BAFA-Mittel für Wärmespeicher oder für die KWK-Anlage?
Bei der Förderung von Wärmespeichern schreiben Sie nur "Neu- und Ausbau" von Wärmespeichern...
Bei der Förderung von KWK-Anlagen steht hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/ene…chriften/rili_minikwk.pdf
(Seite 4)
Weitere Anforderungen sind:
„1. Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth, jedoch mindestens 6,9 kWh (entspricht im Falle eines Pufferspeichers 70 l pro installierte kWth, jedoch mindestens 300 l – bei KWKAnlagen mit mehr als 29 kWth ist ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von 46,5 kWh bzw. 1600 l ausreichend),“
(Seite 5)
Nicht gefördert werden:
„2. gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen gebraucht erworbenen Anlagenteilen (ausgenommen sind Pufferspeicher)…“
VLG