Online-Seminar: Das Energieeffizienzgesetz - Chancen für Energiedienstleister

Dieser Termin wurde am 17. April 2024, 07:56 von vedec abgesagt.

Die Energieeffizienz hat ein eigenes Bundesgesetz. Am 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Für Energiedienstleister zählt das EnEfG maßgeblich zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen des Jahres 2024, neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Rahmengesetzgebung zur kommunalen Wärmeplanung (WPG). Das EnEfG setzt Ziele zur Senkung des Primärenergieverbrauchs und des Endenergieverbrauchs fest, die bis 2030 erreicht werden sollen. Zusätzlich konkretisiert es das aus der europäischen Gesetzgebung stammende jährliche Ziel zur Einsparung von Endenergie, in dem es mit Wirkung ab 01.01.24 jährliche Energieeinsparverpflichtungen für Bund und Länder festlegt.

Darüber hinaus enthält das neue EnEfG spezifische Vorgaben. Etwa Anforderungen an die Steigerung der Energieverbrauchseffektivität oder die Pflicht für Großunternehmen, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen. Auch kleinere Unternehmen werden durch das neue EnEfG zur Erstellung von konkreten Umsetzungsplänen und zur Veröffentlichung aller wirtschaftlichen identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen verpflichtet. Für Unternehmen ist die Erfüllung der Vorgaben aus dem EnEfG ohne fachliche Begleitung oftmals herausfordernd. Energiedienstleister können hier durch Energieliefer- und Einspar-Contracting mit ihrer fachlichen Expertise unterstützen und Unternehmen bei ihren Pflichten tatkräftig unterstützen. Auch in Sachen Abwärme hat das EnEfG konkrete Regelungen formuliert. Abwärme soll nutzbar gemacht werden und so die Energieeffizienz weiter steigern. Dafür muss Abwärme in Unternehmen nun konsequent vermieden, verwendet oder an ein Onlineportal gemeldet werden, damit Abnehmer gefunden werden können.

Doch was bedeutet das Gesetz konkret für Energiedienstleister? Wie wirken sich die verbindlichen Effizienzziele auf laufende und künftige Projekte aus? Welche Ergebnisse sind aus den neuen Vorgaben für Energie- und Umweltmanagement zu erwarten? Was bedeutet die verschärfte Nutzungspflicht von Abwärmepotenzialen? Ist Abwärme aus Rechenzentren nun besser erschließbar? Was folgt aus Sicht des Energiedienstleisters aus der jetzt vorgesehenen „Plattform für Abwärme“? Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat zwischenzeitlich ein Merkblatt veröffentlicht, in welchem die konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen genauer erläutert werden. Gerne diskutieren wir dazu mit Ihnen.


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Referent

Dr. Dirk Legler, Rechtsanwälte Günther


Kosten

145,00 € zzgl. 19 % MwSt.

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