
Das BAFA-Formular fragt die Menge des "eingespeisten" Stromes ab. Ich versorg meine Mieters mit (vgl. meinen Beitrag im Unterforum "ecopower, Anregungen..."), deshalb die Frage: nur das angeben was tatsächlich über den Zweirichtungszähler das Grundstück verlassen hat oder auch das, was davor an Mieter, Hauslicht und Anlageneigenverbrauch abgegangen ist, also letztendlich das was der BHKW-interne Zähler per 31.12.07 angezeigt hat??
Außerdem liegt die Gasrechnung noch nicht vor. Kann ich bei der Datenabfrage des Hauptzollamtes bezüglich der Energiesteuer-Rückerstattung mit der Brennwertangabe einer vergangenen Gasrechnung operieren (auf die Gefahr mich selbst zu schädigen, wenn das gelieferte Gas im Erstattungszeitraum "schlechter" war) oder ist die Gasrechnung abzuwarten (bin mir nicht sicher ob die bis 31.3. vorliegt!).