Beiträge von sailor773

    Hallo Pfleger,

    Es macht aber keinen Sinn die KWK-Anlage zu betreiben wenn die Sonne und Wind im Überschuß vorhanden ist oder sogar ausgeschaltet werden muß, zu den Stunden wenn Deutschland am meisten konventionellen Strom benötigt ausgeschalltet wird.

    Im Prinzip gebe ich Dir ja Recht. Meine Bedenken gelten in erster Linie für Kleinanlagen, also Nano-BHKW wie unser 1-kW-Vitotwin, sowie Mikro-und Mini-BHKW, die zur Raumheizung und (teilweisen) Strom-Selbstversorgung in größeren Häusern und kleinen Gewerbebetrieben laufen. (Wo man die Grenze zieht? M.E. irgendwo zwischen 10 und 50 kW elektrischer Leistung.) Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass der tatsächliche Beitrag solcher Anlagen zu der von Dir beschriebenen Regelleistung so gering ist, dass sich einfach der Aufwand nicht lohnt.


    Warum?


    Ausgeschaltet werden soll zum Einen bei Sonnen-Überschuss. Der tritt aber nur im Sommer auf, und da sind die meisten BHKW's sowieso aus. Das gilt insbesondere, wenn man wie wir ein ordentlich isoliertes Haus mit einer Solarthermie hat. Im Szenario 2050 trifft das hoffentlich auf die meisten Wohnhäuser zu.


    Ausgeschaltet werden soll zum Anderen bei Wind-Überschuss. OK, das wird zukünftig im Winterhalbjahr häufiger auftreten (Situation "Weihnachten 2012"). Der Punkt geht klar an Dich.


    Eingeschaltet werden soll bei Wind- und Sonnenmangel. Das hinwiederum kommt doch praktisch nur im Winter vor. In einer Situation wie im Februar 2012 würde unser Vitotwin in der Tat mit Vollast laufen, aber ganz freiwillig ohne Zwangseinschaltung, weil es bei solcher Kälte und von Ende November bis Anfang März sowieso durchläuft. Auch nachts, wenn die Franzosen ihre Elektrospeicherheizungen aufladen. Außerhalb der Kern-Winterzeit (wo die BHKW zeitweise und v.a. nachts aus sind) hatten wir m.W. noch nie eine Mangelsituation, insbesondere nicht in der Nacht. Mit zukünftig mindestens verdoppelter PV- und Windkapazität wird das noch seltener auftreten. Im Sommerhalbjahr ist das Einschalten von BHKW energetisch sinnlos (auch z.B. während der Abendspitze), weil die Wärme dann nicht genutzt werden kann.


    Die ganze Mimik mit Rundsteuerempfänger etc. wäre also im Wesentlichen nur dazu da, um bei Windüberschuss im Winterhalbjahr die BHKW's abschalten zu können. Und ich frage mich eben, ob's das wirklich bringt. Aber gut: Wenn sich das Ausschalten bei Windüberschuss eines Tages tatsächlich für die Netzbetreiber rechnet, mache ich gerne mit. Natürlich müssten diese die Steueranlage auf eigene Kosten installieren und uns zusätzlich beim Ausschalten für jede entgangene kWh die Differenz zwischen den Grenzkosten für den selbst erzeugten Strom und dem Bezugsstrompreis zahlen, derzeit also ca. 24 Cent brutto (bzw. 18 Cent nachts und am Wochenende). Einschalten gibt's gratis, solange der Puffer nicht voll ist.


    Eine ganz andere Frage wäre, ob man massenhaft installierte BHKW's mit Rundsteuerempfängern zukünftig in Notfällen als Minutenreserve nutzen könnte. Unser Stirling bringt nach einer Minute 50%, nach zwei Minuten 80% Leistung; ein Motor (z.B. Vaillant oder Dachs) ist wahrscheinlich noch schneller. Lange laufen müssten sie ja nicht, nur bis die "richtigen" Kraftwerke (z.B. GuD) hochgefahren sind. Da geht's dann aber nicht um Energie, sondern um kurzfristig verfügbare Kapazität zur Netzstabilisierung.


    Gruß, Sailor

    Stromgeführter Einsatz kleiner KWK ferngesteuert widerspricht dem
    doch nicht, warum soll nicht über Preissignale gesteuert der Strom in den Zeiten erzeugt werden, wenn er gebraucht
    wird? Nur weil es statistisch ohnehin so pi mal Daumen hinkommt?

    "Stromgeführter Einsatz" im Sinne der Prognos-Studie bedeutet doch, dass (nicht der Besitzer der Anlage sondern) der Netzbetreiber die BHKW's ferngesteuert ab- und zuschalten kann, je nachdem ob deren Leistung gerade benötigt wird oder nicht.


    Bei kleinen Anlagen gibt es aus meiner Sicht zwei Gründe, die dagegen sprechen:


    Erstens kostet diese Fernsteuer-Mimik Geld, und zwar für eine (Regel-)Leistung von 1 kW wahrscheinlich nicht weniger als für eine von 50 kW. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sich das rechnet, von Vergütungen ganz abgesehen. Bei der PV (wo das eine Rolle spielen könnte als zulässige Alternative zu der fixen 70%-Abregelung) wendet das jedenfalls unterhalb 30 kWp praktisch keiner an.


    Zweitens (und aus meiner Sicht wichtiger): Die Wirtschaftlichkeit kleiner BHKW's hängt ausschließlich ab vom Eigenverbrauch des erzeugten Stroms. Das verträgt sich nicht damit, dass einem der Netzbetreiber jederzeit den eigenen Strom abstellen kann, nur weil in Norddeutschland gerade viel Wind weht. Einziger Ausweg dafür wäre das "Lichtblick"-Modell, wo der Haushalt nur noch die (Ab-)Wärme abnimmt und ansonsten mit dem BHKW und dessen Stromerzeugung nichts zu tun hat.


    Trotzdem kann man natürlich alles Mögliche machen, wenn es dafür eine zwingende Notwendigkeit gibt, aber die sehe ich eben nicht - jedenfalls nicht für Kleinanlagen.


    Selbstbestimmten stromgeführten Betrieb von Klein-BHKW sehe ich übrigens zukünftig sehr wohl, nämlich wenn es mal (bezahlbare) Brennstoffzellen o.dgl. gibt. Dann könnte ein Haushalt mindestens acht Monate im Jahr seinen gesamten Stromverbrauch (einschl. 5 kW Kochspitze am Abend) aus dem BHKW decken, weil er das bisschen Wärme über den Puffer immer wegbringt. Ich glaube übrigens, wenn das viele Haushalte machen stabilisiert das in der Summe die Netze durchaus, jedenfalls auf der Nachfrageseite. Mit dem fluktuierenden Windangebot müssen dann allerdings andere klarkommen.

    ... ist ja auch unumstritten. Die strittige Frage ist, wieviel er steigen soll.

    Ich halte es für grundsätzlich sinnvoll, bei dem Entwurf für ein zukünftiges "CO2-armes" Strom- bzw. Energieversorgungssystem für alle Erzeugungskapazitäten Zielkorridore anzusetzen. Am Ende des Tages ist m.E. nicht die Frage, ob es für das Angebot an KWK-Strom eine Grenze gibt, sondern durch welchen Bedarf dieses begrenzt wird:
    a) Durch den Wärmebedarf (Gesamtbedarf nach Sanierungserfolgen mal wirtschaftlich erschließbarem KWK-Anteil mal durchschnittlicher Stromkennzahl)
    b) Durch den Strombedarf (Gesamtbedarf minus erneuerbare minus "unvermeidbare").


    Nach meiner Meinung wird langfristig der Wärmebedarf wichtiger werden als der (in der Umfrage angesprochene) Strombedarf. Begründung:


    1) Entscheidend für den zukünftigen Wärmebedarf ist die Sanierung der Altbauten. Die Prognos-Annahmen hierzu sind auf Seite 40 dargestellt. Rechnet man das um, so bedeuten sie, dass der Wärmebedarf der Altbauten zwischen 2010 und 2050 lediglich um 24% (EFH/ZFH) bzw. 28% (MFH) zurückgeht. Das mag unter den heutigen Vorgaben realistisch sein. Wenn wir aber bei der Energiewende wirklich etwas erreichen wollen (und nur unter dieser Voraussetzung ist die Diskussion, die wir hier führen, überhaupt sinnvoll), so muss die Sanierungsrate wenigstens verdoppelt werden. Dann würde aber der häusliche Wärmebedarf (einschl. Warmwasser) von jetzt gut 600 TWh auf weniger als 300 TWh zurückgehen. Damit vermindert sich natürlich auch das KWK-Potential entsprechend.


    2) Das "obere Szenario" bei Prognos (S. 39) geht insbesondere von einem sehr ehrgeizigen Ausbau der Fernwärme aus. Dort wo in Städten der Anschlussgrad erhöht wird (Netzverdichtung) oder dicht bebaute Stadtviertel neu einbezogen werden (Netzerweiterung teilweise), macht das zweifellos sowohl ökologisch als auch ökonomisch Sinn. Äußerst kritisch sehe ich dagegen Erweiterungen oder den Bau neuer Fernwärmenetze in Vorstädten oder gar ländlichen Gemeinden mit lockerer Bebauung (EFH, ZFH, Reihenhäuser): Sobald die Häuser saniert sind, steigen die Leitungsverluste wegen der fehlenden Abnahmedichte schnell auf Werte zwischen 20% und 40%. Damit wird der ökologische KWK-Vorteil vollständig zunichte gemacht, und ökonomisch werden solche Vorhaben schnell zum Desaster. Beispiel: Schon Prognos erwartet (auf Basis geringerer Sanierungszahlen) zwischen 2030 und 2050 einen Bedarfsrückgang von 190 TWh auf 150 TWh, also um gut 20%. Wie sich das auf die Wirtschaftlichkeit von FW-Netzen auswirkt, die zwischen 2020 und 2030 in Betrieb gegangen sind, kann man sich vorstellen.


    Ein Teil dieses (für Fernwärme m.E. unerreichbaren) Potentials ließe sich übrigens ohne Leitungsverluste durch zusätzliche Objekt-KWK decken. Hier halte ich die Prognos-Annahmen im "oberen Szenario" für erreichbar, aber da geht es nur um ca. 18 TWh im Jahr 2030. Insgesamt erscheint es unwahrscheinlich, dass die von Prognos aus dem "mittleren Szenario" abgeleitete KWK-Stromerzeugung von ca. 100 TWh (2030) wesentlich überschritten werden kann. Selbst wenn diese danach konstant bliebe, wäre das immer noch deutlich weniger als die für 2050 vorgesehene "konventionelle Erzeugung" (123 TWh). Es besteht also für absehbare Zeit kein Anlass für eine Begrenzung von KWK-Strom.


    3) Auf der anderen Seite hat Prognos m.E. die Strom-Bedarfsseite nicht ausreichend berücksichtigt:


    Zum Einen glaube ich ganz allgemein und grundsätzlich nicht an eine Verringerung des Strombedarfs. Alle bisher erzielten Einsparungen wurden stets durch wirtschaftliches Wachstum und neue Anwendungsgebiete aufgezehrt. Vieles davon ist auch sinnvoll, so würde z.B. ein Anteil von 10% Elektrofahrzeugen bei gleicher Fahrleistung vielleicht 50 TWh Benzin sparen, aber 10 TWh mehr Strom verbrauchen. Nach meiner Meinung hätten wir also schon viel erreicht, wenn wir den Stromverbrauch in den nächsten vierzig Jahren konstant halten könnten.


    Zum Anderen wird m.E. bei den ganzen Überlegungen zum Abgleich von KWK-Stromerzeugung und -Bedarf das Potential elektrischer Wärmepumpen unterschätzt. Beispiel: Ungefähr 40% der Wohnfläche in Deutschland befindet sich in ca. 11,4 Mio EFH (durchschnittlich 120 qm). Nach einer maßvollen Sanierung braucht ein solches Haus vielleicht noch 10.000 kWh Wärme im Jahr, mit einer Solarthermie noch deutlich weniger. Das ist für ein BHKW meist zu wenig (und für Fernwärme völlig uninteressant, siehe oben), für eine Wärmepumpe dagegen gerade richtig. Würde z.B. die Hälfte dieser Häuser mit Wärmepumpen beheizt, so würde ein Bedarf von 50-60 TWh Wärme mit 15-20 TWh Strom abgedeckt, und zwar mit einem Bedarfsprofil, welches sich zu jeder Jahres- und Tageszeit und bei jedem Wetter exakt mit dem Erzeugungsprofil der nicht-industriellen KWK deckt. Das entspricht ungefähr der von Prognos langfristig erwarteten Stromerzeugung aus Objekt-KWK.


    Ich halte daher Überlegungen zum stromgeführten Einsatz kleiner KWK unterhalb - sagen wir - 50 kW Leistung auch langfristig weder für notwendig noch sinnvoll, jedenfalls nicht "ferngesteuert" zur Netzstabilisierung. (Wenn das jemand vor Ort macht, um seinen Eigenverbrauchs-Anteil zu erhöhen, ist das ja OK, aber statistisch wäre das belanglos.) Auch der Einsatz von Elektroheizstäben u.dgl. zur kurzfristigen Energiespeicherung ist in meinen Augen nichts als Verschwendung hochwertiger Energie, die anderswo zeitgleich in Wärmepumpen sinnvoller verwendet werden könnte.


    Bei großen KWK-Betreibern (Stadtwerken) sieht das ganz anders aus, die können heute schon den Strom - jedenfalls Stunden- und Tageweise - zu knappen Zeiten erzeugen und die Wärme im Puffer speichern. Sie machen das auch, wenn es an der Strombörse mehr Geld bringt.

    Die übersandten Abrechnungen kann ich nicht nachvollziehen. Nur soviel, daß um die 120,00 Euro zuwenig ausbezahlt wird. Dagegen muß ich auch wieder angehen. Rechne Deine mal überschlägig nach.


    Also mich hatte der Ehrgeiz gepackt, und ich habe zwei Stunden meines Lebens investiert um da durchzusteigen. Die Strommengen (kWh) im Gesmtjahr stimmen, nur dass halt die unterjährigen Quartale rechnerisch und nicht nach Zwischenzählerstand abgerechnet wurden. Das einzige was wirklich nicht stimmte, war das zweimal in Rechnung gestellte "Entgelt für Abrechnung".


    Dass bei Dir ganze 120 EUR fehlen (selbst für zwei Jahre), ist m.E. durch den von mir beschriebenen Quartalseffekt nicht zu erklären, denn so unterschiedlich waren die Quartalsentgelte nun doch nicht, und wirksam wird das nur für den tatsächlich eingespeisten Anteil. Da muss bei Dir noch was anderes fehlen. Ich empfehle daher die Posten auf Seite 1 der Abrechnung nach folgendem Schema zu überprüfen (damit Dein Anwalt gleich das Richtige schreiben kann):


    1) "Strom echte Einspeisung": Der Nettobetrag muss ungefähr Deine tatsächliche Einspeisung (also fiktive Lieferung ./. fiktive Rücklieferung) in kWh mal 10 ct/kWh sein. Wenn das nicht - sagen wir - plusminus 5% hinkommt, solltest Du die abgerechneten kWh im ersten Abschnitt der "detaillierten Informationen" überprüfen (unter "Strom"): Die unterjährigen Quartalsstände stimmen natürlich nicht (da vom EVU errechnet), aber die Stände zu Jahresbeginn und -Ende und die Summe der kWh im ganzen Jahr müssen mit den von Dir übermittelten Werten exakt übereinstimmen.


    2) "Strom fiktive Einspeisung": Gleiches Verfahren. Der Nettobetrag muss ungefähr Deinem Eigenverbrauch in kWh mal 10 ct/kWh entsprechen. Ist das nicht der Fall, solltest Du im zweiten Abschnitt der "detaillierten Informationen" die abgerechneten kWh unter der Überschrift "Strom" überprüfen. Da werden die Werte aus dem Einspeisezähler von denen des Erzeugungszählers abgezogen und so jeweils der Eigenverbrauch ermittelt.


    3) "Entgelt": Das ist ein Sammelposten, und die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass die Abweichung hauptsächlich hier entstanden ist. Das "Entgelt" setzt sich zusammen aus


    a) Entgelt für die fiktive Rücklieferung (Eigenverbrauch): Der Nettobetrag muss ungefähr Deinem Eigenverbrauch in kWh (siehe oben 2) mal 5 ct/kWh entsprechen. Falls bei den Jahreszahlen (kWh) unter 1) und 2) ein Fehler vorliegt, setzt er sich hier natürlich fort.


    b) Entgelt für Abrechnung: Das Bayernwerk verrechnet für die Abrechnung € 13,80 netto (also € 16,42 brutto) Gebühr. Dieser Betrag wurde natürlich in Deinen Rechnungen nicht (zu Deinen Lasten) angesetzt, würde aber nur eine Differenz von 16 EUR erklären, nicht 120. Jetzt halte ich folgendes für möglich: Erstens wurde evtl. auch bei Dir der Betrag fehlerhaft doppelt angesetzt (ich halte das mittlerweile für einen Software-Fehler). Dann wären es schon € 32,84 brutto. Zweitens - da Deine Abrechnung für 16 Monate war, was zwei Abrechnungszeiträumen entspricht - könnte ich mir vorstellen, dass das Bayernwerk die Gebühr für jeden Abrechnungszeitraum extra verrechnet hat: Ggf. natürlich doppelt, dann wären wir schon bei € 65,68 Differenz. Die restlichen 50 EUR kommen dann vielleicht aus Abweichungen bei den Zählerständen.

    ich vermute irgendwann auch mit dem FA wg der Höhe der unentgeltlichen Wertabgabe

    Also ich setze für den Eigenverbrauch von Strom & Wärme aus dem BHKW einheitlich die Herstellkosten (einschl. AfA) pro kWh an. Solange es für KWK-Eigenverbrauch keine verbindlichen Richtlinien gibt, ist man damit glaube ich auf der sicheren Seite.



    Schau' mer mal.


    CG

    Der Knackpunkt ist jetzt nur noch der, ob ich nach eurer Meinung die Rechnung richtig erstellt habe (wie ein Exelbeispiel hier in der Infothek) oder ob das EVU so abrechnen kann wie von mir beschrieben mit Berechnung nach Lieferung und fiktiver Rücklieferung, was einen wenn auch nur minimalen Unterschied ausmacht. Hier müßten doch Erfahrungen vorliegen.

    Ich habe heute vom Bayernwerk (vormals E.ON Bayern) die Abrechnung für 2012 erhalten (kaum gehen sechs Monate ins Land...). Das Bayernwerk rechnet das BHKW wie bei der PV nach Lieferung und fiktiver Rücklieferung ab. Soweit ich weiß (bei http://www.photovoltaikforum.com ist das schon häufig und ausführlich diskutiert worden), ist das in Deutschland zumindest für alle umsatzsteuerpflichtigen Kleineinspeiser mit Eigenverbrauch üblich, auch weil es anscheinend für beide Seiten ziemlich unangenehme Umsatzsteuer-rechtliche Komplikationen vermeidet. Einen Unterschied bei den abgerechneten Vergütungen sollte das aber eigentlich nicht machen (auch keinen minimalen), weil die für "Lieferung" und "Rücklieferung" jeweils angesetzten Vergütungen (einschl. Netzentgelte) identisch sind.


    Ich glaube, der Unterschied kommt aus einer anderen Quelle: Bei der rechnerischen Aufteilung der Jahresleistung wird so getan, als ob in jedem Quartal sowohl Erzeugung als auch (Eigen-)verbrauch exakt gleich wären. Gerade bei BHKW's in Privathäusern werden aber 80-90% des Stroms in der Heizperiode, also in den beiden Winterquartalen erzeugt. Wenn nun die Vergütung in den beiden Sommerquartalen niedriger ist als im 1. und 4. Quartal, ergibt das (im Vergleich zur Abrechnung nach tatsächlichen Zählerständen) einen Nachteil für den Betreiber; ist es umgekehrt, zahlt das EVU drauf. Ich glaube aber, ersteres ist häufiger der Fall.


    Ich habe deshalb dem Bayernwerk geschrieben, dass ich lieber nach quartalsweisen Zählerständen abrechnen möchte (die Meldung kann ja heutzutage problemlos und zeitnah übers Internet erfolgen). Bin mal gespannt, was sie antworten.


    Das Bayernwerk stellt übrigens eine Abrechnungsgebühr von € 13,80 + USt in Rechnung. Bei meiner Abrechnung haben sie das jetzt sogar doppelt abgerechnet (also € 27,60 + USt). Gegen Letzteres habe ich schriftlich Einspruch eingelegt, aber eine Gebühr würde ich an sich schon akzeptieren. Dafür muss das Bayernwerk schließlich auch die Einspeisung von PV und BHKW an Hand der Zählerstände unserer Kaskadenschaltung auseinanderpfriemeln. Außerdem handelt es sich um absetzbare Betriebsausgaben. Um ca. 7 Euro netto zu sparen, setze ich mich nicht viermal im Jahr hin um eine Rechnung zu schreiben.


    Gruß, CG

    Das ist hier kein Problem, Solarthermie und 500l Speicher sind anwesend!

    Dann ist ja insoweit alles paletti :thumbup: !


    Wir haben übrigens auch an unserem 750l Pufferspeicher eine Solarthermie angeschlossen. Nach den Erfahrungen aus diesem Winter (seit Sept. 2012) funktioniert das ziemlich gut; insbesondere habe ich nicht den Eindruck, dass durch die Solarthermie wesentlich BHKW-Laufzeit verloren geht.

    das ist der punkt 150liter sind sehr wenig..
    und man ist nicht mehr flexibel wenn man mal durch solarthermie ergänzen will oder sonsitges..

    Ich glaube, in der Regel wird man einfach einen größeren Puffer dahinter schalten müssen - z.B. den Viessmann Vitocell 340M mit 750 l Volumen einschl. Trinkwarmwasser. Der ist auch für eine zusätzliche Solarthermie vorbereitet.


    Bei unserem 300 hat übrigens die BAFA für den Zuschuss 400l Puffer-Mindestvolumen verlangt. Ob das auch für die 350 gilt, weiß ich nicht.

    Nur eine Kaminöffnung? Wie ist das dann mit der Spitzenlasttherme?

    Die ist doch im Gerät integriert. Das Abgas aus Stirling und Spitzenlasttherme durchläuft einen gemeinsamen Wärmetauscher (einschl. Kondensation für den Brennwerteffekt) und geht durch denselben Abgaskanal. Ist ja auch billiger so.


    Der Unterschied bei dem 350 ist, dass hier Geräte- und Heizwasserkreislauf getrennt sind - wahrscheinlich um Probleme mit verschmutztem oder zu hartem Heizwasser zu vermeiden. Da es sich um ein Standgerät handelt, kann ich mir außerdem gut vorstellen, dass man die Körperschallprobleme beim 350 viel einfacher in den Griff kriegt. Ob das Puffervolumen mit 150l ausreicht, ist eine andere Frage.

    Wir haben nur eine Kaminöffnung.

    Wir haben für unser Vitotwin 300 auch nur eine Kaminöffnung. Ein Ofen oder sowas darf da natürlich nicht noch zusätzlich dran hängen, aber für das Vitotwin 300 selbst reicht definitiv ein Kamin.

    Und dann wäre da noch die Modulationsmöglichkeit

    Stimmt natürlich. Allerdings habe ich aus den vorliegenden Informationen den Eindruck, dass bei der Modulierung der elektrische Wirkungsgrad in die Knie geht. Die Frage ist dann doch, ob die durch die Modulation in der Übergangszeit gewonnene Laufzeit für den Eigenstromverbrauch mehr bringt als man an Stromerzeugung insgesamt verliert. Zwischen Anfang Dezember und Ende Februar läuft das Gerät sowieso durch, da ist es egal.

    hui,


    anscheinend war mein statement wohl etwas erschlagend
    ....keine weiteren Antworten?

    Hallo firestarter,


    bei so einem Statement braucht's schon etwas länger bis man da durch ist, aber ich finde es lohnt sich.


    Grundsätzlich halte ich die Idee eines flexiblen Netzentgeltes je nach Netzbelastung für einen brauchbaren Ansatz und glaube auch, dass über eine entsprechende Spreizung eine Steuerungswirkung erreicht werden kann. Der Vorläufer Deines Systems ist ja die Zweitarifregelung mit günstigerem Strom von 22:00h bis 06:00h - natürlich steinzeitlich im Vergleich zu einem smarten System, und heutzutage v.a. im Sommer wahrscheinlich kontraproduktiv. Entscheidend ist aber, dass eine Differenz von z.B. 10 ct/kWh Haushalte erfahrungsgemäß tatsächlich dazu motivieren kann, den eigenen Verbrauch - soweit machbar - in die Niedertarifzeiten zu verlegen.


    Allerdings sollte man das Potential bei den Haushalten nicht überschätzen. Wirklich flexibel einsetzbare Verbraucher sind doch eigentlich nur Waschmaschine, Geschirrspülmaschine und Trockner. Diese machen lt. Wikipedia ca. 17% des Stromverbrauchs (ohne Heizgeräte) in Haushalten aus. Weitere 14% werden für Kühlen und Gefrieren verbraucht - eigentlich Grundlast, aber (wenn man sehr gute Geräte hat) vielleicht für einige "rote" Stunden pro Tag abschaltbar. Da die Haushalte insgesamt ca. 25% des Stroms verbrauchen, hätten wir ein theoretisch verlagerungsfähiges Potential von 4-8% des gesamten Stromverbrauchs. Ob davon in der Praxis mehr als die Hälfte wirklich gehoben werden kann, würde ich bezweifeln. Bei ca. 60 GW Gesamtleistung reden wir also von vielleicht 2 GW, die (wenn alle mitmachen) tatsächlich vom "roten" in den "grünen" Bereich verschoben werden können. Das entspricht der Leistung von zwei großen Pumpspeicherwerken: Nicht zu vernachlässigen, aber auch nur ein kleinerer Beitrag zur Lösung der Netzprobleme. Bei der Industrie wäre das Potential sicher deutlich größer, wenn die Tarifstruktur entsprechend angepasst würde.


    Was die Erzeugung und den Eigenverbrauch betrifft: Der Ansatz ist m.E. richtig, die Einspeise-Entgelte für KWK (und EEG!) genau so nach Bedarf bzw. Netzbelastung zu spreizen wie die Verbrauchsentgelte, und zwar sowohl regional (um ggf. die Investitionen zu steuern) als auch saisonal und im Tagesablauf (um Erzeugung und Verbrauch zu steuern). Auch wenn die Erzeugung selbst nicht regelbar ist (bei PV sowieso nicht, bei BHKW's im Winter meist auch nicht, weil die dann durchlaufen), würde das die Besitzer von BHKW und PV-Anlagen zumindest dazu motivieren, den Eigenverbrauch nach Möglichkeit in die Niedertarifzeit zu legen. Die derzeit bezahlten vNNE sind dafür aber nicht geeignet: Für 0,3 Cent pro kWh (was wohl die meisten von uns bekommen) nimmt doch keiner einen Taschenrechner in die Hand, auch nicht wenn man den Betrag verdreifacht. Eine Steuerungswirkung im Haushaltsbereich erreicht man, glaube ich, nur bei Spreizungen ab 5 ct/kWh.


    Natürlich sollte Braunkohle erstmal deutlich teurer werden (Zertifikate?), aber das wird vermutlich noch nicht reichen.

    Wenn die Zertifikate 30 EUR/t CO2 kosten würden (was sie eigentlich müssten und vor einigen Jahren auch annähernd taten) anstatt 4 EUR/t (wie jetzt), so würde das die Braunkohle-Grenzkosten schon mal um 2,5 ct/kWh verteuern (Steinkohle um 2 ct/kWh, Gas um 1 ct/kWh). Dann lohnt es sich jedenfalls nicht mehr, die Braunkohle bei zu viel Wind einfach durchlaufen zu lassen und negative Börsenpreise zu produzieren. (Die EEG-Umlage würde dann auch um ca. 2 ct/kWh zurückgehen.) Mittelfristig würde ich schon erwarten, dass sich dann die fossile Kraftwerksstruktur hin zu mehr Steinkohle und Gas (und damit deutlich besserer Regelbarkeit) entwickelt. Trotzdem glaube ich, dass wir um eine wie auch immer geartete Vergütung für die Kapazitätsvorhaltung nicht herumkommen werden. Die richtig großen Netzprobleme in den letzten Jahren gingen ja stets über mehrere Tage (z.B. Strommangel 6.-10. Februar 2012, Stromüberschuss 23.-27. Dezember 2012). Das ist über Kurzfristmaßnahmen (z.B. Verbrauchsverlagerung von "roten" in "grüne" Stunden) nicht mehr abzufangen: Dafür braucht man große und schnell zu- und abschaltbare Kraftwerksreserven. Deswegen müssen wir aus Kernenergie und Braunkohle aussteigen, weil die das nicht können - aber billiger wird der Strom dadurch bestimmt nicht.

    Die steigenden Zahl dezentraler(vor allem Industriell, aber auch PV und BHKW) bedeutet halt auch, dass immer weniger übers Netz geht und sich an den sozialen Kosten/Umlagen beteiligt.

    Das stimmt schon, aber die Umlagen haben ja den Zweck, den Umstieg von nicht mehr gewünschten Energien (Kernenergie und fossile) auf gewünschte (erneuerbare) zu fördern. Mit "Sozial" hat das zunächst mal nichts zu tun: Wer "unerwünschte" Energien nutzt, soll auch die Lasten tragen, wer "erwünschte" erzeugt, soll den Nutzen haben, entweder direkt (über vermiedene Bezugskosten bei Eigenverbrauch) oder über das Entgelt. Falls dabei ungerechtfertigte soziale Schieflagen auftreten, müssen diese über das Steuer- und Sozialsystem ausgeglichen werden.


    Das Problem ist ein anderes: Mit steigender Dezentralität verändert sich die volkswirtschaftliche Funktion des Netzes immer weiter weg von der reinen Versorgungsfunktion (mit Arbeits-, d.h. Mengen-abhängigen Kosten), hin zu einer Stabilisierungs- und Verteilungsfunktion (mit Leistungs-, d.h. kapazitätsabhängigen Kosten). Unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten muss sich deshalb auch der Preis an dieses neue Leistungsspektrum anpassen. Meiner Ansicht nach bedeutet das, dass zukünftig von jedem Abnehmer für die Aufrechterhaltung des Netzbetriebes eine deutlich höhere, von der (vorzuhaltenden) Maximalleistung abhängige Grundgebühr verlangt werden sollte.


    Beispiel: Ein Durchschnittshaushalt verbraucht heute 4.000 kWh im Jahr und zahlt dafür ca. 1.000 EUR Arbeitspreis (25 ct/kWh) und 100 EUR Grundgebühr. Zukünftig würde er (weil ca. 28% des Strompreises einschl. MWSt auf Netzkosten entfallen) vielleicht 300 EUR Grundgebühr zahlen und dafür nur 20 ct/kWh Arbeitspreis - oder eben z.B. 30 ct/kWh in "roten" Stunden, 20 ct/kWh in "gelben" und 10 ct/kWh in "grünen" Stunden. Dafür darf er - sagen wir - maximal 6 kW Leistung abnehmen oder (aus BHKW oder PV) ins Netz einspeisen. Würde dieser Haushalt nun einen Speicher einbauen, der beispielsweise garantiert dass nie mehr als 4 kW abgerufen oder eingespeist werden, würde sich die Grundgebühr von 300 auf 200 EUR ermäßigen. Das lässt sich alles wahrscheinlich schon heute technisch realisieren. Ich glaube übrigens, dass in der Industrie ähnliche Mechanismen schon längst angewendet werden.


    Schönen Abend,


    CG

    Genau das ist die Frage, der Stirling arbeitet mit 5°K Differenztemperatur auf den Puffer - wenn ich richtig im Bilde bin. Wie hoch ist die Soll-Temperatur Puffer Oben, wie hoch mus demnach die RL Temperatur sein,welchen Brennwerteffekt gibt es bei dieser Temperatur noch ??

    alikante, Du hast grundsätzlich natürlich recht: Der Wirkungsgrad fällt mit steigender Rücklauftemperatur. Wenn ich die technischen Daten meines Vitotwin richtig lese, dann gelten die angegebenen Wirkungsgrade (96% Stirling, 98% Gastherme) für eine Rücklauftemperatur von 30°C. Nimmt man an, dass der Brennwert-Effekt ca. 10 Prozentpunkte beträgt und bei Erreichen der Taupunkt-Temperatur im Kondensator (57°C) weitgehend weg ist (ein bisschen was bleibt wohl noch übrig wegen der Zuluft-Vorwärmung), dann kann man abschätzen, dass der Wirkungsgrad für jede 5 K höhere Rücklauftemperatur um etwa 2 Prozent zurückgeht. Die besagten 30°C Rücklauftemperatur wird man wohl nur in einem Haus mit Fußboden- oder Wandheizung schaffen. Bei allen anderen ist der Wirkungsgrad schlechter.


    Die Angabe mit den 5 K Differenztemperatur zum Puffer ist dagegen so nicht richtig, jedenfalls nicht, wenn man die von Viessmann empfohlene Konfiguration 1 einsetzt. Da geht das im Kessel erhitzte Vorlaufwasser direkt ohne weiteren Wärmetauscher in den Pufferspeicher. Das Rücklaufwasser wird im Puffer ganz unten abgezogen, so dass der Zulauf zum Vitotwin immer von der kältesten Stelle des Puffers kommt. Nach unseren Erfahrungen steigt die Temperatur dort so gut wie nie über die des Heizkreis-Rücklaufs an. Ausnahmen gibt es nur, wenn man (z.B. bei der TWW-Bereitung mit Stirling oder durch exzessives Nutzen der Stromanforderungsfunktion in der Übergangszeit) den Puffer kragenvoll auflädt. Das sind aber nur ein oder zwei Prozent der Betriebsstunden. Ich halte es daher für zulässig, die mittlere Rücklauftemperatur für den Wirkungsgrad der Vitotwin aus der im Haus vorhandenen Rücklauf-Heizkurve zu errechnen. In der Realität reicht es wahrscheinlich, wenn man dafür einfach die mittlere Rücklauftemperatur ansetzt, die sich bei Außentemperaturen zwischen Null und -5 Grad Celsius einstellt.


    Ein paar Kommentare zur Wirtschaftlichkeitsrechnung:


    • Die Kosten für den Gasanschluss erscheinen mir mit 1.600 EUR zu niedrig. Bei uns kostet das als Standardsatz z.B. EUR 2.300 zuzügl. MWSt. Andererseits sollte man diese Kosten m.E. bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung überhaupt weglassen: Vergleicht man wie hier gasbetriebene Systeme untereinander, ist es sowieso egal, und wenn man eine Nachsteuerrechnung will, schafft das unnötige Komplikationen.
    • Bei den angenommenen 40.000 kWh Wärmebedarf darf man, glaube ich, für das Vitotwin locker 4.500 Betriebsstunden ansetzen. Unser Vitotwin hat jedenfalls in diesem Winter (d.h. von September 2012 bis einschließlich diese Woche) ca. 33.500 kWh Wärme für Heizung und TWW abgegeben. Dabei sind 4.315 Stirling-Betriebsstunden angefallen. Der Stirling-Anteil an der gesamten Wärmelieferung lag dementsprechend bei ca. 74% (nicht wie in der Rechnung bei ca. 54%).
    • Die angesetzten 60% Strom Eigennutzung bei 3.500 kWh Erzeugung und 5.000 kWh Gesamtverbrauch halte ich für optimistisch. Wir verbrauchen für zwei Familien 8.000 kWh Strom im Jahr und konnten dennoch von den angebotenen 3.825 kWh (wg. zeitw. Leistungsabfall, siehe anderen Thread) nur 73% nutzen. Bei höheren Laufzeiten würde ich maximal mit 50% Eigennutzung rechnen.
    • Zum Wirkungsgrad siehe oben. 97% für den reinen BHKW-Betrieb sind jedenfalls zu optimistisch, selbst die Theorie sagt nur 96% voraus - und dafür darf die Rücklauftemperatur nie über 30°C ansteigen.

    Strom- und Gaszähler, klar. Das Problem ist der Wärmemengenzähler im Vitotwin. Der ist im Gegensatz zu Strom- und Gaszähler nicht geeicht und m.E. eher ungenau.


    Wenn die Werte unseres Wärmezählers stimmen (und die von Strom- und Gaszähler natürlich auch), wurde im Vergleich zum gemessenen Gasverbrauch und zur gemessenen Stromerzeugung ca. 6-10% zuwenig Wärme abgegeben (d.h. 6% beim alten Gerät, 10% jetzt beim neuen). Das hieße, der Wirkungsgrad wäre 6-10% schlechter als angegeben. Könnte natürlich sein - aber wo gehen die demnach im Heizkreis fehlenden 400-700 W dann hin? Nicht als Abgas über Dach, denn die Abgastemperatur ist OK, die Abgaswerte auch. Nicht in den Keller, denn die Gehäusetemperatur ist unter handwarm und der Keller ist kühl. Und nicht ins Kondensat, denn das ist auch nur lauwarm.


    Außerdem hätten wir dann in den drei Wintermonaten weniger Nutzwärme verbraucht als im Durchschnitt der früheren Jahre (Wirkungsgrad der alten Ölheizung schon rausgerechnet). Könnte natürlich sein - kann ich mir aber in dem Winter irgendwie nicht vorstellen.


    Ich glaube also eher, dass die eingebauten Wärmemengenzähler nicht stimmen, d.h. die angezeigten Werte liegen um besagte 6-10% unter dem wirklichen Wert. Genauer wird man das erst nach einigen Heizperioden sagen können. Inzwischen verlasse ich mich lieber darauf, dass die Viessmann-Angaben zum Wirkungsgrad im Wesentlichen korrekt sind. Warum sollten sie das übrigens auch nicht sein? Die Brennwerttechnik ist seit Jahren ausentwickelt und funktioniert, das hat mit dem Stirling nur wenig zu tun. Alle Abgase laufen am Schluss über denselben "klassischen" Wärmetauscher. Warum soll das auf einmal nicht mehr funktionieren? Beim Strom ist das natürlich was anderes, aber den kann man ja genau messen (dabei übrigens die 4-5% Verlust für Eigenstromverbrauch im Gerät nicht vergessen).

    wie sieht es denn mit den wirkungsgraden aus? stimmen die 96% (Hs) denn wirklich?

    Das hoffe ich - zumindest unter Normbedingungen, d.h. bei einer Rücklauftemperatur von 30°C. Bei höheren Rücklauftemperaturen wird der Brennwert-Effekt schlechter, bis er sich schließlich bei 57°C (Taupunkt) weitgehend verabschiedet. Daraus kann man abschätzen, dass für je 5 K höhere Rücklauftemperatur der Wirkungsgrad um 1,5-2 Prozentpunkte schlechter wird. Wir haben im Haus die meiste Zeit Rücklauftemperaturen um 30-32°C (ordentlich isoliert, viel Flächenheizungen und große Radiatoren sowie hydraulischer Abgleich), deswegen sollte das Gerät bei uns den angegebenen Wirkungsgrad in etwa erreichen. Auch die Verbrauchswerte stimmen ungefähr mit den errechneten überein, wobei natürlich ein einziger Winter noch keine Statistik hergibt. Geeichte Wärmezähler haben wir aber nicht, d.h. am Ende des Tages sind das alles nur Schätzungen.

    Ich plane in meiner Masterarbeit ein kleines Nahwärmenetz. Aktuell geht es um die Jahresdauerlinie. Mir wurde der Ansatz nach Sochinsky ans Herz gelegt. Leider kann ich dazu nichts konkretes finden. Hat vll jemand einen Buchtip, eine Homepage und eine Veröffentlichung wie der Ansatz funktioniert, bzw. was man zu tun hat?

    Hallo,


    Nachdem sich anscheinend sonst keiner meldet, versuche ich's mal. Frage: Hast Du womöglich noch nicht gegoogelt?? :D



    Da kommt jedenfalls als erstes folgender Link hoch:
    http://projekter.aau.dk/projek…er_Thesis_Brandweiner.pdf


    Die Sochinsky-Formel erscheint dort auf Seite 18. Die Arbeit scheint doch überhaupt für Dein Thema ganz gut zu passen.


    Hoffe das hilft Dir einen Schritt weiter, ansonsten nix für ungut.


    Gruß, CG