Hallo
ich habe eine Meinungsverschiedenheit mit "meinen" Stadtwerken
KWKG: "als üblicher Preis gilt...der durchschnittliche Preis...an der Strombörse eex...im jeweils vorangegangenen Quartal".
meine Auffassung:
wenn die EEX am 01.04. für das I.Quartal einen Wert erzeugt, dann gilt dieser für den von mir im "vorangegangenen" I.VJ eingespeisten Strom.
Stadtwerke:
nein, für den im 1.VJ eoingespeisten Strom gilt der Wert vom IV.VJ
des vorangegangenen Jahres; d.h. der am 01.01. ermittelte Wert.
Was ist Eure Meinung? Gibt es Urteile o.ä.?
P.S. Meiner Meinung würden wir gekniffen. Wenn wir viel einspeisen
im IV. Quartal erhalten wir die niedrigen eex-Werte vom Sommer?