Beiträge von alikante

    Moin

    Ich gehe davon aus, dass Honda, vielleicht auch Senertec, mit einer Gleichstrom-Zwischenspannung arbeiten.

    da denkst Du (teils) falsch - der olle Dachs ist ein reinrassiger Asynchroner.
    Beim ollen Eco 3.0/4,7 bin ich nicht ganz sicher, die starten mit Netzspannung direkt auf den Geno schalten dann aber einen ZEUS genannten WR dazwischen. Da wird wohl aus gründen der Drehzahlvariation aus Drehstrom mit XYHz wieder welcher mit 50Hz gezaubert.
    Das neue Eco1.0 hat ebenfalls nen WR, ich hab aber keinen Schimmer was für ein Geno davor steckt.


    mfg

    moin,


    BHKW und PV als zwei Gewerbe geht meines Wissens nicht. Und wenn für PV schon Umsatzsteuerpflicht besteht dann gilt das auch für ein neu dazukommendes BHKW - ausser das BHKW wird gar nicht zum Gewerbe hinzugerechnet.
    Im übrigen kann man nach 5Jahren Umsatzsteuerpflicht auch in die Kleinunternehmerregelung wechseln - was dabei zu beachten ist kann Dir Dein Steuerberater sagen.


    @Fuchs - Du schreibst mal wieder aus dem Kontext gerissenes Zeugs. Im EFH gilt üblicherweise folgendes:


    1. die Stromeinspeisevergütung ist fix ( VNNE , EEX )
    2. die Selbstkosten für Stromentname entsprechen dem "üblichen Preis" also EEX
    3. die Selbstkosten für Wärme entsprechen dem "Auffüllbetrag" zur schwarzen Null


    USt kommt nur in dem Umfang drauf in welchem auch VSt gezogen wird. Die Selbstkosten kannst Du natürlich höher ansetzen aber machst Du sie niedriger ruft das Dein FH auf den Plan.


    Der ganze Klatteratatsch gilt selbstverständlich nur wenn das BHKW als "nachhaltige Tätigkeit" mit "Gewinnerzielungsabsicht" angegeben wurde. Im EFH kann es manchmal besser sein lediglich die Einnahmen aus Stromverkauf+KWK Zulage bei der ESt zu deklarieren und das BHKW als Hobby laufen zu lassen, also weder "Gewinnerzielungsabsicht" noch AfA noch Vor/Umsatzsteuer.


    mfg

    Moin

    Der Stirlingmotor läuft seit dem durch

    das würde bedeuten das ständig Wärme angefordert wird, was an sich ja nicht schlimm sein muß. Welchen Verbrauchswerte (Wärme/Strom) hatt das Gebäude vor BHKW?? Wieviele kWh Strom hast Du seit Inbetriebsetzung erzeugt/eingespeist??



    mfg

    Moin,

    N Teil einspeisen und n Teil selbst nutzen geht nicht.

    klar geht das, absolut Problemlos !!

    Zitat

    bekommt man für selbst genutzten Strom keine EEG-Einspeisevergütung

    das stimmt,


    Die Einspeisevergütung dürfte irgendwas um die 21Cent betragen.


    Bedeutet also 30Cent Ausgaben für Stromzukauf oder 21Cent entgangene Einnahmen für Eigenverbrauch.


    mfg

    Moin,


    Zitat

    Wie willst du da auf eine schwarze Null kommen?


    Die Antwort liegt in der definition von "Selbstkosten". Wenn an den Einnahmen für Strom nix zu rütteln ist fällt der Rest halt auf die Wärme.


    Oder was glaubst Du warum dazu nun Regelungen geschaffen wurden??



    mfg

    Moin

    Da deine jährlichen Einnahmen zur Erzielung eines Gewinns größer sein müssen


    müssen sie nicht - wenn ich die aktuelle Rechtsprechung richtig verstehe ( Selbstkosten etc. ) muß es im EFH nur ne schwarze 0 werden.


    Bei "stand alone BHKW" also ein Nullsummenspiel aber zusammen mit PV wirds interessant ............. ;-_



    mfg

    Moin Gemeinde,


    mir gehen ja die Allüren von Vaillant gehörig auf den Sack - trotzdem möchte ich die Möglichkeiten eines Vollwartungsvertrages nicht verspielen.


    Deshalb habe ich mir den geforderten Schlamm und Magnetitabscheider gekauft. Aber nicht das scheissteure angeblich originale Teil von Vaillant ( ist von BWT hergestellt .||. ) sondern den Spirotech MB3 für "nur" 103€ :cursing:


    mfg

    Moin,

    Musst am Jahresende eine Umsatzsteuer-Erklärung machen, dann wird alles auf- und gegengerechnet und gut is.

    Das muß dem FA aber im laufenden Steuerjahr mitgeteilt werden, reicht ein formloses Schreiben das Du Dir ein BHKW einbaust,damit eine Gewinnerzielungsabsicht hast und auf die Kleinunternehmerregelung verzichten möchtest.
    In einigen Bundesländern bekommst Du dann auf Deine Einkommensteuernummer ein Umsatzsteuerfreigabe, in anderen Bundesländern gibts ne extra Umsatzsteuernummer.


    ABER ACHTUNG !! wie Baulion schon schreibt ist dazu der Rat eines "BHKW Erfahrenen" Steuerberaters dringend einzuholen - sonst kann der Schuß nach hinten losgehen und das FA wird Dein ganz spezieller Freund!!


    mfg