Abrechnung

  • hallo dachsgemeinde!
    meine frage die vielleicht jemand beantworten kann ist ( wie rechne ich den vom EVU gezahlten strompreis beim Fa ab )sind ja einnahmen die versteuert werden müssen oder ?
    gruß Sputnick

  • Wie alle Einnahmen die du als "Finanzamtopfer" hast...
    Die wird dein Steuerberater oder dein Steuerprogramm in deiner Steuererklärung des Jahres, deinen sonstigen enormen Belastungen :rolleyes: entgegenstellen.


    So wie bei
    "Meine Frau ist eine ausserordentliche Belastung ich würde Sie gerne absetzen!" ^^

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Zitat

    "Meine Frau ist eine ausserordentliche Belastung ich würde Sie gerne absetzen!" ^^



    )))) )))) )))) Gut das unser Frauen nicht mitlesen )))) )))) ))))


    Aber Bernd hat Recht, sicherlich hattest Du beim Erwerb und Betrieb Deinen Dachses auch Ausgaben.


    Diese werden miteinander verrechnet und den Verlust läßt Du Dir dann vom Finanzamt auszahlen und sagst den ausergewönlichen Belastungen ähh der Frau nix davon. ))))


    Nein die Gewerbeverluste die sicherlich wärend der AfA Laufzeit von 10 JAhren entstehen, können meines Wissens mit anderen EInkunftsarten z.B. unselbständigen Einkünften ( Demütigungsprämie = Gehalt ) verrechnet werden. Alternativ kann man Verluste auch von einem Jahr ins andere schieben etc. etc.


    Hier ist wirklich ein Steuerberater gefragt, oder jemand der Beraten darf. Wir dürfen hier keine Beratung durchführen. :rolleyes: