Beiträge von Neuendorfer

    Oder
    3. Durch die Einnahmen aus dem Wartungsvertrag können wir uns leisten das Gerät zu reparieren, denn wir wissen wie oft welches Teil den Geist aufgibt.


    Wer von seinem Produkt überzeugt ist, kann dafür auch 2 Jahre gerade stehen. Wer das nicht kann, der hat dafür seine Gründe.

    Ohje, viel Falsches hier zu lesen! :(


    Zu Differenzieren sind zum einen:
    Verbraucher (13 BGB) und Unternehmer (14 BGB)
    und zum anderen bei den Unternehmern nach dem HGB in:
    Nichtkaufmann, Kannkaufmann, Istkaufmann und Formkaufmann


    BHKW-Betreiber sind i.d.R. Unternehmer aber keine Kaufleute.
    Bei Verbrauchern beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre, wobei in den ersten 6 Monaten die Beweislast beim Verkäufer liegt (476 BGB), danach beim Verbraucher.
    Bei Unternehmern beträgt der Gewährleistungszeitraum 2 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Beweislast liegt beim Käufer (363 BGB).


    Bei Bauwerken beträgt die regelmäßige Gewährleistungszeit nach 438 I Nr. 2a sogar 5 Jahre. Wurde das BHKW also eingebaut, wären es 5 Jahre. Aber da dies bei Unternehmern (was BHKW-Betreiber zumeist sind) als Käufer dispositiv ist, können auch 6 Monate vereinbart werden. Auch möglich ist die Einbeziehung der VOB - dann gelten noch wieder ganz andere Regelungen. Ebenso bei Kaufleuten, welche auch sehr viele Sonderregelungen zu beachten haben.



    Grundsätzlich stimme ich der bereits von anderer Stelle eingebrachten Meinung zu, dass eine Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit von nur 6 Monaten davon zeugt, dass der Anbieter selbst der Ansicht ist Schund zu verscherbeln. Von daher würde ich die Finger von diesen A-Tron BHKW lassen!


    Du zerstörst mir grade sämtliche Illussionen. Kirsch war für mich immer mein BHKW des Herzens :rosabrille:


    Erklär doch bitte woher Du die Erkenntnis nimmst :?:


    Kurzes Wartungsintervall. Motorenhersteller nicht gerade für Dauerläufer bekannt (Motorlebensdauer?). Stromkennzahl nicht der Überflieger. Intern einige nicht so schöne Lösungen - deren Bewertung im Einzelnen ich EGA060LS: überlassen würde.

    Gibt es kein Erdgas? Heizöl geht gernicht, pauschal gesagt - und Flüssiggas ist zumeist auch nicht besonders günstig.


    Wegen dem Stromverbrauch wäre interessant, wie der Lastgang ist. Also gleichmäßig, oder in Spitzen...?


    Ganz pauschal würde ich sagen, dass durch den vermutlich ineffizienten Heizkessel auch eine Menge durch den Schornstein geht.


    Ein Gerät von 3 bis maximal 5 kW sollt, einen passenden Lastgang vorausgesetzt, passen. Wobei auch der Wärmelastgang wichtig ist. Also ob auch im Sommer Wärme benötigt wird. Stichwort Warmwasserbedarf.


    Kirsch... nunja, das Gerät überzeugt technisch nicht. Proenvis hat einen brauchbaren Motor... kann ich sonst wenig zu sagen - gibt praktisch keine Erfahrungen. RMB finde ich ganz solide... aber 5 kW wäre schon das obere Maximum! Vielleicht auch das ecoPOWER 3.0 mit ins Rennen nehmen.


    Alternativ, wenn es kein Erdgas gibt, auch mal einen Pelletkessel durchrechnen. Zum BHKW als Spitzenlast - oder auch allein. Von ÖkoFEN gibts gute mit Brennwertnutzung Pellematic Plus oder so ähnlich. Wobei ich bei Pellets auch ein Preisrisiko sehe!

    Gas kostet, wenns teuer ist, etwa 6 Cent - Steuerbefreiung 5,5 Cent - KWK-Zuschlag
    0,1 Cent für den Strom


    Sind die Wartungskosten für die CFCL wie bei den anderen, kommen keine Wartungskosten zum zusätzlichen Strom.


    Nun gibts bei Überschusseinspeisung noch 5-7 Cent je nach Region. Wenn ich also bei gleichen Kosten mehr Strom erzeugen kann - dann los.


    Aber genau das ist die Frage, was werden die Zellen kosten - und dann heißt es rechnen. So ist das nur heiße Luft!


    Aber technisch gesehen ist CFCL optimal dabei! Denn im Sommer darf die Zelle nur so viel Wärme machen, wie gebraucht wird - und da sehe ich bei Vaillant, Hexis und Baxi ein Problem mit 48 kWh am Tag! (Gegenüber 24 kWh bei CFCL)