Beiträge von pepshmeer

    Hallo,
    also wenn ich das Foto vom Thermostaten richtig deute, besteht der aus zwei Fühlern. Einmal aus den Kapillarteil und einem Anlegefühler direkt über dem Gehäuse. Das Teil scheint nicht in den hydraulischen Kreis einzugreifen, sondern schaltet einen Verbraucher (evtl die Heizkreispumpe?).


    Wenn das Teil nicht korrekt arbeitet, kann die Wärme von der Pumpe aus dem Kessel nicht wie gedacht abgeführt werden.


    Ist nur so eine Idee.

    Hallo,


    bei USB-RS232 Kabeln hatte ich bisher meist schlechte Erfahrungen gemacht. Falls das Notebook einen PCMCIA Schacht hat, würde ich es mal mit einer PCMCIA-RS232 Karte versuchen. Die Lösung hilft in 95% der Schnittstellenprobleme.

    Hallo Bruno,


    ich bin da mit meinem VNB schon weiter. Es wurde dem Einbau eines privaten geeichten Hutschienenzählers im BHKW-Steuerschrank unter der Bedingung zugestimmt (mündlich von zwei verschiedenen Bearbeitern), das der Einbau durch einen zugelassenen Elektroinstallateur vorgenommen wird und das Ganze dann mit einem Inbetriebnahmeprotokoll (Zählerstand, Eichgültigkeit, Zählernummer) sowie einem Fotonachweis dem VNB gegenüber dokumentiert.


    Ich bin gespannt ob das wirklich so klappt. :S


    Von Plomben und UVV-Vorschriften war keine Rede....

    Das alles gilt immer unter der Vorraussetzung eines geeichten Zählers.
    Das Problem hab ich gerade: Im Schaltschrank meines BHKW ist schon ein Zähler durch den Hersteller verbaut. Dieser ist nicht mit einem Eichaufkleber beglaubigt, sondern nach der Europäische Messgeräterichtlinie (MID) 2004/22/EG vom Zählerlieferanten zertifiziert.
    Prima erklärt bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/E…Messger%C3%A4terichtlinie


    Mein EVU stellt sich nun an, da der Zähler in seinen Augen 'unbeglaubigt' ist und daher zu Abrechnungszwecken nicht verwendbar ist.


    Nun muss von meiner Seite als Meßstellenbetreiber die Rechtmässigkeit der MID-Zulassung nachgewiesen und die passenden Dokumente vorgelegt werden ...

    Das siehst du richtig, eigentlich bleibt dann nur das Gehäuse und der Rahmen bestehen.


    Ich habe einen ziemlich fertigen Dachs aus 2001 mit 62.000 Stunden sehr günstig an der Hand.


    Eine neue MSR2 brauche ich ja auf jeden Fall, den Motor, Kabel- und Schlauchsätze, den Anlasser,Umwälz/Ölpumpe, jede Menge Kleinkram, neue Schwingungsdämpfung, und vielleicht einen neuen Generator....


    Das würde dafür aber ein fast neuwertiges Gerät ergeben und das zu vergleichsweise vertretbaren Investitionskosten.

    Hallo,


    hat von Euch schon mal jemand einen alten (Gas)Dachs nach den Vorgaben des KWKG soweit überholt, dass der neue Förderzeitraum von 10 Jahren gilt?
    Es muss dafür ja mehr als 50% des Neupreises in die Überholung investiert worden sein.


    Bezieht sich das nur auf den Teil der Maschine, also das reine Dachsgrundmodul ohne Kondenser oder Puffer?


    Von einem Nettopreis von etwa 16.000 Euro (korrigiert mich da bitte) für den reinen Gasdachs ohne Zubehör ausgehend müsste dann mit einem nachgewiesenen Reparaturaufwand von 8.500 Euro netto die Bedingung für eine erneuten 10-Jahres KWK-Zuschlag erfüllt sein.


    Liege ich damit richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?

    Falls ein elektronischer Zähler nur als Zwischenlösung für ein paar Jahre gebraucht wird, kann ich da folgendes anbieten:


    Ich habe hier 10 Stück gebrauchte elektronische Drehstromzähler DVH3113, geeicht in 2003, somit noch bis 2011 zu Abrechnungszwecken nutzbar (elektronische Zähler 8 Jahre, mechanische 16 Jahre Eichgültigkeit), abzugeben.
    Die sind nach einem Zählerschrankumbau übrig geblieben.


    Datenblatt hier: http://www.b-w.at/katalog/verbr/3ph_d_digi/prospekt.pdf


    Für eine externe Auswertung steht eine S0 Schnittstelle zur Verfügung.


    Bei Interesse einfach melden.

    Hallo Spornrad


    Das mit dem Wirkungsgrad wäre nicht so furchtbar schlimm, dann habe ich eben mehr Abwärme für die Heizung.


    Ich möchte nur einem Dachs im Rentenalter :thumbup: ( Baujahr ca 2001, 61000 Bth) ein Zuhause geben und damit den Zukauf vom EVU weiter senken. Die Anschaffungskosten sind in diesem Fall wirklich überschaubar und angedachte 1500-2000 Laufstunden im Jahr mit Blick auf die Wartungsintervalle vertretbar.


    Eine externe Leistungsregelung scheint noch keiner für den Dachs erfunden zu haben. Es wäre doch optimal, die Erzeugung innerhalb eines gewissen Rahmens steuern zu können.

    Hallo,
    dieser Tread ist zwar schon etwas älter, aber der passt genau zu meiner Fragestellung:


    Um die Grundlast im Gebäude abzudecken brauche ich etwa zwischen 4 und 4,5 kW Leistung. Eine Überschusseinspeisung soll bei diesem Dachs unbedingt vermieden werden.


    Lässt sich die Generatorleistung ohne große Wirkungsgradverluste soweit absenken oder ist da mit Regelungsproblemen zu rechnen?
    Eingesetzt werden soll ein Gas-Dachs mit MSR1 Steuerung.

    Mittlerweile läuft mein EC-Power BHKW ohne Probleme und ich bekomme meinen eingespeisten Strom gemäss KWK für die nächsten 10 Jahre vergütet.
    Nun deckt die Wärmeleistung naturgemäss im Winter nur einen Teil der benötigten Heizenergie ab und der Kessel muss zuheizen. Hier kam mir der Gedanke, einen alten Dachs (vor 2002 in Betrieb genommen) für die Winterzeit dazuzustellen und damit die elektrische Grundlast im Gebäude aufzufangen und die Hezung zu unterstützen. Die Förderung/Vergütung bei Altanlagen ist ja nicht nennenswert.


    Es stellt sich mir nun die Frage, wie ich Schwierigkeiten mit der Förderdauer des EC-Power umgehen kann.


    Der produzierte Strom aus der Altanlage wird vom Gebäude verbraucht und definitiv nicht eingespeist.


    Für jede Info bin ich dankbar!