Beiträge von Angela

    Das ging aber schnell, mit einer Antwort.

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    mal zur Dachdämmung
    da kann ich nun nicht gleich soviel zu sagen...aber das eine iff-Sperre Pflicht ist, ist doch wohl klar
    Weiss nun nicht genau wie es ausschaut, aber allein die oberste Geschossdecke dämmen sollte doch einfacher zu machen sein.


    In der Rechnung steht: "ges. Dach neu eingefolt mit Unterspannbahn" ob damit eine iff-Sperre gemeint ist, kann ich nicht beurteilen. Auf jeden Fall ist eine Folie unter den Ziegeln angebracht. Die Dachgeschoßwohnung hat ja auch noch Schrägen. Diesen Bereich müßte man wohl auch noch dämmen. Laut Gutachter kann man da was reinblasen. Der Dachdecker macht das aber nicht, die Firma hat die dafür nötigen Geräte nicht. Ich muß mich vielleicht nach einem anderen Dachdecker umschauen. Dafür wäre es aber ganz hilfreich zu wissen, was jetzt wirklich sinnvoll/bezahlbar ist.


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    Für eine genauere Abschätzung bräucht man wohl erstmal den Energiebedarf des Objektes NACH der Sanierung
    Das könntest Du in Deinem Gutachten finden...sollte irgendwo stehn Wärmebedarf
    Wenn das runter soll bis zum Effizienzhaus, dann müsste der aber wirklich sehr niergi ausfallen (bestimmt schwer zu schaffen)


    Gesamzenergiebedarf vor der Sanierung sind 220 kWh/m2a. Nach der Sanierung mit Variante 36 sind noch 76 kWh/m2a übrig. Es soll kein 100 % Energieeffizienzhaus werden. Aber 115 % würden für einen günstigen Kredit auch ausreichen. Und dies wäre laut Gutachter mit der Variante 36b machbar. Im Antrag für den KfW-Kredit hat er als Qp Jahres-Primärenergiebedarf für das Referenzgebäude 115,69 kWh/m2a und für das Sanierungsobjekt 101,78 kWh/m2a eingetragen. Das Haus ist übrigens freistehend.


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    Ein BHKW kann da natürlich helfen, die Einsparungen (enrgetisch durch KWK-Betrieb) dem Objekt gutgeschrieben werden, aber dennoch muss ja auch der Transmissionswärmeverlust unter den neuen Grenzwerten liegen und ob das ne Dämmung von 1987 schafft?


    Als Transmissionswärmeverlust hat er im KfW-Antrag für das Referenzgebäude 0,40 W/m2K und für das Sanierungsobjekt 0,51 W/m2K eingetragen


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    Man wählt die Leistung so aus, dass die Grundlast gedeckt wird...und nciht die Spitzenlast. Dann doch lieber eine Nummer kleiner z.B. eco3.0 und einen Spitzenlastbrenner daneben.


    Ich wollte aber nicht noch eine zusätzliche Heizung einbauen lassen. Der Keller ist nicht übermässig groß. Außerdem kostet der zusätzliche Brenner ja auch noch Geld. Deswegen bin ich auf den Whispergen gekommen. Der hat seinen Spitzenlastbrenner quasi schon eingebaut. Im Normalfall heizt nur ein Brenner und wenn es zu kalt wird schaltet der zweite Brenner dazu. 1 kW Strom kann man auch bei den drei Wohnungen noch unterbringen. Ein bißchen wirtschaftlich soll das Ganze ja auch noch sein.



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    Dein Objekt ist so winzig und der Verbrauch nahc der Sanierung hoffentlich ebenfalls,
    dass man schwer überlegen muss ob hier überhaupt ein BHKW Sinn macht.


    Hm. Das würde meine ganze bisherige Planung über den Haufen werfen.


    Irgendetwas auf das Dach montieren ist auch nicht so toll. Das Dach ist nach Osten und Westen ausgerichtet, außerdem gibt es viele Dachgauben, so daß garnicht soviel Platz auf dem Dach ist.
    Außerdem finde ich Blockheizkraftwerke gut. Die Idee so den Wirkungsgrad hochzudrehen und nicht irgendwelche Energie in die Umwelt abzulassen ist doch toll. Weiterentwicklungen wird es auch nur geben, wenn es auch Abnehmer gibt.


    Die Leute von Senertec haben mir gesagt daß ihr Dachs zu groß für mein Haus ist, ich mal ne normale Heizung einbauen lassen soll und zwei Jahren auf ihre Neuentwicklung warten soll.


    Es passiert also etwas auf dem Markt für Mini-BHKWs. Es dauert nur etwas.Ich will meine Heizung aber jetzt. Die eine Wohnung will ich nicht so lange leer stehen lassen und in die andere will ich selber einziehen.


    Ich hoffe die Zahlen helfen dir weiter. Ansonsten melde dich in dem Gutachten sind sicher noch ein paar (sinnvolle?) Zahlen zu finden.


    Danke. :thankyou:

    Guten Tag alle miteinander.


    Ich habe ein kleines Haus mit drei Wohnungen (2x60m2 und 1x45m2 mit Dachschrägen) von denen momentan zwei leerstehen. Das Haus wird momentan mit Gaseinzelöfen und elektrischen Radiatoren (mit Rädern) beheizt. Das warme Wasser wird über Gas-Durchlauferhitzer(Küche und Badewanne) oder elektrische Boiler (Waschbecken im Bad) bereitet.


    Also gute Gründe und Vorraussetzungen um die Heizung/Warmwasserbereitung zu erneuern.


    Bei einem Besuch einer Energie-Messe habe ich einen Erergieberater kennengelernt, den ich dann auch beauftragt habe ein Energiegutachten mit Energieausweis zu erstellen.


    Also erst mal einen Besichtigungstermin mit ihm ausgemacht. Er hat sich das Haus angeschaut, ein paar Sachen notiert und auch einige Unterlagen (alte Rechnungen von Modernisierungen, Gasrechnung etc.) mitgenommen. Bis dahin war ja noch alles gut.


    Dann der zweite Termin, an dem er mir das Gutachten geben und erklären wollte. Das Gutachten (über 90 Seiten) hat er mir auch gegeben, aber gleich gesagt, daß noch einige Dinge nicht stimmen würden. Die Formatierung wäre nicht richtig u.ä. Beim ersten Durchlesen sind uns dann noch weitere Fehler aufgefallen, die hat er sich aufgeschrieben und versprochen die korrigierte Version zuzuschicken. Das ganze Gutachten konnten wir bei diesem Termin nicht ganz genau durchlesen, es war nicht genug Zeit dafür, außerdem hat er mir noch ein paar Sachen wegen U-Wert usw. erklärt. Ich wollte das Ganze auch erstmal zuhause durchlesen und bei einem eventuellen dritten Termin hätten wir noch offene Fragen besprechen können.


    Ich bin davon ausgegangen, daß er sein eigenes Gutachten auch selber mal durchliest, dies war aber wohl nicht der Fall.


    Die Datei die er mir kurze Zeit danach zusandte enthielt immernoch Fehler. Das Baujahr des Hauses war falsch angegeben, die Art der Warmwasserbereitung war nicht richtig, andere Angaben zum Haus stimmten nicht usw. (Die Formatierung war immernoch nicht besser).


    Da die Außenwände bereits gedämmt wurden (laut Rechnung im Jahr 1987), die Fenster erneuert wurden (ca. 1996) und das Dach bereits neu eingedeckt war (ca. 1993) blieb als realistische Wärmedämmmaßnahme noch die Kellerdecke (unbedingt notwendig, habe ich selbst am eigenen Leib feststellen dürfen) und das Dach übrig (zusammen in Variante 13). Als Heizung ist ein BHKW vorgesehen (Deshalb wage ich es auch hier im Forum meine Probleme vorzubringen). Das Gutachten weist zwar 50 verschiedene Maßnahmen-Varianten auf, aber die meisten sind nicht realistisch (Ich werde mir keine Ölheizung anschaffen, wenn ich einen Gasanschluß habe, aber keinen Paltz für einen Heizöltank usw.).


    Für die Dachdämmung ist: Dämmung der Decke zum unbeheizten Dachgeschoß bzw. Spitzboden aufseitig (v), Dämmung der Decke zum unbeheizten Dachgeschoß/Traufdeckenanteil aufseitig (w), Dämmung der Abseitenwände DG zur unbeheizten Seite hin (i) und Dämmung der Steildachfläche als Zwischensparrendämmung (y2) in der Variante 13 vorgesehen. Variante 13 mit Gas-BHKW ergibt Variante 36. Auf meine Einwendungen hin, daß dies wohl doppelt gemoppelt wäre (der Bereich über der Dachgeschoßwohnung ist kein Wohnraum und wird auch in Zukunft kein Wohnraum werden.) hat er noch eine Variante 36b kreiiert in der die Zwischesparrendämmung ausreichend ist.


    Nachdem er bei seinen Korrekturen noch weitere Fehler eingebaut hatte sind wir inzwischen bei der 5. Ausgabe des Gutachtens (1 mal in Papier und vier mal als Datei).


    Die ganz offensichtlichen Fehler im Gutachten kann ich erkennen, aber ob die Berechnungen richtig sind, daß kann ich natürlich nicht beurteilen. Auf der Suche nach einer Institution die meine Beschwerden entgegennimmt, bin ich auf die Energieagentur gestoßen in deren Bereich der Berater tätig ist. Dort hat man sich das Gutachten mal angeschaut und auch ein paar Unstimmigkeiten gefunden. Eine Neuberechnung kann natürlich nicht durchgeführt werden, da die Beratung ja kostenlos ist. Dies zwei Herren werden sich demnächst (hoffentlich) unterhalten und ich bin gespannt auf das Ergebnis (eventuell wieder neue Fehler?).


    Den Antrag für den KfW-Effizienzhaus-Kredit hat der Berater inzwischen auch ausgefüllt, natürlich hat er einen falschen Vornamen ;( eingetragen. Ob die Werte richtig berechnet und richtig eingetragen sind, das kann ich wieder nicht beurteilen.


    Natürlich sind die Berechnungen im Gutachten alle für EnEV 2007 und nicht für EnEv 2009 gemacht ;( . Die Angaben für das KfW-Effizienzhaus hat er irgendwie händisch nachberechnet.


    Für den KfW-Kredit brauch ich den Gutachter vor Antragstellung und auch nach Fertigstellung der Maßnahmen (sofern es um den Effizienzhauskredit mit günstigen Zinssätzen geht).


    Der Dachdecker, den ich zur Angebotserstellung für die Dämmmaßnahmen da hatte, der war entsetzt und hat gleich von Dach nochmal abdecken usw. zum Aufbringen der Zwischensparrendämmung gesprochen. Hat wohl was mit der Dampfsperre zu tun. Er befürchtet, daß ansonsten in der Dachgeschoßwohnung irgendwann mal Feuchtigkeitsschäden auftreten. Ich habe ihm geraten sich direkt mit dem Energieberater in Verbindung zu setzen, das hat er auch gemacht bis jetzt aber noch keine sinnvolle Antwort erhalten. Der Berater blockt, bis er die offenen Fragen mit seinem Energieberaterkollegen geklärt hat.


    Kennt sich hier jemand aus mit Dachdämmungen?


    So jetzt kommt das BHKW-Problem. Im Gutachten steht (soweit ich das rausgelesen habe) daß die Variante 36 einen Leistungswärmebedarf und eine Kesselleistung von 10 kW benötigt. Die Installateure die ich bis jetzt angefragt habe, gehen auf ein Ecopower 4,7. Das 3,0 ist wohl zu klein. Heute war einer da, der meinte, das 4,7 wäre eventuell nicht ausreichend und ich müßte noch eine zusätzliche Spitzenlastheizung in Erwägung ziehen. Da er der einzige Installateur war, der Geld für das Angebot wollte und er außerdem erst ab Mai Zeit hätte und sowieso nicht sehr begeistert war, wird er mir kein Angebot unterbreiten.


    Einen Installateur habe ich auf den Whispergen gebracht, da bin ich mal gespannt, ob da was rauskommt.


    Und nach dem ganzen Rumgejammere noch eine konkrete Frage: Kann jemand aus meinen Angaben heraus sagen, ob 12 kW ausreichend sind? Das Energiegutachten kann ich zur Verfügung stellen, allerdings stehen Namen, Adressen usw. drin, deshalb nur an einzelne, vertrauenswürdige Personen.


    Für den Lion habe ich eine Wirtschaftlichkeitsberechnung da kommt er auf 1692 Vollbenutzungsstunden. Das ist wohl ein bißchen wenig um sich zu lohnen.


    Für den Whispergen muß man, wie bereits angedeutet, erstmal einen Vertriebspartner bei mir in der Nähe suchen.


    Wäre der aber nicht die günstigste Lösung für mein kleines Haus?


    Zusammengefaßt: Welches BHKW würdet ihr mir empfehlen? ?(


    Noch ein dickes Lob für das tolle, informative Forum. Am Besten hat mir bis jetzt die Online-Anleitung in Jetzt-Zeit zum Hydraulischen Abgleich gefallen. Wow, wirklich spannend und lehrreich.


    Vielen Dank. :thankyou:


    Angela