Liebe Forenleser,
ich habe vor in einem MFH eine BHKW-Lösung installieren zu lassen. Das Nachbar MFH soll auch mit versorgt werden.
Als Abrechnungsmodell plane ich den Mietern den Strom mit 2 ct/kwh Abschlag vom immer aktuell nachgezogenen Preis des regionalen EVU zu verkaufen und die Wärme über einen Wärmemengenzähler (also BHKW und SL-Kessel zusammen) zu einem ebenfalls an den EVU / Fernwärme gekoppelten Preis zu verkaufen - derzeit für 10,8 ct/ kWh (thermisch). Alle Kosten inkl. Investition, Finanzierung und Gasbezug trage ich selber.
Hintergrund: Immobilie im Besitz einer Familien KG, externe Hausverwaltung, BHKW-Betrieb in Eigenregie als Kleinunternehmer, ich optiere NICHT für den Vorsteuerabzug, da nur Wohnungsbelieferung / Endkunden.
Nur zu den Fragen:
1.
Ich wollte das Nachbarhaus über eine "Nahwärmeleitung" quasi durch den Keller versorgen und hier ebenfalls eine Abrechnung nach abgenommener Wärmemenge durchführen - die Hausverwaltung die beide Objekte verwaltet sieht hierin ein Problem, da in dem "Fremdobjekt" ja auch Kosten durch Pumpen usw. entstehen, die dann nicht in dem pauschalen Preis enthalten sind.
Kann ich nicht nachvollziehen- da bei einem Bezug von z.B. Fernwärme die Abrechnung doch auch nur über die abgenommene Wärme * Bezugspreis läuft - oder habe ich dabei einen Denkfehler?
2.
Gibt es hier im Forum Erfahrungen zu einer pauschalierten Abrechnung, rein nach dem Abgabepreis von Strom & Wärme?
Ich konnte dieses Modell leider nicht finden.
3.
Meine Anfrage an das Finanzamt zu meiner "Gewerbeanmeldung" musste mit einer ergänzenden Beschreibung (!!!) versehen werden und im Anschluß wurde ich darauf hingewiesen, dass mein Geschäftsmodell kein Gewerbe im Sinne der GO und EKSt-Gesetzes ist und so auch nicht rechtlich durchführbar.
Daraufhin bin ich jetzt völlig ratlos - ist mein Modell nicht das Modell eines Contractors?
Danke für Euere Antworten