Hallo Bruno,
ja das ist ein gutes Thema, an dem sich alle probieren.
Senertec hat über den TÜV die Zulassung des Dachses derart erreicht, dass die stündlichen Verbrauchswerte definiert und über den Betriebsstundenzähler addiert auch vom Zoll als Verbrauchswerte akzeptiert werden.
Der Wert des Betriebsstundenzählers (nicht die Aufrechnung nach erzeugter elektrischer und thermischer Energie) ist die eine Basis für die BAFA-/Zoll-/EVU-Werte.
Der TÜV-abgesegnete Verbrauch beträgt bei dem Gas-Dachs 20,5 kWh (Gas Hu-Wert) und 22,8 kWh (Gas Ho-Wert). Der Faktor zwischen dieser Werten ist etwa 1,1 und wird hier nur einmal zur Ermittlung des Nutzungsgrades (Soll > 70%) benötigt, der erforderlich ist, um die Steuervergütung zu erhalten.
Für die BAFA-Meldung ist die Betriebsstundenzahl und die an das EVU gelieferte Strommenge erforderlich. Für das Zollformular 2004 ist für den Gas-Dachs in das Feld der Spalte 5 und der Zeile 9 der Wert in MWh einzutragen, der sich aus der Betriebsstundenzahl X 22,8 kWh (Gas-Ho-Wert) ergibt.
Wenn man nun über die Stromkennzahl (Standard 0,44, mit Gas-Kondenser 0,37) und die an das EVU gelieferten kWh die Betriebsstunden nachrechnet, ergibt sich eine Differenz. Diese Differenz ergibt letztendlich den Eigenverbrauch und die anlagenseitigen Verluste. Der Zoll vergütet die Steuer jedoch auf den Gesamtverbrauch des Dachs.
Gruß
Dietrich