Also die KWK-Vergütung wird zumindest bei uns nach KWh abgerechnet. Oder meint ihr eine andere Förderung?
So ist es, wenn Teilleistungen gefahren werden, ist das auch kein Problem für den Netzbetreiber, da es immer nach den kWh geht. Die Förderung endet auch nach dem erzeugten kWh ( 30 bzw. 60 tsd. je nach KWK Gesetz multipliziert mal Nennleistung der Anlage ) = geförderter ZEitraum, sofern dieser nicht benannt wurde z.B. 10 Jahre.