Verordnung nach § 48 Abs. 1 Nr. 1a und 3 EEG

  • Wer weiss etwas zum verfahrensstand der verordnung nach par 95.n3 3 EEG die näheres zur auslegung der frage regeln soll, ob ein hausdach is v par 48 abs1 nr1a EEG " nicht geeignet " ist eine vor dem haus errichtete " gartenanlage"(8,2 kw) aufzunehmen?

    Mein netzbetreiber verweigert einspeisevergütung solange VO nicht erlassen und mein 1fam-haus sei "geeignet" weil sich dort schon auf dem dach eine pv-anlage befinde( 4,5 kw /etwa halb so gross wie neue gartenanlage auf rechtem dachteil,linker dachteil pv-anlage nicht möglich weil wintergartenglasdach darunter u dachlawinenrisiko).